FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin hat am 06. August 2021 das öffentliche Angebot von eigenen Aktien durch die Canadian Mineral Resources Inc., nach eigenen Angaben mit Sitz in Vancouver, Kanada, wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt. Daher darf die Canadian Mineral Resources Inc. keine auf ihren Namen lautenden Aktien zum Erwerb in Deutschland anbieten.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (13.09.2021)