REGENSBURG (dpa-AFX) - Zur Stau-Bewältigung bei den Asylanträgen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2015 Tausende Mitarbeiter eingestellt. Nun klagt ein neu eingestellter Entscheider aus Regensburg am Freitag (9.30 Uhr) vor dem Arbeitsgericht Regensburg gegen seine Gehaltseinstufung als Berufsanfänger. Die förderlichen Zeiten des ehemaligen Finanzbeamten und Steuerberaters seien bei der Einstufung nicht berücksichtigt worden, betont der Rechtsanwalt des Klägers. Nach seinen Angaben hat die Klage Pilotcharakter.

Das BAMF hatte den Kläger im April 2016 mit einem Zweijahresvertrag eingestellt. Über die Entgeltstufe sollte nach Angaben des Klägers später entschieden werden. Dann sei er als Berufsanfänger in die unterste von sechs Stufen mit einem Bruttogehalt in Höhe von etwa 3200 Euro eingruppiert worden. Er verlangt jedoch die Entgeltstufe 3, was rund 850 Euro brutto mehr ausmachen würde.

Das Bundesamt argumentiert dagegen, dass für eine solche Einstufung "einschlägige Berufserfahrung" von mehr als 3 Jahren nötig sei. Ist dies nicht der Fall, bekommt der neue Mitarbeiter die Stufe 1 und im zweiten Jahr die Stufe 2.

Nach Angaben des Amtes hat sich die Personalstärke seit Anfang 2015 vervierfacht. Die Zahl der Entscheider hat sich seit Januar 2015 fast verzehnfacht - von 370 auf über 3300./jan/DP/zb