Aluflexpack AG legt Emissionspreis auf CHF 21 fest

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Aluflexpack AG legt Emissionspreis auf CHF 21 fest

27.06.2019 / 21:40

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Pressemeldung

Reinach (Aargau), 27. Juni 2019

Aluflexpack AG legt Emissionspreis auf CHF 21 fest

  * Angebotspreis wurde auf CHF 21,00 je Aktie festgesetzt

  * Handelsstart vorrausichtlich am 28. Juni 2019 im International Reporting
    Standard der SIX Swiss Exchange

  * Bruttoemissionserlös aus der Ausgabe von 7.300.000 neuen Aktien von rund
    CHF 153,3 Millionen

  * Gesamtemissionsvolumen von rund CHF 168,6 Millionen inklusive
    Mehrzuteilung von 10 Prozent des Basisangebots

  * Marktkapitalisierung von rund CHF 363,3 Millionen bei einem Kurs von CHF
    21,00

  * Streubesitz von rund 46,4 Prozent bei vollständiger Ausübung der
    Mehrzuteilungsoption

Die Aluflexpack AG hat gemeinsam mit ihrer Alleinaktionärin, der Montana
Tech Components AG ("Montana"), und Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG den
Angebotspreis auf CHF 21,00 je Aktie festgesetzt. Insgesamt wurden 7.300.000
neue Aktien ausgegeben.

"Wir sind sehr zufrieden", sagt Igor Arbanas, CEO der Aluflexpack AG.
"Konsequente und erfolgreiche Umsetzung unserer Strategie in den letzten
Jahren und vielversprechende Aussichten überzeugten die Investoren. Durch
den Börsengang erhalten wir jetzt wichtige Mittel, um unseren Wachstums- und
Erfolgskurs nahtlos fortsetzen zu können. Auch wenn mit dem Börsengang ein
neues Kapitel für das Unternehmen beginnt, werden wir weiter auf die
bewährten Eckpfeiler unseres Erfolges setzen: Fokus auf unsere Kunden und
deren Zufriedenheit, kontinuierliche Weiterentwicklung der Organisation,
Innovation und Ausbau der technologischen Infrastruktur."

Die Gesellschaft wird den Bruttoemissionserlös in Höhe von rund CHF 153,3
Millionen (rund EUR 136,7 Millionen) aus der Ausgabe der neuen Aktien
vorwiegend für den Ausbau der Produktionskapazitäten in Europa, die
Automatisierung der Produktion und zielgerichtete Unternehmenskäufen
verwenden. Zudem werden zur Vorfinanzierung dieser Wachstumsinitiativen
bereits gewährte Gesellschafterdarlehen mit Mitteln aus dem Emissionserlös
zurückgezahlt.

Das gesamte Platzierungsvolumen einschließlich der Mehrzuteilung von 730.000
Altaktien aus dem Bestand der Montana beträgt rund CHF 168,6 Millionen (rund
EUR 150,4 Millionen). Der Streubesitz wird bei vollständiger Ausübung der
Mehrzuteilungsoption rund 46,4 Prozent betragen. Die Marktkapitalisierung
liegt bei einem Aktienkurs von CHF 21,00 bei rund CHF 363,3 Millionen (rund
EUR 324,0 Millionen).

Für das Unternehmen sowie für Herrn Igor Arbanas, CEO der Aluflexpack AG,
Herrn Johannes Steurer, CFO der Aluflexpack AG und Herrn Martin Ohneberg,
Verwaltungsratspräsident der Aluflexpack AG, gilt ein Lock-up von 12
Monaten, für den bestehenden Mehrheitseigentümer ein Lock-up von 24 Monaten.

Die Aktien der Aluflexpack AG werden voraussichtlich ab dem 28. Juni 2019 im
International Reporting Standard an der SIX Swiss Exchange unter der
International Securities Identification Number (ISIN) CH0453226893, der
Valorennummer (Valor) 45322689 sowie dem Börsenkürzel AFP gehandelt.

Der Börsengang wurde von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG ("Berenberg") als
Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner begleitet. Die Zürcher
Kantonalbank ("ZKB") wurde als Joint Bookrunner und die Raiffeisen
Centrobank als Co-Lead Manager mandatiert.

Medienkontakte
Dynamics Group AG
Andreas Durisch / Thomas Balmer
adu@dynamicsgroup.ch / tba@dynamicsgroup.ch
+41 43 268 32 32

Über die Aluflexpack AG:

Die Aluflexpack AG (Aluflexpack) ist eine 100%-ige Tochter der Montana Tech
Components AG. Die Aluflexpack stellt flexible Verpackungslösungen für
Endmärkte wie Coffee/Tea, Pharmaceuticals, Pet Food, Confectionery und Dairy
her. Fundiertes Know-How, Service-Flexibilität und Innovationskraft sind
Grundlage für langjährige Kundenbeziehungen, sowohl mit lokal agierenden
Unternehmen als auch mit internationalen Grossunternehmungen. Die
Aluflexpack mit Hauptsitz in Reinach (AG), Schweiz, verfügt neben einem
Produktionsstandort in der Schweiz, Frankreich und der Türkei auch über vier
Produktionsstandorte in Kroatien. Der Mitarbeiterstand belief sich zum 31.
März 2019 auf ca. 1.150 Mitarbeiter. www.aluflexpack.com

Disclaimer / Information on Stabilization Measures

The information contained herein is not for release, directly or indirectly,
in or into the United States of America, Canada, Australia, Japan or any
other jurisdiction where to do so would be unlawful. This document (and the
information contained herein) does not contain or constitute an offer of
securities for sale, or solicitation of an offer to purchase securities, in
Canada, Australia or Japan or any other jurisdiction where such an offer or
solicitation would be unlawful. In particular, this document is not an offer
of securities for sale in the United States. Securities may not be offered
or sold in the United States absent registration under the U.S. Securities
Act of 1933, as amended (the "Securities Act"), or an exemption from
registration. The securities referred to herein have not been and will not
be registered under the Securities Act. No public offering of the securities
has been or will be made in the United States.

This communication is not being distributed to, and must not be passed on
to, the general public in the United Kingdom. This announcement is made to
and is directed only at persons in the United Kingdom having professional
experience in matters relating to investments who fall within the definition
of "investment professionals" in Article 19(5) or are high net worth
companies, unincorporated associations etc falling within Article 49(2), in
each case of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005, and to those persons to whom it can otherwise
lawfully be distributed (all such persons together being referred to as
"relevant persons"). This communication and the securities referred to
herein are, and will be made, available only to, and any invitation, offer
or agreement to subscribe, purchase or otherwise acquire such securities
will be engaged in only with, such relevant persons. No other person should
rely or act upon it. This communication is not intended for distribution to
and must not be passed on to any retail client.

Statements contained herein may constitute "forward-looking statements".
Forward-looking statements are generally identifiable by the use of the
words "may", "will", "should", "plan", "expect", "anticipate", "estimate",
"believe", "intend", "project", "goal" or "target" or the negative of these
words or other variations on these words or comparable terminology.

Forward-looking statements involve a number of known and unknown risks,
uncertainties and other factors that could cause Aluflexpack AG's or its
industry's actual results, levels of activity, performance or achievements
to be materially different from any future results, levels of activity,
performance or achievements expressed or implied by such forward-looking
statements. Aluflexpack AG does not undertake publicly to update or revise
any forward-looking statement that may be made herein, whether as a result
of new information, future events or otherwise.

This communication is not an issuance or listing prospectus or a similar
document in the sense of article 652a, article 752 and/or article 1156 of
the Swiss Code of Obligations or articles 27 et seq. of the Listing Rules of
the SIX Swiss Exchange and was not reviewed by any competent authority. Any
offer of securities of Aluflexpack AG will be made solely by means of, and
on the basis of, an offering memorandum that will contain detailed
information about the Company and its management as well as risk factors and
financial statements. Any person considering the purchase of any securities
of Aluflexpack AG must inform itself independently based solely on such
offering memorandum (including any supplement thereto). Investors are
furthermore advised to consult their bank or financial adviser before making
any investment decision.

In connection with the initial public offering of Aluflexpack AG, Joh.
Berenberg, Gossler & Co. KG (or any of its affiliates or any third person
acting on its behalf) will act as stabilization agent (the "Stabilization
Agent"). The Stabilization Agent may, in accordance with the applicable
legal provisions (in particular Article 126 of the Swiss Financial Market
Infrastructure Ordinance), effect transactions with a view to relieving a
potential selling pressure by supporting the market price of the shares of
Aluflexpack AG at a level higher than that which might otherwise prevail in
the open market (the "Stabilization Measures"). Such Stabilization Measures
can be taken from the commencement of the trading in the shares on the SIX
Swiss Exchange and must be brought to an end no later than 30 calendar days
after that date. The Stabilization Agent does not have an obligation to take
Stabilization Measures. Therefore, there can be no assurance that
Stabilization Measures are effected. Such Stabilization Measures, if
commenced, may be discontinued at any time without prior announcement.
Stabilization Measures may lead to a higher trading volume or market price
of the Shares than would otherwise prevail. Furthermore, the trading volume
or market price may temporarily attain a level that is not sustainable in
the long-term.

Haftungsausschluss / Information zu Stabilisierungsmassnahmen

Die hierin enthaltenen Informationen dürfen weder direkt noch indirekt in
den oder für die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan oder eine
andere Rechtsordnung, in der dies gesetzeswidrig wäre, veröffentlicht
werden. Dieses Dokument (und die hierin enthaltenen Informationen) enthält
kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren und keine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in Kanada, Australien oder Japan
oder einem anderen Rechtsraum, in dem ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung rechtswidrig wäre, und kann nicht als solches ausgelegt werden.
Insbesondere stellt dieses Dokument kein Angebot für den Verkauf von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. In den Vereinigten Staaten
dürfen Wertpapiere nicht angeboten oder verkauft werden, wenn keine
Registrierung gemäss dem US-amerikanischen Securities Act von 1933 in seiner
jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") oder eine Freistellung von
der Registrierung vorliegt. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen
wird, wurden und werden nicht gemäss dem Securities Act registriert. Es
erfolgte und erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den
Vereinigten Staaten.

Diese Mitteilung ist nicht für die breite Öffentlichkeit im Vereinigten
Königreich bestimmt und darf nicht an diese weitergegeben werden. Diese
Ankündigung ist nur für Personen im Vereinigten Königreich bestimmt, die
Berufserfahrung in Investmentangelegenheiten besitzen und unter die
Definition von "Investment Professionals" gemäss Artikel 19 (5) fallen, oder
für vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereine usw., die unter
Artikel 49 (2) fallen, jeweils Bezug nehmend auf die Verordnung über die
Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäss dem Gesetz über
Finanzdienstleistungen und Märkte von 2000 (Financial Services und Markets
Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005), und für solche Personen, an die
es anderweitig rechtmässig verteilt werden kann (alle diese Personen
zusammen werden als "relevante Personen" bezeichnet). Diese Mitteilung und
die hierin genannten Wertpapiere werden nur solchen relevanten Personen
bereitgestellt und jede Einladung, jedes Angebot und jede Vereinbarung zum
Bezug, Kauf oder sonstigen Erwerb dieser Wertpapiere erfolgt nur an diese
Personen. Keine andere Person sollte sich darauf beziehen oder auf dessen
Grundlage handeln. Eine Weitergabe oder Verbreitung dieser Mitteilung an
Privatkunden ist nicht zulässig.

Hierin enthaltene Feststellungen können "Zukunftsprognosen" darstellen.
Zukunftsprognosen sind im Allgemeinen durch die Verwendung von Wörtern wie
"kann", "wird", "sollte", "planen", "erwarten", "voraussehen", "schätzen",
"glauben", "beabsichtigen", "Projekt", "Ziel" oder "Vorgabe" oder das
Negativ dieser Wörter oder andere Variationen dieser Wörter oder eine
vergleichbare Terminologie erkennbar.

Zukunftsprognosen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken,
Ungewissheiten und anderer Faktoren, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitätsniveaus, Leistungen oder Erfolge des
Unternehmens oder seiner Branche wesentlich von den in solchen
Zukunftsprognosen genannten oder implizierten zukünftigen Ergebnissen,
Aktivitätsniveaus, Leistungen oder Errungenschaften abweichen. Das
Unternehmen ist nicht verpflichtet, hierin enthaltene Zukunftsprognosen
aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen
Gründen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren.

Dieses Dokument ist keine Publikation und kein Prospekt im Sinne von Artikel
652a, Artikel 752 und/oder Artikel 1156 des schweizerischen
Obligationenrechts oder Artikel 27 ff. des Kotierungsreglements der SIX
Swiss Exchange AG und wurde nicht von einer zuständigen Behörde geprüft.
Jedes Angebot von Wertpapieren des Unternehmens erfolgt ausschliesslich
unter Verwendung von und auf der Grundlage eines Emissionsprospekts, das
detaillierte Informationen über das Unternehmen und dessen Geschäftsführung
sowie Risikofaktoren und Finanzberichte enthält. Jede Person, die den Kauf
von Wertpapieren der Gesellschaft in Betracht zieht, muss sich einzig auf
der Grundlage eines solchen Emissionsprospekts (einschliesslich etwaiger
Nachträge) eigenständig informieren. Anlegern wird ferner empfohlen, vor
einer Anlageentscheidung ihre Bank oder ihren Finanzberater zu konsultieren.

Im Zusammenhang mit dem Börsengang der Aluflexpack AG wird Joh. Berenberg,
Gossler & Co. KG (oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen oder eine von ihr
beauftragte Drittperson) als Stabilisierungsagent auftreten (der
"Stabilisierungsagent"). Der Stabilisierungsagent kann nach Massgabe der
anwendbaren rechtlichen Bestimmungen (insbesondere Artikel 126 der
schweizerischen Finanzmarktinfrastrukturverordnung)
Stabilisierungsmassnahmen ergreifen, um den Marktpreis der Aktien der
Aluflexpack AG auf einem höheren Niveau zu stützen, als dies andernfalls auf
dem offenen Markt der Fall wäre, und dadurch einem etwaigen Verkaufsdruck
entgegenzuwirken (die "Stabilisierungsmassnahmen"). Solche
Stabilisierungsmassnahmen können ab dem Zeitpunkt der Kotierung der Aktien
an der SIX Swiss Exchange vorgenommen werden und müssen spätestens 30
Kalendertage nach diesem Zeitpunkt eingestellt werden. Der
Stabilisierungsagent ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmassnahmen zu
ergreifen. Es kann daher nicht zugesichert werden, dass
Stabilisierungsmassnahmen ergriffen werden. Sofern Stabilisierungsmassnahmen
ergriffen werden, können diese jederzeit ohne Ankündigung eingestellt
werden. Die Stabilisierungsmassnahmen können dazu führen, dass der
Marktpreis oder das Handelsvolumen der Aktien der Aluflexpack AG höher ist,
als dies ansonsten der Fall gewesen wäre. Darüber hinaus könnte der
Marktpreis oder das Handelsvolumen vorübergehend eine nicht längerfristig
aufrechtzuerhaltende Höhe erreichen.


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Ende der Medienmitteilung

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832591 27.06.2019

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