Von Andrea Thomas und Bojan Panjevski

BERLIN (Dow Jones)--Bund und Länder wollen am Dienstag wegen der weiter angespannten Corona-Pandemie über einen verlängerten Corona-Lockdown bis Mitte Februar und weitere Beschränkungen entscheiden. Trotz der sinkenden Zahl an Neuinfektionen machen sie sich Sorgen um die Verbreitung der ansteckenderen Virusmutation. Daher sei "vorsorgendes Handeln" nötig, heißt es in dem Entwurf des gemeinsamen Bund-Länder-Beschlusses, in den Dow Jones Newswires Einblick hat. Hier die wesentlichen Punkte des vorgeschlagenen Beschlusses. Änderungen sind noch möglich:


1. Lockdown wird bis 15. Februar verlängert 

Alle Maßnahmen des bestehenden Lockdowns sollen zunächst befristet bis zum 15. Februar 2021 gelten. Die Infektionszahlen müssten wieder dauerhaft unter eine 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gesenkt werden, damit Deutschland ähnlich wie im Sommer des letzten Jahres auf niedrigem Infektionsniveau seine Freiheiten wieder zurückgewinnen könne. Geschlossen bleiben daher weiter Geschäfte mit nicht lebensnotwendigen Gütern, Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Auch Schulen und Kindergärten bleiben grundsätzlich geschlossen. Vorbereitungen sollen getroffen werden für Wechselunterricht in Grundschulen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 unterschritten ist.


 2. Wirtschaftshilfen werden verbessert 

Die Überbrückungshilfe III des Bundes für die von dem Corona-Lockdown betroffenen Betriebe wird verbessert. Der Einzelhandel kann nun auch nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten abschreiben. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Auch versprechen Bund und Länder eine schnellere Auszahlung der Corona-Hilfen. Der Bund wird dabei die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen. Die Länder werden die regulären Auszahlungen bewerkstelligen. Bei der Europäischen Kommission wird die Bundesregierung sich zudem für eine Anhebung der geltenden Obergrenzen bei staatlichen Beihilfen einsetzen.


3. Arbeitgeber müssen Angebot zum Homeoffice machen 

Im Berufsleben sollen die epidemiologisch relevanten Kontakte weiter reduziert werden. Das Bundesarbeitsministerium soll daher eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen. Dadurch würden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Dort wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist, müssen Arbeitgeber den Arbeitnehmern medizinische Masken zur Verfügung stellen. Für Arbeitsbereiche auf engem Raum, ohne ausreichende Lüftung oder ohne ausreichende Abstände, sind Masken der Norm FFP2-/KN95 einzusetzen. Auch soll der Pendlerverkehr durch flexiblere Arbeitszeiten entzerrt werden.


4. Nur "absolut notwendige" private Kontakte 

Im privaten Bereich wird die Bevölkerung aufgefordert, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur von dem eigenen Hausstand plus maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Bund und Länder mahnen zudem, dass die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten werden sollte.


5. Medizinische Masken beim Einkaufen und im ÖPNV 

Beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln soll es eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen geben. Dazu zählen Bund und Länder nicht nur die virenfilternde Masken der Standards KN95 oder FFP2, sondern auch die sogenannten OP-Masken. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung medizinischer Masken angeraten.


6. FFP2-Masken in Alten- und Pflegeheimen 

In den Alten- und Pflegeheimen haben sich hohe Inzidenzen und schwerwiegende Krankheitsverläufe gezeigt. Daher ist in den Einrichtungen für das Personal beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, müssen Corona-Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen gemacht werden.


7. Werben für europäische Einreisebestimmungen 

Bundeskanzlerin Angela Merkel will beim Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union für eine gemeinsame Strategie gegen die Ausbreitung des Virus und zur Bekämpfung der Mutationen werben. Damit sollen weitergehende Beschränkungen bei der Einreise vermieden werden. Die europäischen Staaten müssten vergleichbare und synchronisierte Maßnahmen zur Erkennung und Eindämmung von Virusmutanten und zur Reduzierung des Infektionsgeschehens insgesamt ergreifen, heißt es im Entwurf des Beschlusses.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com und bojan.pancevski@wsj.com

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January 19, 2021 06:26 ET (11:26 GMT)