DGAP Stimmrechtsmitteilung: va-Q-tec AG
va-Q-tec AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

02.04.2019 / 18:09
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Frau Isabelle Caps-Kuhn, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 28.03.2019 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 25%-Schwelle vom 18.03.2019 über Folgendes informiert:
 
  • Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
  • Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Schenkung von Aktien durch Dr. Roland Caps zu erlangen; dabei wird sich die Gesamtzahl der Stimmrechte nicht verändern, da die zu verschenkenden Aktien bereits zu diesem Zeitpunkt nach § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden.
  • Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
  • Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
  • Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte durch Schenkung von Aktien, weder Eigen- noch Fremdmittel waren erforderlich.


02.04.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: va-Q-tec AG
Alfred-Nobel-Straße 33
97080 Würzburg
Deutschland
Internet: www.va-Q-tec.com

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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