München, 30. Mai 2018 - Der gerichtlich bestellte Sachwalter der in Insolvenz in Eigenverwaltung befindlichen SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, hat der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass er die nach § 276a Insolvenzordnung notwendige Zustimmung zur Abberufung des Alleinvorstands Dr. Kay Michel und zur Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Olaf Marx als Vorstandsmitglied nicht erteilt, weil diese Veränderungen zu Nachteilen für die Gläubiger der Gesellschaft führen würden.

Dr. Marx hatte die Gesellschaft zuvor darüber informiert, dass der neu zusammengesetzte Aufsichtsrat unter seiner Führung beschlossen hatte, Dr. Kay Michel als Vorstandsmitglied der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG abzuberufen und Herrn Dr. Marx als Stellvertreter für Dr. Michel nach § 105 Abs. 2 AktG für ein Jahr als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft zu bestellen. Diese Beschlüsse entfalten nun keine Wirkung.

Dr. Michel führt weiterhin als Alleinvorstand die Geschäfte der Gesellschaft.

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SKW Stahl-Metallurgie Holding AG veröffentlichte diesen Inhalt am 31 Mai 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 31 Mai 2018 11:32:08 UTC.

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