Übernahmekommission lehnt Anträge ab

Tel Aviv / Zürich, 20. Dezember 2018 - SHL Telemedicine Ltd. (SIX Swiss Exchange: SHLTN) ("SHL"), ein führender Anbieter und Entwickler innovativer Telemedizinlösungen, gab heute bekannt, dass die Übernahmekommission ("UEK") folgende Verfügung vom 18. Dezember 2018 bezüglich zweier Gesuche an die UEK von Mengke Cai einerseits und Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu und Kun Shen andererseits sowie eines Gesuchs von Mengke Cai erlassen hat. Die Anträge vom 30. November 2018 beziehen sich auf eine Verlängerung der Frist für die Abgabe eines Pflichtangebots, welche am 31. August 2018 geendet hat. Der Antrag vom 5. Dezember 2018 bezieht sich auf die Aufhebung der Aussetzung der Stimmrechte:

  1. Auf die Gesuche von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu und Kun Shen sowie von Mengke Cai vom 30. November 2018 und auf das Gesuch von Mengke Cai vom 5. Dezember 2018 wird nicht eingetreten.
  2. Die Gesuche von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu und Kun Shen sowie von Mengke Cai vom 30. November 2018 und das Gesuch von Mengke Cai vom 5. Dezember 2018 werden samt den Verfahrensakten an das Bundesverwaltungsgericht überwiesen.
  3. Alle übrigen Anträge werden abgewiesen.
  4. SHL Telemedicine Ltd. wird verpflichtet, bis spätestens am 20. Dezember 2018 das Dispositiv der vorliegenden Verfügung zu veröffentlichen.
  5. Die vorliegende Verfügung wird im Anschluss an ihre Veröffentlichung durch SHL Telemedicine Ltd. gemäss Dispositivziffer 4 hiervor auf der Webseite der Übernahmekommission veröffentlicht.
  6. Die Gebühr zu Lasten von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai beträgt unter solidarischer Haftung CHF 20'000.

Beschwerde (Art. 140 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes, SR 958.1):

Diese Verfügung kann innert einer Frist von fünf Börsentagen bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, CH-3003 Bern, angefochten werden. Die Anfechtung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Beschwerde hat den Erfordernissen von Art. 52 VwVG zu genügen.

Für weitere Informationen

Martin Meier-Pfister, IRF Communications, Telefon: +41 43 244 81 40, shl@irfcom.ch

Kurzprofil SHL Telemedicine

SHL Telemedicine Ltd. ist auf die Entwicklung und Vermarktung innovativer persönlicher Telemedizinsysteme spezialisiert und bietet umfassende Telemedizin-Lösungen inklusive Call-Center-Dienste, mit Fokus auf kardiovaskulären und verwandten Krankheiten, für Personen und Unternehmen im Gesundheitswesen an. SHL Telemedicine bietet seine Services und persönlichen Telemedizin-Geräte an Bezüger der telefonischen und Internet-Kommunikations-Technologie. SHL ist an der SIX Swiss Exchange kotiert (SHLTN, ISIN: IL0010855885, Security No.: 1128957). Weitere Informationen unter www.shl-telemedicine.com.


Medienmitteilung (PDF)



Provider
Channel
Contact
EQS Group Ltd., Switzerland
switzerland.eqs.com


newsbox.ch
www.newsbox.ch


Provider/Channel related enquiries
cs.switzerland@eqs.com
+41 41 763 00 50