Seit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster in einem Eilverfahren zum Hambacher Forst im Oktober 2018 finden keine Rodungen mehr statt. Darüber hinaus hat RWE Power erklärt, bis zur Winterperiode 2019/20 keine Rodungen vorzunehmen, um die Gespräche zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission 'Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung' (KWSB) nicht zu belasten.

Außerhalb des Forsts gehen Abraum- und Kohlegewinnung in eingeschränkter Form weiter, um die Kraftwerke und Veredlungsbetriebe mit der benötigten Kohle zu versorgen. Die Bäume im verbliebenen Hambacher Forst werden durch diese Tätigkeit nicht geschädigt. RWE Power hält einen aus botanischer, wasserwirtschaftlicher und geotechnischer Sicht angemessenen Abstand zum Waldrand. Dies bestätigt eine wissenschaftliche Stellungnahme des Kölner Büros für Faunistik im Auftrag von RWE Power.

Die zuständige Bergbehörde, die Bezirksregierung Arnsberg, fordert mit Hinweis auf eine Bewertung des Geologischen Dienstes NRW die Einhaltung eines Abstands von 50 Metern zwischen der Oberkante des Abbaus und dem Waldrand. So wird sichergestellt, dass weder der Wurzelbereich noch die Baumkronen Schaden nehmen können. RWE wird diesen Abstand selbstverständlich einhalten.

Unabhängig davon ist die Versorgung der Bäume mit Wasser nicht gefährdet, da die Böden im Hambacher Forst eine hohe Speicherfähigkeit haben.

In ihrem Beschluss hat die KWSB unter anderem den Wunsch geäußert, den Hambacher Forst dauerhaft zu erhalten. RWE befürwortet die vollständige Umsetzung der Kommissionsempfehlungen. Das Unternehmen wird eine komplett neue Braunkohlenplanung für den Tagebau Hambach erstellen, mit der der Wald dauerhaft erhalten werden könnte. Die Planung wird die neuen Rahmenbedingungen berücksichtigen, wie sie die KWSB mit der Herausnahme von Kraftwerksleistung bereits bis Ende 2022 und dem vorgezogenen Auslaufdatum der Braunkohlenverstromung 2038 abgesteckt hat.

Dabei müssen vielfältige technische und ökologische Aspekte beachtet werden, wie zum Beispiel die Standsicherheit der Böschungen, die Wiedernutzbarmachung und die Tagebauentwässerung. Die neue Braunkohlenplanung wird ein öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen.

RWE AG veröffentlichte diesen Inhalt am 09 Juli 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 09 Juli 2019 16:42:03 UTC.

Originaldokumenthttps://news.rwe.com/wie-geht-es-weiter-mit-dem-hambacher-forst/

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/8D11BC666048D3F944CDDAC55B67A7287246B2C8