RWE Aktiengesellschaft: Vorübergehender Rodungsstopp in Hambach belastet Ergebnis vor Steuern (EBITDA) ab 2019 mit einem niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag jährlich
Am 05. Oktober 2018 um 15:00 Uhr
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DGAP-Ad-hoc: RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache
RWE Aktiengesellschaft: Vorübergehender Rodungsstopp in Hambach belastet Ergebnis vor Steuern (EBITDA) ab 2019 mit einem niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag jährlich
05.10.2018 / 14:54 CET/CEST
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Essen, 05. Oktober 2018
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute die Aufhebung des Sofortvollzugs der im Hauptbetriebsplan des Tagebaus Hambach für 2018-2020 erlaubten Rodung beschlossen. Eine abschließende Entscheidung zur weiteren Rodung des Vorfelds wird nun erst später im Hauptsacheverfahren getroffen werden. Es ist damit zu rechnen, dass dazu eine bestandskräftige Entscheidung möglicherweise erst Ende 2020 vorliegen wird und RWE die Rodung erst anschließend wieder aufnehmen darf. In der Folge wird das Ergebnis vor Steuern (EBITDA) des Segments Braunkohle & Kernenergie ab 2019 jährlich mit einem niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag belastet.
Mitgeteilt durch Dr. Ulrich Rust, General Counsel
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RWE AG ist einer der größten Energieversorger in Europa Der Umsatz ist wie folgt auf die verschiedenen Geschäftsfelder verteilt:
- Handel und Vertrieb von Strom und Gas (83,3%): Strom (2022 wurden 193.930 GWh verkauft) und Gas (39.479 GWh);
- Produktion von erneuerbaren Energien (16,1%): Wind-, Solar-, Wasserkraft- und Biomasseproduktion (156.794 GWh produziert in 2022);
- Produktion von fossilen und nuklearen Energien (2,5%).
Geographisch gesehen verteilt sich der Umsatz wie folgt: Deutschland (27,9%), Vereinigtes Königreich (39,3%), Europa (29,3%), Nordamerika (2,1%) und sonstige (1,4%).
RWE Aktiengesellschaft: Vorübergehender Rodungsstopp in Hambach belastet Ergebnis vor Steuern (EBITDA) ab 2019 mit einem niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag jährlich