(Im 2. Absatz, 1. Satz, wurde korrigiert: "Der für 410 Millionen (statt: 660 Millionen) Euro auf sechs Spuren erweiterte Abschnitt...")

BERLIN (dpa-AFX) - Die Grünen dringen angesichts einer weiteren Klage eines privaten Autobahnbetreibers gegen den Bund auf ein Verbot solcher Finanzierungsmodelle. Es zeige sich, dass Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) demokratisch nicht zu kontrollieren seien, sagte Haushaltsexperte Sven-Christian Kindler der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch). Wie Mitte September bekannt wurde, hat außer der privaten Autobahngesellschaft "A1 Mobil" in Norddeutschland auch der Betreiber eines ausgebauten Abschnitts der A8 Klage eingereicht, um zusätzliche Zahlungen des Bundes zu erzwingen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hält trotz Kritik prinzipiell an ÖPP fest.

Der für 410 Millionen Euro auf sechs Spuren erweiterte Abschnitt der A8 zwischen Ulm und Augsburg wird von der Gesellschaft Pansuevia betrieben, die den Baukonzernen Hochtief und Strabag gehört. Bei der Klage geht es nun um die Frage, ob abgerechnete Bauarbeiten in dem ÖPP-Vertrag enthalten waren oder separat bezahlt werden müssen, wie Hochtief am 11. September erläuterte. Zuerst hatten die "Nürnberger Nachrichten" darüber berichtet. Ein Schlichtungsverfahren endete ergebnislos, wie das Bundesverkehrsministerium auf eine Grünen-Frage antwortete. Hierüber berichtete die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwoch).

Kindler sagte, Autobahnen gehörten zur öffentlichen Daseinsvorsorge und dürfen nicht in die Verfügungsgewalt renditegetriebener Firmen gelangen. Der Bundestag müsse ÖPP im Straßenbau nach der Wahl per Gesetz verbieten. SPD-Haushälter Johannes Kahrs warf Dobrindt vor, bei ÖPP Fakten zu verschweigen. Diese Finanzierungsmodelle sind seit langem umstritten, auch der Bundesrechnungshof hat Zweifel. Die Gesellschaft "A1 Mobil", die einen Abschnitt der A1 zwischen Hamburg und Bremen betreibt, klagt angesichts akuter Finanzprobleme ebenfalls gegen den Bund. Mit dem Betreiber eines Abschnitts der A5 zwischen Malsch und Offenburg in Baden-Württemberg wurde in einer Schlichtung eine Einigung erzielt, wie das Bundesverkehrsministerium erläuterte./sam/uvo/DP/das