2019 nicht zahlungswirksame Wertminderungen und Restrukturierungsrückstellungen
DGAP-Ad-hoc: Continental AG / Schlagwort(e): Planzahlen/Vorläufiges Ergebnis
Continental AG: Continental AG berücksichtigt im dritten Quartal 2019 nicht
zahlungswirksame Wertminderungen und Restrukturierungsrückstellungen
22.10.2019 / 13:34 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Im Rahmen ihres jährlichen Planungsprozesses wird die Continental AG im dritten
Quartal 2019 Wertminderungen von rund 2,5 Milliarden Euro berücksichtigen.
Diese nicht zahlungswirksamen Wertminderungen resultieren im Wesentlichen aus
der Annahme der aktuellen Geschäftsplanung, dass sich die weltweite Produktion
von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in den kommenden fünf Jahren (2020-2024)
nicht wesentlich verbessern wird. Basierend auf dieser und anderen Annahmen
sind Wertminderungen in den Divisionen Chassis & Safety, Interior und
Powertrain in Höhe von 724 Millionen Euro, 1,537 Milliarden Euro, bzw. 244
Millionen Euro vorzunehmen. Der wesentliche Teil der jetzt zu mindernden Werte
geht auf Akquisitionen vor 2008 zurück.
Darüber hinaus haben sich in den ersten neun Monaten 2019
Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 97 Millionen Euro ergeben, die im
Rahmen des am 25. September 2019 angekündigten Strukturprogramms
"Transformation 2019-2029" angefallen sind. Weitere
Restrukturierungsrückstellungen im Zusammenhang mit diesem Programm in derzeit
noch nicht feststehender Höhe werden im vierten Quartal 2019 erwartet.
Die Wertminderungen und Restrukturierungsrückstellungen werden sich auf
bestimmte Finanzkennzahlen wie das berichtete EBIT, das den Anteilseignern
zuzurechnende Konzernergebnis, die Eigenkapitalquote und den Verschuldungsgrad
(Gearing Ratio) auswirken. Insbesondere werden die Wertminderungen und
Restrukturierungsrückstellungen zu einem negativen Wert des berichteten EBITs
für das dritte Quartal 2019 führen. Gleiches gilt für das den Anteilseignern
zuzurechnende Konzernergebnis für das dritte Quartal 2019 und für das
Geschäftsjahr 2019. Continental erwartet durch diese Wertminderungen und
Restrukturierungsrückstellungen jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf den
Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2019.
Auf die wichtigsten, im Ausblick der Continental AG für 2019 verwendeten
Finanzindikatoren werden die Wertminderungen und
Restrukturierungsrückstellungen keinen Effekt haben. Dazu zählen vor allem die
Angaben zu Umsatz, zum bereinigten EBIT und zum Free Cashflow vor
Akquisitionen. Allerdings werden die genannten Faktoren zu einer Erhöhung der
erwarteten negativen Sondereffekte auf mindestens 2,8 Milliarden Euro führen.
Ohne Berücksichtigung der Auswirkungen der Wertminderungen würde die erwartete
Steuerquote einschließlich Carve-out-Effekten weiterhin bei rund 27 % liegen.
Alle anderen Elemente der vorherigen Prognose bleiben unverändert.
Des Weiteren zeigen vorläufige Eckdaten, dass die Ergebnisse des dritten
Quartals 2019 den aktuellen Erwartungen der Analysten entsprechen. Der
Konzernumsatz lag bei rund 11,1 Milliarden Euro und die bereinigte EBIT-Marge
bei rund 5,6 %. Der Umsatz der Automotive Group erreichte rund 6,6 Milliarden
Euro, mit einer bereinigten EBIT-Marge von rund 1,6 %. Darin sind
Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 187 Millionen Euro enthalten.
Der Umsatz der Rubber Group lag bei rund 4,6 Milliarden Euro und die bereinigte
EBIT-Marge bei rund 12,3 %.
"Berichtetes EBIT", "Gearing Ratio", "Bereinigtes EBIT", "Free Cash Flow",
"Steuerquote" entsprechen den Definitionen im Geschäftsbericht 2018 auf Seite
36 und 37, der unter www.continental-ir.de abrufbar ist.
Kontakt:
Mitteilende Person: Bernard Wang, Leiter IR
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