Biofrontera AG: Unabhängige Prüfung bestätigt Rechtmäßigkeit der
Kapitalerhöhung

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DGAP-News: Biofrontera AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
Biofrontera AG: Unabhängige Prüfung bestätigt Rechtmäßigkeit der
Kapitalerhöhung

13.12.2018 / 09:30
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Unabhängige Prüfung bestätigt Rechtmäßigkeit der
Kapitalerhöhung

  * Unabhängige Prüfung kommt zum Ergebnis, dass Vorwürfe, die
Durchführung
    der Kapitalerhöhung der Biofrontera AG im Februar 2018 sei nicht
    rechtmäßig gewesen, unzutreffend sind.

  * Die Biofrontera AG hatte im Juli 2018 - in Abstimmung mit der Deutschen
    Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. - angekündigt, die
    behaupteten Rechtsverstöße durch einen unabhängigen Sachverständigen
    begutachten zu lassen.

  * In Abstimmung mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
    e.V. wurde Herr Prof. Dr. Gerd Krieger mit der Begutachtung beauftragt.


Leverkusen, den 13. Dezember 2018 - Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113),
ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, veröffentlicht das
Ergebnis der unabhängigen Prüfung bezüglich der Durchführung der
Kapitlerhöhung im Februar 2018.

Die Biofrontera AG hatte im Februar 2018 das Grundkapital durch Ausgabe von
neuen Aktien erhöht. Die neuen Aktien wurden den Aktionären zum Bezug
angeboten. Neue Aktien, die nicht von den Aktionären bezogen wurden, wurden
in Form von ADS bei US-Investoren platziert (US-IPO). Im Zuge des US-IPO
erfolgte die Notierung der ADS an der US-Börse NASDAQ (US-Listing).

Einzelne Aktionäre, namentlich die Deutsche Balaton AG sowie mit dieser
verbundene Unternehmen, werfen der Biofrontera AG seitdem vor, die
Biofrontera AG bzw. ihre Organe hätten im Rahmen der Kapitalerhöhung
pflichtwidrig gehandelt. Die Biofrontera AG hat die Vorwürfe stets in Gänze
zurück gewiesen. Unbeschadet dessen hat sie aber auch auf Basis eines
Austausches mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. im
Juli 2018 entschieden, zu den auch öffentlich erhobenen Vorwürfen die
Stellungnahme eines fachkundigen und neutralen Gutachters einzuholen, um so
für alle Aktionäre Transparenz zu schaffen und einen Beitrag zur Befriedung
der Situation zu leisten (zu den Einzelheiten verweisen wir auf die
Pressemitteilung der Biofrontera AG vom 06. Juli 2018
https://irpages2.eqs.com/websites/biofrontera/German/15/news-detail.html?newsID=1707257).
Dem Vorschlag der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
folgend wurde Herr Prof. Dr. Gerd Krieger, Partner der Rechtsanwaltskanzlei
Hengeler Mueller, mit der Begutachtung beauftragt. Herr Prof. Dr. Krieger
ist einer der angesehensten Experten auf dem Gebiet des Aktien- und
Kapitalmarktrechts in Deutschland. Gegenstand des Gutachtens ist die
Beantwortung folgender Fragen:

  1. War es rechtlich zulässig, dass die Biofrontera AG den Bezugspreis für
    die neuen Aktien am Freitag, den 9. Februar 2018, bekannt gegeben hat
    oder war dies - z.B. mit Blick auf etwaige interne Abläufe bei den
    Depotbanken der Aktionäre der Biofrontera AG - unzulässig?

  2. Wurde der Bezugspreis mit EUR 4,00 je neuer Aktie in rechtlich
    zulässiger Höhe am 09.02.2018 festgesetzt oder war der Abschlag auf den
    Börsenkurs zu hoch?

  3. War es rechtlich zulässig, die nicht von den Aktionären im Rahmen des
    gesetzlichen Bezugsrechts bezogenen neuen Aktien in den USA im Rahmen
    des dortigen IPO zum Bezugspreis von EUR 4,00 je neuer Aktie zu
    platzieren? Hätte den Aktionären zuvor ein Mehrbezug angeboten werden
    müssen?

  4. War die Biofrontera AG rechtlich verpflichtet, Angebote der Deutschen
    Balaton AG auf Erwerb der nicht von den Aktionären im Rahmen des
    gesetzlichen Bezugsrechts bezogenen neuen Aktien zu einem Preis von EUR
    4,40 je Neuer Aktie anzunehmen oder durften die nicht von den Aktionären
    bezogenen Aktien - auch in Ansehung der damit verbundenen Kosten - wie
    dem Kapitalmarkt (einschließlich der Aktionäre) zuvor kommuniziert, in
    den USA an dortige Investoren im Rahmen eines IPO zum Bezugspreis
    platziert werden?

Das von Herrn Prof. Dr. Krieger erstattete "Rechtsgutachten zu Fragen der
Kapitalerhöhung 2018 (einschließlich US-IPO und -Listing) der Biofrontera
Aktiengesellschaft, Leverkusen" vom 10. Dezember 2018 trifft zu diesen
Fragen zusammenfassend folgende Feststellungen:

  1. Es war rechtlich zulässig, dass die Biofrontera AG den Bezugspreis für
    die neuen Aktien am Freitag, dem 9. Februar 2018, bekanntgegeben hat.
    Damit war den Anforderungen des § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG genügt, wonach
    der genaue Ausgabebetrag spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist
    bekanntzumachen ist. Die Auffassung, bei Abwicklung des Bezugsrechts
    über ein Kreditinstitut nach § 186 Abs. 5 AktG (mittelbares Bezugsrecht)
    müsse etwas anderes gelten, steht im Widerspruch zu der ausdrücklichen
    Regelung in § 186 Abs. 5 Satz 2 AktG. Die Ansicht, im Hinblick auf den
    Zeitbedarf der Depotbanken müsse die Frist länger festgelegt werden,
    steht in Widerspruch nicht nur zum klaren Wortlaut, sondern auch zu den
    in den Gesetzesmaterialien niedergelegten Zweck der Regelung.

  2. Der Bezugspreis für die Altaktionäre wurde mit EUR 4,00 je neuer Aktie
    in rechtlich zulässiger Höhe festgesetzt.

  3. Der Teil der neuen Aktien, für den Altaktionäre von ihrem Bezugsrecht
    keinen Gebrauch gemacht hatten (rump shares), musste nicht den übrigen
    Altaktionären zum Mehrbezug angeboten werden. Vielmehr ist der Vorstand
    berechtigt, rump shares unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
    nach eigenem Ermessen zu verwerten.

  4. Es war rechtlich zulässig, die rump shares in den USA im Rahmen des
    dortigen IPO zum Bezugspreis von EUR 4,00 je neuer Aktie (bzw. USD 9,88
    pro ADS) zu platzieren.

  5. Der Vorstand der Biofrontera AG war nicht verpflichtet, das Angebot der
    Deutsche Balaton AG auf Erwerb der rump shares zu einem Preis von EUR
    4,40 je neuer Aktie anzunehmen. Zwar gilt bei der Verwertung von rump
    shares der Grundsatz, dass der Vorstand dabei den bestmöglichen Preis
    erzielen muss. Das ist aber nicht notwendig der höchste Preis, sondern
    der Vorstand hat eine unter Abwägung aller Umstände im Interesse der
    Gesellschaft bestmögliche Verwertung vorzunehmen. Im konkreten Fall
    waren die Vorteile der US-Platzierung zum Preis von EUR 4,00 je neuer
    Aktie in Abwägung gegen den von der Deutsche Balaton AG gebotenen
    Mehrpreis von insgesamt TEUR 1.034 so massiv, dass der Vorstand
    pflichtwidrig gehandelt hätte, hätte er das Angebot der Deutsche Balaton
    AG angenommen und den US-IPO dafür abgesagt.

  6. Dass eine in den USA aufgegebene Order der Deutsche Balaton AG auf
    Erwerb von ADS nicht berücksichtigt wurde, ist der Biofrontera AG nicht
    zuzurechnen, da die US-Banken insoweit selbständig handelten und die
    Biofrontera AG davon erst im Nachhinein erfuhr. Es ist aber auch
    unabhängig davon rechtlich nicht zu beanstanden, da der Deutsche Balaton
    AG kein Bezugsrecht auf ADS zustand und eine Berücksichtigung der Order
    dem Zweck der US-Platzierung widersprochen hätte, die der Gewinnung von
    US-Investoren, nicht der Verbreiterung des Kreises deutscher Investoren
    diente.

Das vollständige Gutachten kann auf der Internetseite der Biofrontera AG
unter https://www.biofrontera.com/de/aktie.html eingesehen werden. Die
Biofrontera AG hofft, dass auf der Grundlage dieser Ergebnisse und der so
geschaffenen Transparenz eine weitere Beilegung der mit einzelnen Aktionären
bestehenden Differenzen erfolgen kann, um so auch mit diesen in Zukunft ein
vertrauensvolleres Miteinander zum Wohle des Unternehmens, der Mitarbeiter
und der Aktionäre zu ermöglichen.
-Ende-

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an:

   Ansprechpartner für Investoren

   Biofrontera AG                      ir@biofrontera.com
   Thomas Schaffer, Finanzvorstand     +49-214-87632-0
   Ansprechpartner für Journalisten

   Instinctif Partners                 [1]susanne.rizzo@instinctif.com
   Susanne Rizzo                       +49-89-3090-5189-24



                                       1. mailto:volker.siegert@cortent.de
Hintergrund:
Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die
Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer
Kosmetika spezialisiert ist.

Das Leverkusener Unternehmen mit weltweit rund 150 Mitarbeitern entwickelt
und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der
Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz(R), ein
verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und
dessen Vorstufen. Ameluz(R) wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in
den USA vermarktet. Darüber hinaus vertreibt das Unternehmen die
Dermokosmetikserie Belixos(R), eine Spezialpflege für geschädigte oder
erkrankte Haut. Biofrontera ist das erste deutsche Gründer-geführte
pharmazeutische Unternehmen, das eine zentralisierte europäische und eine
US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten hat. Die
Biofrontera-Gruppe wurde 1997 vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr.
Hermann Lübbert gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard)
gelistet.

www.biofrontera.com

Diese Mitteilung enthält ausdrücklich oder implizit bestimmte in die Zukunft
gerichtete Aussagen, die die Geschäftstätigkeit der Biofrontera AG
betreffen. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Meinung
der Biofrontera zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider und beinhalten
bestimmte bekannte und unbekannte Risiken. Die von Biofrontera tatsächlich
erzielten Ergebnisse können wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen oder
Leistungen abweichen, die im Rahmen der zukunftsbezogenen Aussagen gemacht
werden. Biofrontera ist nicht verpflichtet, in die Zukunft gerichtete
Aussagen zu aktualisieren.


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13.12.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Biofrontera AG
                   Hemmelrather Weg 201
                   51377 Leverkusen
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)214 87632 0
   Fax:            +49 (0)214 87632 90
   E-Mail:         ir@biofrontera.com
   Internet:       www.biofrontera.com
   ISIN:           DE0006046113, NASDAQ: BFRA
   WKN:            604611
   Börsen:         Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
                   Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange; Nasdaq



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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