MANNHEIM (dpa-AFX) - Der Mannheimer Prozess um die Kündigung einer internen Chefermittlerin beim Industrie-Dienstleister Bilfinger findet vorerst nicht statt. Beide Parteien hätten das Ruhen des Verfahrens beantragt, sagte am Mittwoch ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts. "Sie streben an, sich ohne mündliche Verhandlung zu vergleichen."

In dem Fall geht es um die Klage einer leitenden Angestellten gegen ihre Kündigung durch Bilfinger. Sie war unter anderem für Aufklärung von Korruptionsvorwürfen im Konzern zuständig gewesen. Zu den Kündigungsgründen gab es von Seiten des Unternehmens keine Angaben.

Sollten die Einigungsgespräche zwischen den Parteien erfolgreich sein, werde der erzielte Vergleich schriftlich eingereicht und das Gericht könne dann per Beschluss das Verfahren beenden. Scheitern die Verhandlungen, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Der Prozess vor der Mannheimer Kammer des Landesarbeitsgerichtes hätte eigentlich an diesem Donnerstag beginnen sollen.

Bilfinger hatte in den vergangenen Jahren auch mit Korruptionsaffären und Vorwürfen gegen Topmanagern Schlagzeilen gemacht. Seit 2014 steht das Unternehmen wegen eines Bestechungsfalls in Nigeria unter Aufsicht durch US-Behörden. Zwölf ehemalige Vorstände, zu denen auch der frühere hessische Ministerpräsident Roland Koch gehört, sollen eine dreistellige Millionen-Summe für den Schaden zahlen, der dem Unternehmen durch zu laxen Umgang mit Korruption entstanden ist./avg/DP/fba