KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wer raubkopierte Filme auf YouTube einstellt, riskiert Schadenersatz-Forderungen - der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (9.00 Uhr), mit welchen Auskünften die Internet-Plattform bei der Suche nach den Verantwortlichen helfen muss. Diese verbergen sich meist hinter Fantasienamen. Anders als in Internet-Tauschbörsen hinterlassen sie nicht sichtbar ihre IP-Adresse. Mehr erfährt nur der Betreiber.

Eine 1990 ins noch ältere Urheberrechtsgesetz eingefügte Vorschrift verpflichtet diesen, "Namen und Anschrift" herauszugeben. Beides liegt YouTube nach eigenen Angaben nicht vor. Der Filmverleiher Constantin will deshalb die E-Mail-Adressen und Telefonnummern dreier Nutzer sowie die verwendeten IP-Adressen wissen. Umstritten ist, ob das durch die Formulierung im Gesetz gedeckt ist. In der Verhandlung im November hatten die Richter angedeutet, dass mit einer Anschrift heutzutage wohl auch die E-Mail-Adresse gemeint sein dürfte. Bei den anderen Daten schienen sie eher skeptisch. (Az. I ZR 153/17)/sem/DP/he