DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

17.06.2019 / 15:13
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München, den 17.06.2019

Im Zeitraum vom 11. Juni 2019 bis einschließlich 14. Juni 2019 hat die Allianz SE insgesamt 345.650 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 1. März 2019 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)

11.06.2019 67.815 206,6814
12.06.2019 89.044 206,1003
13.06.2019 73.025 207,4769
14.06.2019 115.766 206,2605

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 04. März 2019 bis einschließlich 14.Juni 2019 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 5.639.634 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Allianz SE
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Internet: www.allianz.com

 
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