DGAP-News: Ahlers AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ahlers AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.04.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

04.03.2019 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Ahlers AG Herford ISIN DE0005009740 / WKN 500974 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 17. April 2019, 11:00 Uhr, im Industrie-Club e.V. Düsseldorf, Elberfelder Straße 6, 40213 Düsseldorf,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Ahlers AG zum 30. November 2018, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Ahlers AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

www.ahlers-ag.com

unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung/Corporate Events' eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 17. April 2019 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/18 in Höhe von 541.106,33 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/19

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/19 zu wählen.

Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission ('Abschlussprüferverordnung') durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main und Niederlassung in Bielefeld oder die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/19 zu wählen. Dabei hat der Prüfungsausschuss seine Präferenz für die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt und begründet.

Der Aufsichtsrat ist dieser Präferenz gefolgt.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen im Hinblick auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats mit dem Ziel der Verkleinerung des Aufsichtsrats von sechs auf drei Mitglieder, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie im Hinblick auf die Unterzeichnung der Aktienurkunden und den Gründungsaufwand

Nach der Verkleinerung des Vorstands im Dezember 2018 soll auch der Aufsichtsrat der Ahlers AG von sechs auf drei Mitglieder reduziert werden, um in dem herausfordernden Marktumfeld den Weg hin zu schlankeren und schlagkräftigen Strukturen konsequent zu beschreiten. Die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats haben durch Amtsniederlegungen den Weg dazu freigemacht. Gemäß nachstehenden TOP 7 werden entsprechende Neuwahlen durchgeführt. Durch den Wegfall der Ausschüsse in bisheriger Form ist auch eine Anpassung der Aufsichtsratsvergütung angezeigt. Ferner soll die Satzung in § 5 Abs. 2 hinsichtlich der Unterzeichnung der Aktienurkunden und in § 28 hinsichtlich der aus dem Jahr 1987 stammenden Bestimmung über den Gründungsaufwand bereinigt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

a)

Verkleinerung des Aufsichtsrats:

*

§ 11 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: "Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Ein Mitglied wird von den Arbeitnehmern nach dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gewählt."

*

§ 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.

*

§ 15 Abs. 4 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: "Schriftliche, telefonische, per E-Mail, Videokonferenz oder mit Hilfe sonstiger gebräuchlicher Kommunikationsmittel durchgeführte Sitzungen und Beschlussfassungen sind zulässig, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende dies für den Einzelfall unter Beachtung einer angemessenen Frist anordnet. Ein Widerspruchsrecht der Aufsichtsratsmitglieder hiergegen besteht nicht. In dieser Form gefasste Beschlüsse werden vom Vorsitzenden schriftlich festgestellt und allen Mitgliedern unverzüglich zugeleitet."

*

§ 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 2 entfallen. § 16 lautet neu wie folgt: "Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse mit vorbereitenden oder ausführenden Aufgaben bestellen. Auf die Ausschüsse finden die Vorschriften über den Aufsichtsrat entsprechende Anwendung."

b)

Vergütung des Aufsichtsrats:

*

§ 18 Abs. 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: "Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro Geschäftsjahr eine feste Grundvergütung in Höhe von EUR 15.000,-."

*

§ 18 Abs. 3 Satz 3 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: "Diese beträgt pro Geschäftsjahr 1/1.000 des Durchschnitts-Konzernjahresüberschusses."

*

§ 18 Abs. 5 der Satzung entfällt ersatzlos.

*

§ 18 Abs. 6 wird zu Absatz 5. Dort wird der Satz 2 ersatzlos gestrichen.

*

§ 18 Abs. 7 und Abs. 8 werden zu Absätzen 6 und 7.

c)

Unterzeichnung der Aktienurkunden:§ 5 Abs. 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.

d)

Gründungsaufwand:§ 28 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.

7.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 4. Alt., 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG zusammen und besteht nach § 11 Abs. 1 der Satzung derzeit aus sechs Mitgliedern, von denen vier von der Hauptversammlung gewählt werden. Zwei Mitglieder werden von den Arbeitnehmern nach dem DrittelbG gewählt.

Am 6. Februar 2019 hat der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Prof. Dr. Carl-Heinz Heuer der Gesellschaft mitgeteilt, sein Mandat mit Ablauf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung niederzulegen. Prof. Dr. Julia von Ah (stellvertretende Vorsitzende), Herr Jörg-Viggo Müller und Herr Hans-Joachim Knauf (Arbeitnehmervertreter) haben der Gesellschaft am gleichen Tag angeboten, ihre Aufsichtsratsmandate ebenfalls mit Wirkung zum Ablauf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung niederzulegen, sollte die Hauptversammlung dem Beschlussvorschlägen unter Tagesordnungspunkt 6 a) folgen. Herr Bernd Rauch hat sein Mandat bereits zum 31. Januar 2019 niedergelegt. Als Arbeitnehmervertreterin bleibt Frau Heidrun Baumgart im Gremium.

Mithin sind für den Fall, dass die Hauptversammlung die Satzungsänderung wie unter Tagesordnungspunkt 6 a) vorgeschlagen beschließt und zukünftig ein nur noch dreiköpfiger Aufsichtsrat besteht, Neuwahlen für zwei von der Hauptversammlung zu wählende Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, folgende Personen als Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 17. April 2019 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021/22 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Herrn Alexander Gedat, Rosenheim, Betriebswirt

Herr Alexander Gedat ist Mitglied folgender bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte

-

Beirat bei der Fynch - Hatton GmbH, Mönchengladbach.

Darüber hinaus übt Herr Alexander Gedat keine vergleichbaren Mandate in in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.

b)

Herrn Armin Fichtel, Mönchengladbach, Kaufmann

Herr Armin Fichtel ist Mitglied folgender bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte

-

Beiratsvorsitzender bei der Mustang Jeans GmbH, Künzelsau

-

Chairman of the Advisory Board bei AppelrathCüpper, Köln

-

Beirat bei der Fynch - Hatton GmbH, Mönchengladbach

Darüber hinaus übt Herr Armin Fichtel keine vergleichbaren Mandate in in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.

Es ist vorgesehen, die Wahl gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahl durchzuführen.

Herr Alexander Gedat qualifiziert sich aufgrund seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit als unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. Herr Gedat beabsichtigt für den Fall seiner Wahl, für den Vorsitz im Aufsichtsrat zu kandidieren.

Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance Kodex:

Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zu dem Unternehmen, dessen Organen oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Die Lebensläufe der Kandidaten mit Informationen über ihre relevanten Kenntnisse und Erfahrungen stehen unter Internetadresse

www.ahlers-ag.com

unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung/Corporate Events' zur Einsicht zur Verfügung. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats beruht auf den von ihm am 7. Dezember 2017 beschlossenen Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und dessen Kompetenzprofil, die auf Seite 20 f. des an gleicher Stelle (Rubrik Investor Relations/Finanzberichte) zugänglichen Geschäftsberichts abgedruckt sind, soweit auf den verkleinerten Aufsichtsrat noch anwendbar.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Ahlers AG 43.200.000,- Euro und ist in 13.681.520 auf den Namen lautende Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rd. 3,1575 Euro pro Aktie eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Anmeldung

Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss spätestens bis Mittwoch, 10. April 2019 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der

Ahlers AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: (040) 63785423
E-Mail: hv@ubj.de

anmelden.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen sowie Personen, Institute und Unternehmen, die diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 Aktiengesetz gleichgestellt sind, können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Aktionäre können für die Anmeldung das ihnen zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an die vorstehende Adresse zurücksenden.

Nach Zugang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung Sorge zu tragen.

Freie Verfügbarkeit der Aktien

Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende des Anmeldeschlusstages in der Zeit vom 11. April 2019 bis einschließlich 17. April 2019 zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 17. April 2019 verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 10. April 2019.

Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen (siehe oben im Abschnitt »Anmeldung«).

Die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung von Teilnahmevollmachten muss der Gesellschaft gegenüber ebenfalls in Textform nachgewiesen werden. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:

Ahlers AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: (040) 63785423
E-Mail: hv@ubj.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.

Die Gesellschaft bietet darüber hinaus an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden auszuüben. Ohne Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden.

Formulare zur Vollmachtserteilung - auch an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, die ihnen nach form- und fristgerechter Anmeldung zugesandt wird. Sie stehen auch unter

www.ahlers-ag.com
 

unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung/Corporate Events' zum Download zur Verfügung.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis Montag, den 15. April 2019 (24.00 Uhr) (Zugang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln:

Ahlers AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: (040) 63785423
E-Mail: hv@ubj.de

Darüber hinaus bieten wir Aktionären und Aktionärsvertretern an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Rechte der Aktionäre

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,- Euro (das entspricht 158.351 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand (Ahlers AG, Vorstand, Elverdisser Str. 313, 32052 Herford) zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Sonntag, den 17. März 2019 (24.00 Uhr), zugehen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsräten machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an die

Ahlers AG
Investor Relations
Elverdisser Str. 313
32052 Herford
Telefax (0 52 21) 979-215
E-Mail: investor.relations@ahlers-ag.com

zu richten. Die Gesellschaft macht Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ahlers-ag.com
 

unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung/Corporate Events' zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge oder die Wahlvorschläge mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Dienstag, den 02. April 2019 (24.00 Uhr), unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden.

Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ahlers-ag.com
 

unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung/Corporate Events' zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf dieser Internetseite.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister sind verpflichtet, diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft zu verarbeiten. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnahmeverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Dies erfolgt in der Regel vier Jahre nach der Hauptversammlung, es sei denn, die längere Speicherung ist wegen gesetzlicher Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten oder wegen von oder gegen die Gesellschaft geführter Verfahren erforderlich.

Die Aktionäre haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung gemäß Art 12. ff. DSGVO. Für Ausübung der vorgenannten Rechte und Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft unter

Ahlers AG
Datenschutzbeauftragter
Elverdisser Str. 313
D-32052 Herford
E-Mail: ariel.biskupek@ahlers-group.com

zur Verfügung. Unabhängig davon haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen.

 

Herford, im März 2019

Der Vorstand



04.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Ahlers AG
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Fax: +49 5221 979215
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ISIN: DE0005009740
WKN: 500974
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt: Frankfurt, Düsseldorf, Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart

 
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783393  04.03.2019 

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