Zürich (awp) - Die Aktionäre des Immobilien-Unternehmens Plazza können nicht persönlich an der Generalversammlung vom 9. April teilnehmen. Begründet wird dies mit dem Verbot von öffentlichen oder privaten Veranstaltungen in der Schweiz wegen der Coronavirus-Pandemie, heisst es in einer Medienmitteilung vom Donnerstag.

Die Aktionäre könnten ihre Rechte ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben, heisst es weiter. Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters könne schriftlich oder elektronisch erfolgen.

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