BEIDE PARTEIEN VEREINBAREN DIE BEIBEHALTUNG DER DERZEITIGEN BETEILIGUNGSSTRUKTUR, WÄHREND DIE CHINESISCHEN PARTNER JÄHRLICH 1,2% DER LIZENZGEBÜHREN AN CONGO ZAHLEN WERDEN
Beide Parteien Einigen Sich Auf Die Beibehaltung Der Aktuellen Beteiligungsstruktur...
Zum Originalartikel.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Korrektur wünschen