Yancoal Australia Ltd. hat auf seiner Jahreshauptversammlung am 30. Mai 2022 bekannt gegeben, dass Herr Cunliang Lai als nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied des Unternehmens unmittelbar nach Abschluss der Jahreshauptversammlung zurückgetreten ist. Der Verwaltungsrat gibt bekannt, dass Herr Yaomeng Xiao auf der Jahreshauptversammlung als neues Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft gewählt und zum nicht-geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied ernannt worden ist. Yaomeng Xiao, 50 Jahre alt, trat 1994 in die Dienste des Mehrheitsaktionärs des Unternehmens, des Vorgängers der Yankuang Energy Group Company Limited.

Herr Xiao wurde 2013 zum Direktor der Abteilung für Sicherheitsinspektion der Dongtan-Kohlenmine von Yankuang Energy und 2014 zum Vorsitzenden und Geschäftsführer der Guizhou Wulunshan Coal Mining Company Limited ernannt. Im Jahr 2016 wurde er zum stellvertretenden Generaldirektor der Yankuang Guizhou Neng Hua Company Limited ernannt. Im Juli 2018 wurde er zum Manager der Jining No.

3 Kohlemine von Yankuang Energy ernannt. Im April 2020 wurde er zum stellvertretenden Generaldirektor von Yankuang Energy ernannt. Im Juli 2021 wurde er zum Generaldirektor von Yankuang Energy ernannt und im August 2021 wurde er zum Direktor von Yankuang Energy ernannt.

Herr Xiao hat einen Abschluss von der China University of Mining and Technology. Er ist ein Forschungsstipendiat in angewandter Ingenieurtechnik mit einem Master-Abschluss in Ingenieurwesen. Herr Xiao hat mit dem Unternehmen eine unbefristete Ernennungsurkunde abgeschlossen, die am 30. Mai 2022 beginnt, vorbehaltlich aller Bestimmungen der Ernennungsurkunde und der Satzung des Unternehmens.

Herr Xiao erhält als nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied kein Verwaltungsratshonorar oder Vergütungspaket. Herr Xiao ist Direktor von Yankuang Energy, dem Mehrheitsaktionär des Unternehmens. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung hält Yankuang Energy etwa 62,26% der Aktien des Unternehmens.

Abgesehen von den oben genannten Angaben steht Herr Xiao in keiner Beziehung zu anderen Verwaltungsratsmitgliedern, leitenden Angestellten, Großaktionären oder Mehrheitsaktionären des Unternehmens.