Wienerberger AG

Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien

Firmenbuch-Nummer 77676f

ISIN AT0000831706

Beschlussvorschläge

zur 152. ordentlichen Hauptversammlung der

Wienerberger AG

am 4. Mai 2021

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichts der Wienerberger AG für das Geschäftsjahr 2020, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Corporate-Governance-Berichts, des nichtfinanziellen Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

Anmerkung:Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Die in dem Tagesordnungspunkt angeführten Dokumente sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com zugänglich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns

Beschlussvorschlag:

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Wienerberger AG schlagen vor, die Hauptversammlung möge beschließen, aus dem Bilanzgewinn von EUR 69.044.767,75 auf das Grundkapital von EUR 115.187.982,- eine Dividende in Höhe von EUR 0,60 je dividendenberechtigter Aktie, das sind EUR 69.112.789,20 abzüglich eines anteiligen Betrags für eigene Anteile von EUR 1.753.300,80 somit EUR 67.359.488,40 auszuschütten und den Restgewinn von EUR 1.685.279,35 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab Montag, 10. Mai 2021 durch Gutschrift bei den depotführenden Kreditinstituten. Nachweisstichtag für die Dividende 2020 ist Freitag, 7. Mai 2021.

Anmerkung:Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Wienerberger AG haben sich angesichts der anhaltenden, globalen Covid-19-Pandemie sowie der damit einhergehenden, instabilen Wirtschaftslage in den Märkten der Wienerberger-Gruppe dazu entschlossen, den Dividendenvorschlag gegenüber dem Vorjahr nicht zu erhöhen.

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TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Beschlussvorschlag:

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Wienerberger AG schlagen vor, die Hauptversammlung möge beschließen, dass den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Wienerberger AG die Entlastung für diesen Zeitraum erteilt werde.

Anmerkung:Die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 betrifft die Vorstandsmitglieder Heimo SCHEUCH, Carlo CROSETTO, Solveig MENARD-GALLI und Harald SCHWARZMAYR.

TOP 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Beschlussvorschlag:

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Wienerberger AG schlagen vor, die Hauptversammlung möge beschließen, dass den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Wienerberger AG die Entlastung für diesen Zeitraum erteilt werde.

Anmerkung:Die Entlastung betrifft auch jene Aufsichtsratsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind.

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Beschlussvorschlag:

Der Aufsichtsrat der Wienerberger AG schlägt vor, die Hauptversammlung möge beschließen, die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Anmerkung:Der vorgeschlagene Abschlussprüfer Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH würde die Wienerberger Gruppe im Falle seiner Wahl im Geschäftsjahr 2021 zum fünften Mal in Folge prüfen. Eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung einer anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Rotationspflicht) liegt nach zehn Prüfungsjahren vor.

TOP 6: Wahlen in den Aufsichtsrat

1.) Beschlussvorschlag: Reduktion der Anzahl der Kapitalvertreter

Der Aufsichtsrat der Wienerberger AG schlägt vor, die Hauptversammlung möge beschließen, die Anzahl der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats der Wienerberger AG innerhalb der satzungsmäßigen Grenzen von drei bis zehn Mitgliedern von derzeit acht Mitgliedern um eine Person auf insgesamt sieben Mitglieder zu reduzieren.

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2.) Beschlussvorschlag: Wahlvorschläge

Der Aufsichtsrat der Wienerberger AG schlägt vor, die Hauptversammlung möge beschließen:

a.) Herr David DAVIES wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung auf die satzungsmäßige Höchstdauer gemäß §10 Abs. 3 der Satzung der Wienerberger AG, das ist bis zur Beendigung jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, in den Aufsichtsrat der Wienerberger AG wiedergewählt;

b.) Herr Peter JOHNSON wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung auf die satzungsmäßige Höchstdauer gemäß §10 Abs. 3 der Satzung der Wienerberger AG, das ist bis zur Beendigung jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, in den Aufsichtsrat der Wienerberger AG wiedergewählt; und

c.) Frau Kati TER HORST wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung gemäß

  • 10 Abs. 5 der Satzung der Wienerberger AG als Nachbesetzung für die Restdauer der Funktionsperiode von Frau Caroline GREGOIRE SAINTE MARIE, das ist bis zur Beendigung jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat der Wienerberger AG gewählt.

Anmerkungen des Aufsichtsrats:

1.) Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 per Anfang 2020 aus acht von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und drei vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern zusammen. Aufgrund der vorzeitigen Mandatsniederlegung durch Frau Caroline GREGOIRE SAINTE MARIE mit 5. Mai 2020 (somit zwei Jahre vor Ende ihrer satzungsmäßigen Amtsperiode) und Herrn Christian JOURQUIN mit Ende März 2021 hat sich die Zahl der Kapitalvertreter auf sechs verringert.

Von den verbliebenen sechs Kapitalvertretern sind vier Männer und zwei Frauen, von den drei Arbeitnehmervertretern sind zwei Männer und eine Frau. Der Aufsichtsrat besteht daher derzeit aus sechs Männern und drei Frauen und erfüllt somit das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs. 7 AktG.

Ein Widerspruch gemäß § 86 Abs. 9 AktG wurde nicht erhoben. Damit ist eine Gesamterfüllung nach § 86 Abs. 7 AktG erforderlich. Unter Berücksichtigung von sechs Kapitalvertretern und drei vom Betriebsrat entsandten Mitgliedern im Aufsichtsrat sind zumindest insgesamt drei Sitze im Aufsichtsrat jeweils von Frauen und Männern zu besetzen.

Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats hat sich im Laufe des Jahres 2020 intensiv mit der Frage der angemessenen Größe des Aufsichtsrats beschäftigt. Entsprechende Evaluierungen führten zu der Empfehlung, die Anzahl der Kapitalvertreter im Aufsichtsrat um eine Person auf sieben Personen zu reduzieren.

Um sicherzustellen, dass der Aufsichtsrat auch nach dem Ausscheiden von Frau GREGOIRE SAINTE MARIE und Herrn JOURQUIN über die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen zur Bewältigung seiner Aufgaben verfügt, wurde im Jahr 2020 ein transparenter Nachfolgeprozess gestartet, der von professionellen, international anerkannten Personalberatern begleitet wurde. Durch diesen Prozess sollte unter anderem sichergestellt werden, dass alle anwendbaren Corporate Governance

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Standards (auch im Hinblick auf die geschlechterspezifische Diversität im Aufsichtsrat) eingehalten werden.

Mit Frau Kati TER HORST konnte eine international erfahrene Managerin mit umfassendem Industrie-Know-how als Aufsichtsratskandidatin gewonnen werden. Neben ihrer fachlichen Expertise verfügt Frau TER HORST als finnische Staatsbürgerin zudem über eingehende Kenntnis der vor allem für das Infrastrukturgeschäft von Wienerberger relevanten Märkte.

Frau TER HORST ist seit über 20 Jahren bei Stora Enso, einem der Top-drei-Papierproduzenten weltweit, in fortwährend komplexen Führungsfunktionen und seit 2014 als Executive Vice President, Head of Paper Division, tätig. Im Laufe ihrer Karriere war Frau TER HORST maßgeblich an zahlreichen Performance-orientierten Veränderungsprozessen beteiligt. Schwerpunkte ihrer aktuellen operativen Tätigkeit bilden die Bereiche Innovation und Nachhaltigkeit - Themen, die auch für Wienerberger von großer Bedeutung sind.

Frau TER HORST wird für die Restdauer des Aufsichtsratsmandats von Frau GREGOIRE SAINTE MARIE, d.h. bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2023, zur Wahl vorgeschlagen.

2.) Von den derzeit sechs Kapitalvertretern scheiden Herr David DAVIES und Herr Peter JOHNSON mit Ablauf der 152. ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai 2021 turnusmäßig aus ihren Funktionen aus.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Nominierungsausschusses und als Ergebnis des vorgenannten, professionellen Nachfolgeprozesses die Wiederwahl von Herrn David DAVIES und Herrn Peter JOHNSON (jeweils für eine volle Funktionsperiode) vor.

Mit den Vorschlägen zur Wiederwahl von Herrn David DAVIES und Herrn Peter JOHNSON verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, den umfassenden Erfahrungsschatz beider Kandidaten für die Gesellschaft zu bewahren und die Kontinuität der Aufsichtsratsarbeit sicherzustellen. Herr DAVIES führt seit 2017 den Vorsitz im Prüfungs- und Risikoausschuss und sorgt als ausgewiesener Finanzexperte für eine konsequente Abdeckung der betreffenden Agenden. Herr JOHNSON hat in den vergangenen Jahren, nicht zuletzt im Rahmen seiner interimsweisen Vorsitzführung im Geschäftsjahr 2020, mit seinem Engagement, seinem strategischen Know-how sowie seiner profunden Kenntnis der Baustoffbranche die Arbeit des Aufsichtsrats wesentlich gestaltet.

Für die vorgenannten Personen finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com den Lebenslauf, die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG zur ihren fachlichen Qualifikationen, ihren beruflichen oder vergleichbaren Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, welche die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.

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TOP 7: Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2020

Beschlussvorschlag:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge dem Vergütungsbericht betreffend die Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats der Wienerberger AG für das Geschäftsjahr 2020 die Zustimmung erteilen.

Anmerkung:Die Vergütungspolitik 2020 - 2024 für den Vorstand und jene für den Aufsichtsrat der Wienerberger AG wurden der 151. ordentlichen Hauptversammlung am 5. Mai 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt und von dieser genehmigt. Der Aufsichtsrat hat die Inhalte dieser Vergütungspolitiken in der Folge umgesetzt und dabei auch Aspekte berücksichtigt, die von einigen unserer Aktionäre angeregt wurden. Der Vergütungsbericht 2020 dokumentiert diese Umsetzung und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com zugänglich.

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Wienerberger AG published this content on 02 April 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 02 April 2021 12:07:01 UTC.