2023 | Vergütungsbericht

Vergütungsbericht

INHALTSVERZEICHNIS

3

16

19

I. Einleitung

IV. Aufsichtsratsvergütung

VI. Feedback unserer

Aktionäre

4

18

II. Zusammenfassung

V. Aktienbesitz von Vorstands-

20

6

und Aufsichtsratsmitgliedern

Bericht über

die unabhängige Prüfung

III. Vorstandsvergütung

2

Vergütungsbericht

I. Einleitung

Vergütungspolitik

Die Vergütungspolitiken für den Vorstand und den Aufsichtsrat wurden jeweils im Rahmen der 151. o. Hauptversammlung im Jahr 2020 von den Aktionären angenommen. Die Vergütungspolitiken wurden im Einklang mit auf lokaler und globaler Ebene bewährter Praxis und unter Berücksichtigung des von Investoren und anderen Marktteilnehmern (darunter Stimmrechtsberatern) erhaltenen Feedbacks erarbeitet. Die Vergütungspolitik für den Vorstand bildet die Grundlage für ein transparentes, angemessenes, faires und leistungsbezogenes Vergütungssystem und zielt darauf ab, Anreize zur nachhaltigen Wertschöpfung und zur Erreichung wesentlicher Unternehmensziele in höchstmöglichem Einklang mit den Aktionärsinteressen zu schaffen. Die im System der Vorstandsvergütung enthaltene Anreizstruktur wird zudem jährlich überprüft, um ihre Eignung für die Förderung einer nachhaltigen Steigerung des Unter- nehmenswerts zu ermitteln. Die Vergütungspolitik für den Vorstand hat zur signifikanten Steigerung der Performance von wienerberger sowie zur Förderung eines starken organischen Wachstums in Einklang mit den ESG-Zielen des Unternehmens beigetragen. Sie gilt für den Zeitraum 2020 bis 2024 und ist auf der Website des Unternehmens (www.wienerberger.com) einsehbar.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die Vergütungspolitik im Falle wesentlicher Änderungen oder mindestens in jedem vierten Geschäftsjahr - im Fall von wienerberger somit im Jahr 2024 - der Hauptversammlung vorzulegen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat ein unabhängiges Beratungsunternehmen beauftragt, als unabhängiger Experte eine Überprüfung (i) der geltenden Vergütungspolitik für den Vorstand unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und der Erwartungen von Investoren und Stimmrechtsberatern sowie (ii) der Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit vorzunehmen. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sowie der zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstandsvorsitzenden geführten Gespräche und des vom Gesamtvorstand übermittelten Feedbacks wurden überarbeitete Vergütungspolitiken für den Vorstand und für den Aufsichtsrat erstellt und vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Jänner 2024 genehmigt; sie werden der 155. o. Hauptversammlung vorgelegt.

Bei der Überprüfung der Vergütungspolitiken für den Vorstand und den Aufsichtsrat wurde auch das im Laufe der Jahre bei den jähr- lichen Gesprächen von wienerberger mit Stimmrechtsberatern und institutionellen Investoren erhaltene Feedback berücksichtigt, um einen größtmöglichen Einklang mit den Markterwartungen zu gewährleisten. Insbesondere in die Vergütungspolitik für den Vor- stand wurden verschiedene Elemente aufgenommen, um (i) die Transparenz der anzuwendenden Leistungsindikatoren und deren jeweilige Gewichtung zu erhöhen; (2) die Definition des Ermessensspielraums nachzuschärfen; (3) Leitlinien betreffend Aktienbesitz einzuführen; (4) Nachhaltigkeitskriterien in die jährliche variable Vergütung einzubeziehen; und (5) anstatt eines barmittelbasierten Leistungsplans einen aktienbasierten Leistungsplan umzusetzen, um die Interessen des Vorstands noch stärker an die Interessen der Aktionäre anzugleichen.

Vergütungsbericht

Der vorliegende Vergütungsbericht von wienerberger für das Geschäftsjahr 2023 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam erstellt. Er wird der 155. o. Hauptversammlung 2024 zur Abstimmung vorgelegt. Der Vergütungsbericht bietet einen umfassenden Überblick über die einzelnen Komponenten der Vergütung für die derzeitigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und des Auf- sichtsrats und legt die daraus resultierenden Ansprüche und Auszahlungen für das Geschäftsjahr 2023 offen. Er wurde gemäß den Bestimmungen der folgenden Leitlinien und Empfehlungen erstellt: (i) 2. Aktionärsrechte-Richtlinie bzw. deren Umsetzung im öster- reichischen Aktiengesetz; (ii) Stellungnahme 37 des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) zum Vergütungs- bericht gemäß § 78c des österreichischen Aktiengesetzes; und (iii) Vergütungspolitik von wienerberger für den Zeitraum 2020-2024.

Die Leistungsziele für den Jahresbonus 2024 und die Zuerkennung der langfristigen variablen Vergütung werden wie in den Vorjahren vor der o. Hauptversammlung 2024 den Aktionären gegenüber offengelegt.

3

Vergütungsbericht

II. Zusammenfassung

wienerberger erzielt in herausforderndem Marktumfeld solide Ergebnisse 2023

Gruppenweit war das Geschäftsjahr 2023 durch anhaltend hohe Zinssätze und eine historisch hohe Inflation gekennzeichnet. In diesem makroökonomischen Umfeld, gepaart mit geopolitischen und globalen wirtschaftlichen Unsicherheiten, war wienerberger in all seinen Märkten mit starkem Gegenwind konfrontiert. Trotz dieser herausfordernden Situation hat wienerberger nicht nur seine Endmärkte übertroffen, sondern auch die in das Unternehmen gesetzten Erwartungen erfüllt. Das starke Engagement der Gruppe im Hinblick auf ESG-Ziele (Umwelt, Soziales, Governance) erfolgt im Einklang mit der Strategie 2023, wobei die gesetzten Ziele sogar übertroffen wurden.

Die von den Aktionären im Jahr 2020 gebilligte Vergütungspolitik, die sich weiterhin als höchst effektiv als Anreiz zur nachhaltigen Wertschöpfung und zur Erreichung der wesentlichen, den Aktionärsinteressen entsprechenden Unternehmensziele erweist, wurde vom Aufsichtsrat strikt angewandt. Es wurden bei keinem der Anreizpläne Erhöhungen vorgeschlagen und der Aufsichtsrat machte im Jahr 2023 von seinem Ermessensspielraum keinen Gebrauch.

Überblick über die einzelnen Vergütungskomponenten

Die folgende Tabelle 1 gibt einen Überblick über alle in der Vergütungspolitik vorgesehenen Vergütungskomponenten:

Vorstandsvergütungskomponenten

Maximaler Vergütungsanspruch

Gewichtung

Leistungs-

andere Bestandteile

der Zielgrößen

zeitraum

Variabel

kurzfristige variable

100 % Basisgehalt

-Operatives EBITDA

1 Jahr

-Prospektiv festgelegte

Vergütung

(1/3)

Leistungsziele

-Free Cashflow (1/3)

- Auszahlung im jeweiligen

-Effizienzsteigerungs-

Folgejahr

maßnahmen (1/3)

Langfristige

Vorstandsvorsitzender: 175 %

- Relativer TSR (1/3)

3 Jahre

-Prospektiv offengelegte

variable Vergütung

des Basisgehalts

- ROCE (1/3)

Leistungsziele

Vorstandsmitglieder: 150 %

- ESG-Ziel (1/3)

- 2 Jahre Halteperiode

des Basisgehalts

Fix

Basisgehalt

Gemäß Vorstandsvertrag; indexiert

Nebenleistungen

Nebenleistungen wie Dienstwagen, Versicherungen und freiwillige Beiträge zu Pensionsversicherungen

inkl. Pensions-

kassenregelung

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Vergütungsbericht

Vorstandsvergütung 2023 im Überblick

Die von wienerberger erzielten Ergebnisse werden in der Vorstandsvergütung mit allen vom Aufsichtsrat festgelegten Leistungs-

zielen reflektiert und vor der über das

Geschäftsjahr 2023 beschließenden o. Hauptversammlung offengelegt. Tabelle 2 zeigt für das

Geschäftsjahr 2023 eine Zusammenfassung der erhaltenen fixen

Vergütung sowie der erworbenen Ansprüche auf kurz- und langfristige

variable Vergütung der zum 31. Dezember 2023 amtierenden Vorstandsmitglieder.

Tabelle 2: Fixe, kurzfristige und langfristige Vergütung 2023

Kurzfristige

Langfristige

Voraussicht-

Vergütung der

Fix-

variable Ver-

variable Ver-

licher Gesamt-

aktiven Vorstandsmitglieder in EUR

vergütung

gütung

gütung 1)

Gesamt brutto

Netto-Wert2)

Heimo Scheuch

CEO

2023

1.050.748

971.112

1.558.509

3.580.369

1.694.726

Gerhard Hanke

CFO

2023

496.239

464.212

745.000

1.705.451

851.013

Solveig Menard-Galli

COO

2023

481.142

459.331

723.231

1.663.704

832.227

Harald Schwarzmayr

COO

2023

511.548

472.778

758.747

1.743.073

867.943

  1. Der Wert bezieht sich auf die in 2023 entstandenen Ansprüche aus dem LTI Plan 2021, 2022 und 2023. // 2) Der Netto-Wert ist der Wert nach Abzug von verpflichtenden Beiträgen zur Sozialversicherung und Lohnsteuer durch den Dienstgeber nach österreichischem Recht. Der tatsächliche finale Netto-Wert hängt von der im Zeitpunkt der Auszahlung gültigen Rechtslage sowie der jeweiligen persönlichen Steuersituation ab.

Aufsichtsratsvergütung 2023 im Überblick

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder setzt sich seit 2020 aus einer jährlichen Fixvergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat und einer jährlichen Fixvergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen zusammen. Tabelle 3 zeigt einen Überblick über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023.

Tabelle 3: Überblicksdarstellung der Aufsichtsratsvergütung 2023

2023

Aufsichtsratsvergütung

Fixvergütung Ausschuss-

in EUR

Fixvergütung Aufsichtsrat

tätigkeit

Gesamtvergütung

Peter Steiner

170.000

30.000

200.000

Myriam Meyer

105.000

30.000

135.000

Katrien Beuls 2)

52.822

13.205

66.027

Thomas Birtel

80.000

20.000

100.000

Effie K. Datson2)

52.822

13.205

66.027

David Davies 1)

80.000

40.000

120.000

Marc Grynberg

80.000

20.000

100.000

Peter Johnson 3)

27.397

6.849

34.247

Regina Prehofer 3)

27.397

6.849

34.247

Oswald Schmid 3)

27.397

6.849

34.247

Summe

702.836

186.959

889.795

1) Vorsitzender des Prüfungs- und Risikoausschusses // 2) Seit 5. Mai 2023 im Aufsichtsrat // 3) Bis 5. Mai 2023 im Aufsichtsrat

Alle Aufsichtsratsmitglieder haben im Berichtsjahr weiterhin wesentliche Beiträge zur strategischen Ausrichtung von wienerberger geleistet. Wie in den Vorjahren war die Sitzungsteilnahme aller Aufsichtsratsmitglieder hoch.

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Vergütungsbericht

III. Vorstandsvergütung

Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss ist in enger Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat für die Gestaltung des Vergütungs- systems verantwortlich. Er befasst sich mit allen Fragen der Vergütung der Vorstandsmitglieder und des Inhalts ihrer Dienstverträge. Ziel des Vergütungssystems ist es, die Unternehmensziele mit der Unternehmensstrategie und den Aktionärsinteressen in Einklang zu bringen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Vorstandsmitglieder eine nach nationalen und internationalen Standards angemessene Vergütung erhalten.

Fixe Vergütungskomponente

Die fixe Vergütungskomponente orientiert sich an den Funktionen und am Verantwortungsbereich jedes einzelnen Vorstandsmitglieds. Die Angemessenheit wird vom Nominierungs- und Vergütungsausschuss im Vergleich zu kleineren und größeren Unternehmen der gleichen Branche und Region sowie von ähnlicher Komplexität evaluiert. Neben österreichischen Unternehmen gelten die nachstehend genannten Unternehmen als im weitesten Sinne der gleichen Branche wie wienerberger zugehörig: Uponor OYJ, CRH Plc, Compagnie de Saint Gobain SA, Boral Limited, Holcim Ltd, Kingspan Group Plc, Rockwool A/S, Heidelberg Cement AG, Ibstock Plc, Forterra Plc und Sika AG. Dabei werden auch makroökonomische Indikatoren betrachtet, wie die in Österreich üblicherweise herangezogenen Verbraucherpreisindizes.

Tabelle 4 unten zeigt die fixe Vergütung der Vorstandsmitglieder in den Geschäftsjahren 2023 und 2022. Die Auszahlung erfolgt, wie in Österreich üblich, in vierzehn Monatsgehältern jeweils am Ende des Monats. Zweimal jährlich wird der doppelte Betrag des monatlichen Gehalts ausbezahlt. Die fixe Vergütung der Vorstandsmitglieder wird jährlich aufgrund des von der Statistik Austria ver- öffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst.

Tabelle 4: Fixe Vergütung

in EUR

2023

2022

Heimo Scheuch

1.050.748

944.865

Gerhard Hanke

496.239

460.000

Solveig Menard-Galli

481.142

460.000

Harald Schwarzmayr

511.548

460.000

Gesamt

2.539.677

2.324.865

Variable Vergütungskomponente

Die variable Vergütung besteht aus einer kurzfristigen (STI) und einer langfristigen (LTI) Komponente, die vom Nominierungs- und Vergütungsausschuss jährlich überprüft werden.

Die variable Vergütung zielt auf die Schaffung von Anreizen ab, die den Vorstand zur Erreichung strategischer Kernziele und einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts motivieren sollen. Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss ist bestrebt, in der Organisation eine starke Kultur der leistungsorientierten Vergütung zu verankern und für die größtmögliche Zielkongruenz zwischen Aktionärsinteressen und Vorstandsinteressen zu sorgen. Die vom Aufsichtsrat erarbeitete Vergütungspolitik gewährleistet ein hohes Maß an Transparenz durch die Verknüpfung der Zielvorgaben mit der kommunizierten Unternehmensstrategie und der dem Markt vermittelten Guidance, einschließlich von ESG-Zielen. Die im Rahmen der Anreizstruktur gesetzten Leistungsziele werden auf der Website der wienerberger für alle Stakeholder vor der Hauptversammlung offengelegt. Damit ist wienerberger eines der wenigen Unternehmen, die dem Markt gegenüber ein derart hohes Maß an Transparenz zeigen.

Kurzfristige variable Vergütung (STI)

Die kurzfristige variable Vergütung für Vorstandsmitglieder ist mit 100% des Grundgehalts gedeckelt und ausschließlich an die Errei-

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Vergütungsbericht

chung kurzfristiger finanzieller Unternehmensziele geknüpft, die im Einklang mit der Strategie von wienerberger stehen: (1) operatives EBITDA; (2) Free Cashflow; und (3) EBITDA aus effizienzsteigernden Maßnahmen (einschließlich des Programms "Fast Forward"). wienerberger verfolgt zahlreiche Initiativen zur Effizienzsteigerung. Die größte dieser Initiativen ist das 2018 implementierte Programm "Fast Forward", welches den Rahmen für Maßnahmen zur Effizienzverbesserung und zur Steigerung der Profitabilität bildet. Durch strategische Investitionen in den Bereichen Operational Excellence, Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit soll als Teil des Programms "Fast Forward" zwischen 2021 und 2023 ein substanzieller EBITDA-Beitrag generiert werden.

Jeder Indikator ist gleich gewichtet. Die konkreten Ziele werden am Ende des Geschäftsjahrs auf der Grundlage aller zu diesem Zeit- punkt verfügbaren Informationen durch Beschluss des Aufsichtsrats auf Empfehlung des Nominierungs- und Vergütungsausschusses definiert. Die erworbenen Ansprüche werden im jeweiligen Folgejahr ausgezahlt. Die im Rahmen der Anreizstruktur gesetzten Leis- tungsziele für jeden Indikator werden vor der Hauptversammlung offengelegt und sind auf der Website des Unternehmens (wiener- berger.com) einsehbar.

Die Zielerreichung für die kurzfristige Vorstandsvergütung und die erworbenen Ansprüche sind in Tabelle 5a und 5b dargestellt. Konkret stellte der Nominierungs- und Vergütungsausschuss fest, dass vom Vorstand im Berichtsjahr die folgenden Leistungsziele erreicht wurden:

  • Operatives EBITDA: EBITDA berichtet, bereinigt um Effekte aus dem Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Vermögenswerten und Strukturanpassungen.
  • Free Cash Flow: bereinigt um cash-wirksame Strukturanpassungen.
  • EBITDA aus effizienzsteigernden Maßnahmen (einschließlich Programm "Fast Forward"): Die Berechnung des EBITDA-Beitrags von "Fast Forward" umfasst Manufacturing Excellence, Lieferkettenmanagement, Verwaltung, Innovation und Beschaffung

Die Zielerreichung und die erworbenen Ansprüche für das Geschäftsjahr 2023 (Auszahlung 2024) stellen sich daher wie folgt dar:

Tabelle 5a: Zielerreichung für STI im Jahr 2023

Mindest-

100 %

Maximal-

zielerreichung

Zielerreichung

zielerreichung

Tatsächliche Zielerreichung

Zielgröße

Gewichtung

in MEUR

in MEUR

in MEUR

in MEUR / %

2023

operating EBITDA

33 %

750

800

850

810,8

111 %

Free Cash Flow

33 %

250

288

330

272,9

60 %

EBITDA aus Effizienzsteigerungs-

maßnahmen

33 %

30

45

50

45,6

106 %

Tabelle 5b: Erworbene Ansprüche auf STI im Jahr 2023

Erworbener

Anspruch

Auszahlung

in EUR

2023 1)

2024

Heimo Scheuch

971.112

971.112

Gerhard Hanke

464.212

464.212

Solveig Menard-Galli

459.331

459.331

Harald Schwarzmayr

472.778

472.778

Gesamt

2.367.433

2.367.433

1) Bemessungsgrundlage ist das jeweils letzte nach Inflationsanpassung geltende Jahresbruttogehalt

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Vergütungsbericht

Für das Geschäftsjahr 2022 stellten sich die Zielerreichung und die erworbenen Ansprüche wie folgt dar:

Tabelle 6a: Zielerreichung für STI im Jahr 2022

Mindest-

100 %

Maximal-

zielerreichung

Zielerreichung

zielerreichung

Tatsächliche Zielerreichung

Zielgröße

Gewichtung

in MEUR

in MEUR

in MEUR

in MEUR / %

2022

EBITDA LFL

33 %

700

760

780

999,6

>150 %

Free Cash Flow

33 %

310

385

400

597,7

>150 %

EBITDA aus Effizienzsteigerungs-

maßnahmen

33 %

20

45

50

48,3

133 %

Tabelle 6b: Erworbene Ansprüche auf STI im Jahr 2022

Erworbener

Anspruch

Auszahlung

in EUR

2022

2023

Heimo Scheuch

944.865

944.865

Gerhard Hanke

460.000

460.000

Solveig Menard-Galli

460.000

460.000

Harald Schwarzmayr

460.000

460.000

Gesamt

2.324.865

2.324.865

Langfristige variable Vergütung (LTI)

Jedes Vorstandsmitglied hat Anspruch auf eine langfristige variable Vergütungskomponente, die als langfristiges Anreizprogramm (LTI) ausgestaltet ist. Das LTI-Programm ist als aktienbasiertes Vergütungsprogramm (Performance Cash Plan) mit einem Leistungszeitraum von drei Jahren und einer Halteperiode für zugeteilte Aktien von weiteren zwei Jahren strukturiert. Die dem Vorstandsvorsitzenden gebührenden Aktienzuteilungen sind mit maximal 175 % der Fixvergütung begrenzt; für die übrigen Vorstandsmitglieder liegt die Obergrenze bei 150% der Fixvergütung.

Für die Geschäftsjahre 2021 bis 2024 wurden für alle Vorstandsmitglieder die folgenden Leistungsparameter für das LTI-Programm festgelegt:

  • Relativer Total Shareholder Return (der relative TSR wird anhand der Performance der Peer-Gruppe, d.h. der im STOXX Europe 600 Construction & Materials Index gelisteten Unternehmen, gemessen). Der relative TSR schafft einen Anreiz zur Steigerung der langfristigen Ertragskraft des Unternehmens und ist durch die Konzentration auf die langfristige Schaffung von Aktionärswert direkt auf die Aktionärsinteressen ausgerichtet.
  • Return on capital employed nach Steuern (ROCE)​
    ROCE ist für wienerberger der entscheidende Indikator für das wertorientierte Management des Unternehmens. Er reflektiert die Wertschöpfung durch die regionalen Organisationen und durch die gesamte Gruppe. ROCE entspricht den Anforderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex und wird von Investoren zur Beurteilung der langfristigen Profitabilität und der Kapitaleffizienz herangezogen.
  • Umwelt-,Sozial- und Governance-Ziele (ESG) entsprechend der Strategie 2023, in diesem Fall die Reduktion der CO2-Emissionen.

Die relevanten Ziele für den relativen TSR, ROCE und die Reduktion der CO2-Emissionen(ESG-Ziel) wurden vom Nominierungs- und Vergütungsausschuss definiert und dem Plenum des Aufsichtsrats zur Annahme vorgelegt. Die Ziele wurden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Annahme verfügbaren Informationen festgelegt. Außerdem wurde ein Zielkorridor mit Ober- und Untergrenzen

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Vergütungsbericht

definiert. Die im Rahmen der Anreizstruktur für jeden Indikator gesetzten Leistungsziele wurden vor der Hauptversammlung offen- gelegt und sind auf der Website des Unternehmens (wienerberger.com) einsehbar.

Die Tabellen 7, 8 und 9 zeigen den Grad der Zielerreichung für die LTI-Programme 2023, 2022 und 2021. Tabelle 10 zeigt die im Geschäfts- jahr 2023 erworbenen Ansprüche, die aus dem Grad der Zielerreichung für LTI 2023, LTI 2022 und LTI 2021 resultieren. Während des dreijährigen Leistungszeitraums erfolgt die Zuteilung der Ansprüche auf Basis des jeweiligen Zielerreichungsgrades. Die tatsächliche Auszahlung erfolgt nach Ablauf des dreijährigen Leistungszeitraums zu mindestens 50 % in wienerberger Aktien und zu nicht mehr als 50 % in bar. Die Auszahlung aus dem LTI 2021 erfolgt 2024, aus dem LTI 2022 im Jahr 2025, und aus dem LTI 2023 im Jahr 2026. Die Berechnung der Aktienkomponente erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlichen Aktienkurses während der letzten 20 ATX-Han- delstage des Leistungszeitraums. Die Vorstandsmitglieder teilen wienerberger den gewünschten Aktienanteil am erdienten Betrag (der mindestens 50 % betragen muss) innerhalb von 14 Tagen nach Verfügbarkeit des Prüfberichts des Wirtschaftsprüfers über das letzte Geschäftsjahr der LTI-Leistungsperiode mit. Der Gesamtbetrag der in Verbindung mit dem LTI 2021 übertragenen Aktien wird bei der Hauptversammlung 2024 und im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 berichtet werden.

Da die Zielerreichung auf Basis einer Barauszahlung festgelegt wurde und das Umtauschverhältnis für den Aktienanteil daher erst zu einem späteren Zeitpunkt definiert wird, wurde der Barbetrag als beizulegender Zeitwert zugrunde gelegt. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde für den LTI 2021, den LTI 2022 und den LTI 2023 ein Aufwand einschließlich Nebenkosten von 4.119 TEUR im Berichts- jahr verbucht, wovon für den Aktienanteil 50 % im Eigenkapital erfasst und 50 % für den Baranteil als Rückstellung verbucht wurden.

Tabelle 7: Zielerreichung für LTI 2023 im Jahr 2023

Mindest-

100 %

Maximal-

Tatsächliche Zielerreichung

Zielgröße

Gewichtung

zielerreichung

Zielerreichung

zielerreichung

in 2023

LTI 2023

Relative total shareholder return

33 %

25,0 %

50,0 %

≥75,0 %

> 50,0 %

132 %

ROCE

33 %

11,0 %

11,5 %

12,0 %

11,3 %

60 %

ESG - CO2-Emissionsreduktion

33 %

14,5 %

15,0 %

15,5 %

15,6 %

> 150 %

Tabelle 8: Zielerreichung für LTI 2022 im Jahr 2023

Mindest-

100 %

Maximal-

Tatsächliche Zielerreichung

Zielgröße

Gewichtung

zielerreichung

Zielerreichung

zielerreichung

in 2023

LTI 2022

Relative total shareholder return

33 %

25,0 %

50,0 %

≥75,0 %

> 50,0 %

132 %

ROCE

33 %

11,0 %

11,5 %

12,0 %

11,3 %

60 %

ESG - CO2-Emissionsreduktion

33 %

10,0 %

11,7 %

12,3 %

15,6 %

> 150 %

Tabelle 9: Zielerreichung für LTI 2021 im Jahr 2023

Mindest-

100 %

Maximal-

Tatsächliche Zielerreichung

Zielgröße

Gewichtung

zielerreichung

Zielerreichung

zielerreichung

in 2023

LTI 2021

Relative total shareholder return

33 %

25,0 %

50,0 %

≥75,0 %

> 50,0 %

132 %

ROCE

33 %

10,2 %

10,6 %

11,1 %

11,3 %

> 150 %

ESG - CO2-Emissionsreduktion

33 %

5,0 %

6,7 %

7,2 %

15,6 %

> 150 %

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Vergütungsbericht

Tabelle 10: Erworbene Ansprüche auf LTI 2021, LTI 2022 und LTI 2023 zum 31.12.2023

Bemessungs-

in EUR

grundlage 1)

2023

Heimo Scheuch

1.050.748

Gerhard Hanke

502.279

Solveig Menard-Galli

496.998

Harald Schwarzmayr

511.548

Gesamt

2.561.574

2022

Heimo Scheuch

1.050.748

Gerhard Hanke

502.279

Solveig Menard-Galli

496.998

Harald Schwarzmayr

511.548

Gesamt

2.561.574

2021

Heimo Scheuch

1.050.748

Gerhard Hanke

502.279

Solveig Menard-Galli

496.998

Harald Schwarzmayr

511.548

Gesamt

2.561.574

Erworbener

Erworbener

Erworbener

Anspruch

Anspruch

Anspruch

2021 ²)

2022 ²)

2023 ²)

Summe nach Cap

Cap3)

400.414

400.414

1.838.809

191.406

191.406

753.419

189.394

189.394

745.498

194.938

194.938

767.322

976.152

976.152

4.105.048

472.433

446.269

918.701

1.838.809

204.444

213.326

417.770

753.419

204.444

211.083

415.527

745.498

204.444

217.262

421.707

767.322

1.085.766

1.087.940

2.173.706

4.105.048

525.000

472.433

711.826

1.709.259

1.838.809

163.474

204.444

340.268

708.186

753.419

218.299

204.444

322.755

745.498

745.498

215.544

204.444

346.547

766.535

767.322

1.122.317

1.085.766

1.721.396

3.929.478

4.105.048

  1. Bemessungsgrundlage ist das jeweils letzte nach Inflationsanpassung geltende Jahresbruttogehalt // 2) Max. 1/3tel des Höchstbetrages pro Jahr, Auszahlung im Jahr 2024 für LTI 2021, 2025 für LTI 2022 und 2026 für den LTI 2023, mind. 50 % in Aktien // 3) Höchstbetrag bei maximaler Zielerreichung

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