Wien er Pr iva t ba n k SE

Wien, FN 84890 p

39. ordentliche Hauptversammlung

05. Juni 2023

Gemeinsamer Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates

zum 7. Punkt der Tagesordnung

"Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder

des Aufsichtsrates der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022"

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Wiener Privatbank SE schlagen der Hauptversammlung vor, die Vergütung für den Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 wie folgt festzulegen und folgenden Beschluss zu fassen:

"1.Fixe Vergütungen für das Geschäftsjahr 2022

  1. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält eine fixe Vergütung von EUR 36.000.
  2. Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates erhält eine fixe Vergütung von EUR 18.000.
  3. Jedes einfache Mitglied des Aufsichtsrates erhält eine fixe Vergütung von EUR 12.000.
  4. Die zu den fixen Vergütungen unter 1.a) bis c) angeführten Beträge verstehen sich als Vergütungen für den Zeitraum eines vollen Geschäftsjahres (zwölf Monate). Jedem Mitglied des Aufsichtsrates gebührt sohin für jedes Monat, in dem es dem Aufsichtsrat angehörte, eine Vergütung in Höhe eines Zwölftels des Betrages, der für das betreffende Mitglied des Aufsichtsrates im entsprechenden Monat gemäß 1.a) bis c) anwendbar war.
    2. Zuschläge für die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrates
  1. Prüfungs- und Risikoausschuss: Der Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses des Aufsichtsrates erhält jeweils einen Zuschlag zur fixen Vergütung von 50 %. Sonstige Mitglieder des Prüfungs- und Risikoausschusses des Aufsichtsrates erhalten jeweils einen Zuschlag zur fixen Vergütung von 25 %.
  2. BWG-Ausschussund Ausschuss für dringliche Angelegenheiten: Der Vorsitzende des BWG- Ausschusses und Ausschusses für dringliche Angelegenheiten des Aufsichtsrates erhält einen Zuschlag zur fixen Vergütung von 25 %. Sonstige Mitglieder des BWG-Ausschusses und Ausschusses für dringliche Angelegenheiten des Aufsichtsrates erhalten jeweils einen Zuschlag zur fixen Vergütung von 12,5 %.
  3. Vergütungs- und Nominierungsausschuss: Der Vorsitzende des Vergütungs- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrates erhält einen Zuschlag zur fixen Vergütung von 25 %. Sonstige Mitglieder des Vergütungs- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrates erhalten jeweils einen Zuschlag zur fixen Vergütung von 12,5 %.
  4. Deckelung der Zuschläge: Insgesamt steht jedem Mitglied des Aufsichtsrates für Ausschuss- Mitgliedschaften maximal ein Zuschlag von 50 % pro Geschäftsjahr zu seiner jeweiligen fixen Vergütung zu.

3. Sitzungsgelder

  1. Zusätzlich gebührt allen Mitgliedern des Aufsichtsrates ein Sitzungsgeld von EUR 2.000 pro Sitzung. Dies gilt auch für Ausschusssitzungen, sofern diese nicht am selben Tag wie eine Plenarsitzung des Aufsichtsrates stattfinden.

4. Versicherungen: D&O-/STRS-Versicherung

Im Geschäftsjahr 2022 bestand für die Organe der Wiener Privatbank SE eine D&O-Versicherung(Manager-Haftpflichtversicherung) sowie eine Strafrechtsschutz-Versicherung (STRS). Die Versicherungsprämien werden von der Gesellschaft geleistet.

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Wiener Privatbank SE published this content on 04 May 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 04 May 2023 06:12:03 UTC.