Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft

FN 78485 w mit dem Sitz in Wien

("Gesellschaft")

Einladung

zu der am Donnerstag, den 1. Juni 2023 um 10:00 Uhr

in 1210 Wien, "Peak Vienna", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock

stattfindenden

37. ordentlichen Hauptversammlung

T a g e s o r d n u n g

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Be- richt zum 31.12.2022 sowie des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31.12.2022 sowie des Vorschlags für die Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Be- richts für das Geschäftsjahr 2022.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzergeb- nisses.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022.
  5. Wahlen in den Aufsichtsrat.
  6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023.
  7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022.
  8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage, auch in mehreren Tranchen, samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden mit dem Wi- derruf der bestehenden Ermächtigung zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) im nicht ausgenutzten Umfang sowie Beschlussfassung über die entsprechenden Än- derungen der Satzung in Punkt 5. (Grundkapital und Aktien) und über die Ermächtigung des

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Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus genehmig- tem Kapital ergeben, zu beschließen.

  1. Beschlussfassung über
    1. die Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, auch in mehreren Tranchen, und Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden mit dem Widerruf der beste- henden Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im nicht ausgenutzten Umfang; und
    2. eine bedingte Kapitalerhöhung zur Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibun- gen (§ 159 Abs 2 Z 1 AktG) und die Ermächtigung des Vorstands, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen, sowie Beschlussfassung über die entsprechende Anpassung der Satzung.
  2. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands zum Rückerwerb und zur Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder öffentliches Ange- bot, auch verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des jeweiligen all- gemeinen Andienungs- und Kaufrechts der Aktionäre (Ausschluss des Bezugsrechts bzw um- gekehrter Bezugsrechtsausschluss) und verbunden mit dem Widerruf der noch bestehenden bis- herigen Ermächtigung.
  3. Beschlussfassung über die umfassende Neufassung der Satzung.

Unterlagen:

Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft ("Peak Vienna", Floridsdorfer Hauptstraße 1,

1210 Wien) zur Einsicht der Aktionäre auf:

  • Jahresabschluss samt Lagebericht,
  • Corporate Governance-Bericht nach § 243c UGB,
  • Konzernabschluss samt Konzernlagebericht,
  • Vorschlag für die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzergebnisses,
  • Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2022, sowie

  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 11.,
  • Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG von Herrn Hubert Staszewski zu Tagesordnungspunkt 5.,

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  • Transparenzangaben gemäß § 270 Abs 1a UGB zu Tagesordnungspunkt 6.,
  • Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022,
  • Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8.,
  • Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9.,
  • Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 10.,
  • Satzung in der vorgeschlagenen Neufassung samt Vergleich zur bisherigen Fassung,
  • Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
  • Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter des IVA,
  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht an einen Vertreter des IVA,
  • vollständiger Text dieser Einberufung,
  • weitergehende Informationen über die Aktionärsrechte gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG.

Die oben genannten Unterlagen liegen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens ab 11.05.2023, am Sitz der Gesellschaft auf und sind ab diesem Tag auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com), Subseite investor relations, Subseite hauptversammlung zu- gänglich. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis gemäß § 106 Z 5 AktG:

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beilie- gen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dieses Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptver- sammlung, sohin spätestens am 11.05.2023, zugehen. Diese Verlangen können der Gesellschaft in Schriftform an ihren Sitz in "Peak Vienna", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien, zu Handen Herrn Dr. Daniel Folian übermittelt werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschluss- vorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbe- stätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der

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Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderun- gen an die Depotbestätigung wird auf die nachfolgenden Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen zumindest 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begrün- dung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com), Subseite investor relations, Subseite hauptversammlung, zugäng- lich gemacht werden. Dieses Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 22.05.2023, zugehen.

Diese Verlangen können der Gesellschaft in Textform an ihren Sitz in "Peak Vienna", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien, zu Handen Herrn Dr. Daniel Folian, elektronisch (an die E-Mail-Adressedaniel.folian@warimpex.comoder per Telefax an +43 (0)1 310 55 00 122) übermittelt werden. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die nachfolgenden Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Ange- legenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungs- punkts erforderlich ist.

Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachgewiesen wird.

Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sowie zu den Zeitpunkten, bis zu denen diese ausgeübt werden können, sind auf der Internetseite der Gesell- schaft (www.warimpex.com), Subseite investor relations, Subseite hauptversammlung ab sofort zu- gänglich.

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Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und Vertretung:

Zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung sind nur jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehn- ten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren. Nachweisstichtag ist der 22.05.2023.

Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft zur Aus- übung ihrer Rechte erfolgt bei depotverwahrten Inhaberaktien durch die Vorlage einer Bestätigung des Anteilsbesitzes, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäi- schen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt wurde (Depotbestäti- gung). Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptver- sammlung, sohin am 26.05.2023, i) per Post an der Adresse der Gesellschaft "Peak Vienna", Florids- dorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien, zu Handen Herrn Dr. Daniel Folian, oder ii) per E-Mail elektronisch an die E-Mail-Adressedaniel.folian@warimpex.comoder iii) per Telefax an +43 (0)1 310 55 00 122 oder per SWIFT an GIBAATWGGMS Message Type MT 598 oder an MT 599 (unbedingt ISIN AT0000827209 im Text angeben) zugehen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten, und zwar:

  • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kre- ditinstituten gebräuchlicher Code,
  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000827209,
  • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweis- stichtag, den 22.05.2023, beziehen.

Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt wer- den, darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbe- stätigungen werden in deutscher und auch in englischer Sprache entgegengenommen.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natür- liche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Zur

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Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG published this content on 03 May 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 May 2023 10:40:25 UTC.