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WARIMPEX GESCHÄFTSBERICHT 2022

WARIMPEX

Corporate Governance Bericht

Entsprechend der Empfehlung in der AFRAC-Stellungnahme zum Corporate Governance-Bericht werden der Corporate Governance -Bericht des Mutterunternehmens und der konsolidierte Corporate Governance-Bericht in einem Bericht zusammengefasst.

Bekenntnis zum Corporate Governance Kodex

Warimpex bekennt sich sowohl zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) als auch zu den polnischen "Best Practice for GPW Listed Companies 2021". Der Vorstand erklärt, beide Richtlinien bestmöglich einzuhalten und veröentlicht den Corporate Governance-Bericht unter www.warimpex.com (Unternehmen / ESG). Abweichungen von einzelnen Corporate Governance -Regeln stehen in Zusammenhang mit der Struktur des Unternehmens bzw. betreen polnische Regeln, die aufgrund der pri - mären Orientierung an den entsprechenden österreichischen Regelungen nicht eingehalten werden.

Österreichischer Corporate Governance Kodex, i.d. Fassung von Jänner 2021

Der Österreichische Corporate Governance Kodex (in der Fas- sung von Jänner 2021, der für das Geschäftsjahr 2022 Anwen- dung fand, www.corporate-governance.at) umfasst Regeln, welche von der Gesellschaft befolgt werden müssen ("L-Re- geln") bzw. Bestimmungen, welche die Gesellschaft nicht un- bedingt einhalten muss, aber deren Nichteinhaltung begrün- det werden muss ("C-Regeln") bzw. Regeln, deren Einhaltung der Gesellschaft absolut freisteht. Deren Nichteinhaltung be- darf keinerlei Begründung ("R-Regeln"). Insgesamt entspre- chen die Statuten der Gesellschaft sowie die interne Geschäfts- ordnung des Vorstandes bzw. des Aufsichtsrates den L-Regeln vollständig, wobei den C-Regeln - jedoch mit folgenden Aus- nahmen - ebenfalls entsprochen wird:

  • Die Gesellschaft hat weder ihre interne Revisionsfunktion ausgelagert noch eine eigene Stabstelle für interne Revisions- zwecke eingerichtet, was gemäß Regel 18 vorgeschrieben wäre. Gegenwärtig bestehen solche Absichten nicht. Der Vorstand hält solche Maßnahmen für unverhältnismäßig kos- tenaufwändig - eine Implementierung der Regel 18 wird da- her in absehbarer Zeit aus Kostengründen nicht in Erwägung gezogen.
  • Die Vergütung für den Vorstand besteht aus xen und vari - ablen Komponenten. Es gibt keine nicht-nanziellen Krite - rien gemäß Regel 27, die maßgeblich für die Höhe der vari- ablen Vergütung sind. Damit soll dem Gedanken der Objektivierung und Nachvollziehbarkeit Rechnung getra- gen werden. Bezüglich weiterer Angaben und der Bezüge der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder und der einzelnen Vorstandsmitglieder wird auf die Erläuterungen im Kon- zernabschluss verwiesen (siehe die Punkte 9.3.2.3. und 9.3.2.4.). Weiters wird auf den Bericht über die Vergütungs- politik und den jährlichen Vergütungsbericht auf der Web- seite von Warimpex verwiesen.
  • Eine Evaluierung der Einhaltung der C-Regeln des Kodex hat gemäß Regel 62 regelmäßig, mindestens jedoch alle drei Jahre, extern zu erfolgen. Über das Ergebnis ist im Corporate Governance-Bericht zu berichten. Eine Evaluierung erfolgt intern anhand des Fragebogens "Externe Evaluierung der Einhaltung des österreichischen Corporate Governance Ko- dex", der auch bei einer externen Evaluierung Verwendung ndet. Auf eine externe Evaluierung wird aus Kostengründen verzichtet.
  • Eine Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanage- ments durch den Abschlussprüfer in einem eigenen Bericht gemäß Regel 83 erfolgt nicht. Auf diese externe Evaluierung wird aus Kostengründen verzichtet, da Abschlussprüfer un- ter anderem im Rahmen der Abschlussprüfung ein Verständ- nis über die für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsysteme gewinnen.

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GESCHÄFTSBERICHT 2022 WARIMPEX

Polen - "Best Practice for GPW Listed Companies 2021"

Die Gesellschaft hat beschlossen, vorerwähnte polnische Regeln mit nachstehend genannten Einschränkungen einzuhalten. Die Einschränkungen sind großteils auf die österreichische Gesetzgebung, welcher die Gesellschaft unterliegt, zurückzuführen.

  • Regel 1.4.1-1.5: Die Gesellschaft erstellt freiwillig einen de- taillierten konsolidierten nichtnanziellen Bericht (Nachhal - tigkeitsbericht als Teil des Lageberichts). Dieser Bericht bein- haltet eine Nachhaltigkeitsstrategie. Ein Equal Pay Index für Mitarbeiter wird aufgrund der sehr unterschiedlichen Tätig- keitsbereiche und Dienstorte der Mitarbeiter nicht veröent - licht. Sponsor-Tätigkeiten des Konzerns werden aufgrund des sehr geringen Umfangs nicht separat pro Spendenorgani- sation ausgewiesen.
  • Regel 2.1-2.2: Die Gesellschaft hat kein verbindliches Diver- sitätskonzept. Ausführungen dazu nden sich in diesem Be - richt unter "Diversitätskonzept - Maßnahmen zur Förde- rung von Frauen".
  • Regel 2.11: Ein Bericht des Aufsichtsrates über das interne Kontrollsystem, Risk Management- und Compliance-System etc. ist nach österreichischem Recht nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat ist nach österreichischem Recht verpichtet, den "Bericht des Aufsichtsrates" der Hauptversammlung vorzulegen, der jedoch nicht zur Gänze den polnischen Vor- schriften entspricht.
  • Regel 3.1+3.4-3.8: Die Gesellschaft hat weder ihre interne Revisionsfunktion ausgelagert noch eine eigene Stabstelle für interne Revisionszwecke oder Compliance Management ein- gerichtet. Gegenwärtig bestehen solche Absichten nicht. Der Vorstand hält solche Maßnahmen für unverhältnismäßig kos- tenaufwändig - eine Implementierung wird daher in abseh- barer Zeit aus Kostengründen nicht in Erwägung gezogen.
  • Regel 4.1+4.3+4.5.: Online-Übertragungen der Hauptver- sammlungen der Gesellschaft werden aufgrund hoher Kosten nicht durchgeführt. Eine Stimmabgabe über einen Stimm- rechtsbevollmächtigten wird von der Gesellschaft angeboten und auch von zahlreichen polnischen institutionellen Inves- toren angenommen. Hauptversammlungen werden nach ös- terreichischem Recht abgehalten.
  • Regel 6.4: Die nach österreichischem Aktienrecht auf- gestellte und der Hauptversammlung zur Abstimmung gebrachte Vergütungspolitik des Unternehmens sieht ein an- wesenheitsbedingtes Sitzungsgeld pro Sitzung des Aufsichts- rates bzw. eines Ausschusses vor. Eine jährliche xe Ver - gütung kann zusätzlich von der Hauptversammlung beschlossen werden.

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WARIMPEX GESCHÄFTSBERICHT 2022

Mag. Dr. Daniel Folian

Stellvertretender Vorsitzender

Geburtsjahr: 1980

Erstbestellt: 1. Jänner 2018

Bestellt bis 31. Dezember 2027

Zuständigkeit umfasst:

Finanz- und Rechnungswesen,

Investor Relations

und Finanzmanagement

ORGANE DER GESELLSCHAFT

Der Vorstand

Dkfm. Dr. Franz Jurkowitsch

Vorsitzender des Vorstandes

Geburtsjahr: 1948

Erstbestellt: 2. September 1986

Bestellt bis 31. Dezember 2027

Zuständigkeit umfasst:

Strategie und

Unternehmenskommunikation

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GESCHÄFTSBERICHT 2022 WARIMPEX

Mag. Dr. Alexander Jurkowitsch

Mitglied des Vorstandes

Geburtsjahr: 1973

Erstbestellt: 31. Juli 2006

Mag. Florian Petrowsky

Bestellt bis 30. März 2024

Zuständigkeit umfasst:

Mitglied des Vorstandes

Planung, Bau, IT und

Geburtsjahr: 1967

Informationsmanagement

Erstbestellt: 1. Mai 2014

Bestellt bis 30. April 2024

Zuständigkeit umfasst:

Transaktionsmanagement,

Organisation, Personal und Recht

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WARIMPEX GESCHÄFTSBERICHT 2022

Der Aufsichtsrat

Hubert Staszewski

Dr. Thomas Aistleitner

Gina Goëss

Dipl. Kfm. Günter Korp

Mitglied des Aufsichtsrates

Stellvertretender Vorsitzender

Mitglied des Aufsichtsrates

Vorsitzender des Aufsichtsrates

des Aufsichtsrates

Stellvertretender Vorsitzender des

Geburtsjahr: 1972

Vorsitzender des Prüfungsausschusses

Geburtsjahr: 1956

Prüfungsausschusses/Finanzexperte

Erstbestellt: 8. Juni 2016

Mitglied des Projektausschusses

Erstbestellt: 14. September 2021

Vorsitzender des Personalausschusses

Ende der laufenden Funktions-

Mitglied des Personalausschusses

Ende der laufenden Funktions-

Stellvertretender Vorsitzender

periode 2022 (37. o. HV)

periode 2025 (40. o. HV)

des Projektausschusses

Geburtsjahr: 1953

Erstbestellt: 11. Juni 2012

Geburtsjahr: 1945

Ende der laufenden Funktions-

Erstbestellt: 16. Oktober 2009

periode 2026 (41. o. HV)

Ende der laufenden Funktions-

periode 2026 (41. o. HV)

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Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG published this content on 04 May 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 May 2023 10:29:42 UTC.