• Schiedsgericht bestätigt Vontobel als Kompetenzzentrum für das Anlagegeschäft von Raiffeisen bis Mitte 2017 - Rolle von Notenstein geklärt

    Notenstein und ihren Tochtergesellschaften ist es grundsätzlich untersagt, die im Kooperationsvertrag vereinbarten Dienstleistungen und Produkte für Raiffeisen-Kunden bereitzustellen. Das Schiedsgericht bestätigt mit seinem nun vorliegenden Entscheid die Position von Vontobel in der zentralen Fragestellung.

    Die Raiffeisen Gruppe hat mit den Produkt- und Asset Management-Einheiten der Notenstein Privatbank AG Aktivitäten aufgebaut, die teilweise im Widerspruch zum bestehenden Kooperationsvertrag mit Vontobel stehen. Nach mehreren gescheiterten Vermittlungsversuchen und mit dem legitimen Anspruch, dass bestehende Verträge eingehalten werden, hat Vontobel im November 2012 das vertraglich von beiden Parteien vorgesehene Schiedsverfahren eingeleitet. Vorrangiges Ziel war die Wiederherstellung von Vertrags- und Rechtssicherheit bis mindestens Mitte 2017 sowie der Schutz von Aktionärsinteressen.

    Vontobel wird wie bisher als Anlage-Kompetenzzentrum sämtliche Produkte und Dienstleistungen für Raiffeisen in unvermindert hoher Qualität bereitstellen. Im Rahmen einer zeitgemässen offenen Distributionsstrategie stehen die bewährten Vontobel-Produkte den Kundinnen und Kunden von Raiffeisen selbstverständlich auch nach 2017 uneingeschränkt zur Verfügung.

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