Hildesheim (awp/sda/afp) - Ein deutsches Gericht hat Volkswagen zur Rückzahlung des Neupreises an einen vom Dieselskandal betroffenen Skoda-Kunden verurteilt. Der Autokonzern will sich gegen das Urteil wehren.

Durch die Manipulation sei dem Käufer "in einer gegen die guten Sitten verstossenden Art und Weise" ein Schaden zugefügt und obendrein der Tatbestand des Betrugs erfüllt worden, erklärte das Landgericht Hildesheim. Der Kunde habe nicht den ihm laut Vertrag zustehenden technisch einwandfreien, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Wagen erhalten.

Die Software zur Abgaswertsenkung sei ein "gesetzeswidrige Manipulation der Motorsteuerung, die gegen europäische Vorgaben zur Typgenehmigung bei Kraftfahrzeugen verstösst", hiess es in dem am Dienstag verkündeten Beschluss.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Der Konzern nannte es "rechtlich verfehlt". In vergleichbaren Fällen hätten andere Gerichte Klagen schon als unbegründet abgewiesen, so etwa in Köln und Ellwangen. "Die Volkswagen AG geht daher davon aus, dass das vorliegende Urteil eine Einzelfallentscheidung bleiben wird und in der Berufungsinstanz korrigiert werden wird", erklärte ein Volkswagen-Sprecher.

Deutschlandweit gibt es mehrere hundert Zivilverfahren an Landgerichten, die Käufer gegen Autohäuser oder den VW-Konzern angestrengt haben. Die dabei angeführten rechtlichen Begründungen sind unterschiedlich. In schon beendeten Verfahren entschieden Richter uneinheitlich. Wegweisende Entscheidungen höherer Instanzen gibt es bisher noch nicht.

VW hatte vor bald anderthalb Jahren eingeräumt, bei weltweit elf Millionen Diesel-Autos unterschiedlicher Konzernmarken eine Software aufgespielt zu haben, die den Ausstoss bestimmter Abgase bei Testläufen künstlich reduziert. In den USA willigte Volkswagen auf Druck der Behörden in ein automatisches Entschädigungsprogramm für Käufer ein. In Deutschland ist die Rechtslage jedoch anders. Hier müssen Kunden Ansprüche einklagen.