Der Verwaltungsrat von Vizione Holdings Berhad gab bekannt, dass Vizione Builder Sdn. Bhd. am 11. Februar 2022 eine Joint-Venture-Vereinbarung mit Permata Rebana Sdn. Bhd. geschlossen hat. abgeschlossen hat, um mit dem Hauptauftragnehmer zusammenzuarbeiten, um an einem ausgezeichneten Projekt mit der Bezeichnung Proposed Design, Deliver and Construct the Medical Lab in Bandar Enstek, Daerah Seremban, Negeri Sembilan, teilzunehmen und die Unterauftragsarbeiten in Höhe von MYR 130.000.000,00 vom Hauptauftragnehmer zu den im JVA enthaltenen Bedingungen zu beschaffen. Das Projekt wurde vom Kementerian Kesihatan Malaysia an den Hauptauftragnehmer vergeben. Die Parteien wollen sich gemeinsam am Bau und an der Fertigstellung des Projekts beteiligen, indem sie einen Untervertrag zwischen dem Hauptauftragnehmer und den Parteien für die Ausführung, Fertigstellung und Instandhaltung des Projekts abschließen. Die Parteien haben die Absicht, sich zu einem Joint Venture ohne eigene Rechtspersönlichkeit zusammenzuschließen, um die Verpflichtungen der Parteien zu dem hier genannten Zweck zu übernehmen. Die Bedingungen des Gemeinschaftsunternehmens umfassen, sofern der Hauptauftragnehmer nichts anderes verlangt, den Beginn und die Fortsetzung der Arbeiten sowie die Erfüllung der Bedingungen des Untervertrags nach Erhalt des Zuschlagsschreibens des Hauptauftragnehmers. Das Joint Venture wird hiermit gegründet, um das Angebot vorzubereiten, zu verhandeln, auszuführen, abzuschließen und den Untervertrag gemäß den Bedingungen des Untervertrags und des JVA aufrechtzuerhalten. Jede Zusatzvereinbarung, die zwischen den Parteien geschlossen wird, basiert darauf, dass PRSB und VBSB den entsprechenden Prozentsatz an Eigentum und Kontrolle im JV haben. Es wird ein JV-Verwaltungsausschuss gebildet, der über alle das JV und den Untervertrag betreffenden Angelegenheiten entscheidet, vorbehaltlich der Bedingungen des JVA. Der JV-Verwaltungsausschuss besteht aus vier (4) Mitgliedern, zwei (2) Vertretern von PRSB und zwei (2) von VBSB. Die Mitglieder des JV-Management-Komitees können nach dem alleinigen Ermessen der Partei, die sie ernannt hat, jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei abberufen, ersetzt oder neu ernannt werden. Die Parteien bemühen sich jedoch nach besten Kräften, ihre jeweiligen Vertreter während der Laufzeit dieses JVA im JV-Leitungsausschuss zu halten. Die JVA tritt mit der erfolgreichen Vergabe des Untervertrags an das JV in vollem Umfang in Kraft und endet zu dem Zeitpunkt, an dem der Untervertrag beendet/abgeschlossen wird und alle Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Untervertrag und der JVA erloschen sind, keinesfalls jedoch vor Ablauf der im Untervertrag vorgesehenen Gewährleistungs-/Mängelhaftungsfrist. Die Beendigung der JVA, aus welchem Grund auch immer, lässt die zum Zeitpunkt der Beendigung bestehenden Rechte und Rechtsmittel der Parteien unberührt. Nach Beendigung der JVA, gleichgültig aus welchem Grund, und nach der endgültigen Verteilung der Gewinne oder der Aufteilung von Verlusten und Verbindlichkeiten des JV werden die Parteien unverzüglich alle Schritte unternehmen und alle Handlungen vornehmen, die zur Auflösung des JV erforderlich sind. Die Parteien erkennen an, dass diese JVA automatisch beendet wird und nichtig ist, wenn der Hauptauftragnehmer von KKM gekündigt wird. Die JVA steht im Einklang mit der Strategie der VHB und ihrer Tochtergesellschaften, das Projekt zu entwickeln, durchzuführen und abzuschließen. Die Mittel werden aus internen Mitteln bereitgestellt.