Der Vorstand von Interra Resources Limited gab bekannt, dass das Unternehmen am 1. November 2023 eine Joint-Venture-Vereinbarung mit VibroPower Corporation Limited geschlossen hat. Im Rahmen der Joint-Venture-Vereinbarung haben sich das Unternehmen und VibroPower darauf geeinigt, gemeinsam einen 2-Megawatt-Solarpark auf einem Grundstück in Sabah, Malaysia, zu errichten, das sich im Besitz des mit VibroPower verbundenen Unternehmens befindet und die Kapazität hat, bis zu 2 Tausend Kilowatt Strom aus Sonnenlicht zu erzeugen und ein Geschäft mit erneuerbaren Energien zu entwickeln.Hauptbedingungen der Joint-Venture-Vereinbarung. Die wichtigsten Bedingungen der Joint-Venture-Vereinbarung sind im Folgenden aufgeführt: Das Unternehmen stellt einen Betrag von SGD 1.500.000 zur Verfügung, der durch die Wandelanleihe abgesichert wird.

Die Gesamtkosten für die Entwicklung und den Bau des Solarparks sind derzeit mit SGD 3.000.000 veranschlagt. Alle Kosten, die bei der Entwicklung und dem Bau des Solarparks anfallen und über den Betrag von SGD 3.000.000 hinausgehen, werden ausschließlich von VibroPower getragen. VibroPower beschafft auch das Grundstück, auf dem der Solarpark errichtet werden soll.

Für das besagte Grundstück ist keine Miete zu zahlen. Nach Fertigstellung des Solarparks werden alle Vermögenswerte, die zum Solarpark gehören oder Teil davon sind, sowie alle durch den Solarpark erwirtschafteten Gewinne zu gleichen Teilen dem Unternehmen und VibroPower gehören und von diesen geteilt werden (die Gewinnbeteiligungs- und Eigentumsvereinbarung). Die Gewinnbeteiligungs- und Eigentumsvereinbarung bleibt so lange in Kraft, bis die Wandelanleihe vollständig von VibroPower zurückgezahlt, von der Gesellschaft in Stammaktien am Kapital von VibroPower (VP-Aktien) umgewandelt wurde, sofern dies gemäß den Bedingungen des Wandelanleihevertrags zulässig ist, oder vom Bürgen im Rahmen der persönlichen Bürgschaft zurückgezahlt wird.

Danach verhandeln das Unternehmen und VibroPower in gutem Glauben über die Gewinnbeteiligung, auf die das Unternehmen Anspruch hat und die von dem Beitrag abhängt, den das Unternehmen zum Solarpark leistet. Während VibroPower in erster Linie für die Entwicklung und den Bau des Solarparks verantwortlich ist, haben sich das Unternehmen und VibroPower darauf geeinigt, den Prozess gemäß den Bedingungen des Joint-Venture-Abkommens gemeinsam zu verwalten.