Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft

Giengen a.d. Brenz

ISIN DE0007617003

Wertpapierkenn-Nr. 761 700

(Korrigierte) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 31. August 2023, 09.00 Uhr (MESZ)

Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Abs. 5 Satz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2012 (nachfolgend "EU-DVO")

  1. 1. Inhalt der Mitteilung

  2. Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche Hauptversammlung der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft 2023
  3. Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung
    2. Angaben zum Emittenten
  1. ISIN: DE0007617003
  2. Name des Emittenten: Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft
  1. 3. Angaben zur Hauptversammlung

  2. Datum der Hauptversammlung: 31. August 2023
    Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20230718
  3. Uhrzeit der Hauptversammlung: 09:00 Uhr (MESZ)
    Formale Angabe gem. EU-DVO: 07:00 UTC
  4. Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Veranstaltungsort.

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  1. Ort der Hauptversammlung: Sitzungssaal der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft, Giengener Weg 66, 89568 Hermaringen-Gerschweiler
  2. Aufzeichungsdatum (Nachweisstichtag): 10. August 2023, 00:00 Uhr (MESZ) (entspricht 22:00 Uhr UTC am Vortag, dem 09. August 2023). Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, ist nur berechtigt, wer zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 10. August 2023, 00:00 Uhr (MESZ) (entspricht 22:00 Uhr UTC am Vortag, dem 09. August 2023) (Nachweisstichtag) Aktionär der Gesellschaft ist, sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmeldet und seine Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte nachweist.
    Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20230627
  3. Uniform Resource Locator (URL) / Internetseite zur Hauptversammlung:https://www.vfg.de/investor-relations/hauptversammlung/

Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212):

Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D) und die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite zu finden: https://www.vfg.de/investor-relations/hauptversammlung/

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

139. ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 31. August 2023, 09.00 Uhr (MESZ),

in den Sitzungssaal der

Vereinigte Filzfabriken AG, Giengener Weg 66,

89568 Hermaringen-Gerschweiler.

I.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2022, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022, des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrats

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Die genannten Unterlagen können im Internet über die Homepage der Gesellschaft https://www.vfg.de/(dort Investor Relations - Geschäftsbericht 2022) und in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Giengener Weg 66, 89568 Hermaringen-Gerschweiler, Tel. 07322/144-131, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates im Wege der Einzelabstimmung Beschluss zu fassen.

4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BTU Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG

Gemäß § 120a Absatz 4 Aktiengesetz beschließt die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften über den nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das vorausgegangene Geschäftsjahr.

Der Vergütungsbericht 2022 wurde gemäß § 162 Abs. 3 Aktiengesetz durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts 2022 ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht 2022 ist dieser Einberufung einschließlich Prüfungsvermerk als Anlage beigefügt. Er ist zudem auf der Internetseite der

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Gesellschaft unter https://www.vfg.de/(dort Investor Relations/Vergütungsbericht) zugänglich.

Der Vergütungsbericht wird den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt und wird in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 gemäß § 120a Absatz 4 Aktiengesetz zu billigen.

6. Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Amtszeit der Herren Dr. Christian Schäfer und Martin Schäfer, beide Vertreter der Anteilseigener im Aufsichtsrat der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft, endet mit Ablauf der 139. Hauptversammlung.

Nach § 96 Abs. 1 AktG und § 4 Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit § 6 der Satzung der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus zwei Vertretern der Aktionäre und einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem sie ihr Amt antreten, nicht mitgerechnet wird), erneut als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

  • Herrn Dr. rer. pol. Christian Schäfer, Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer der Wirth Fulda GmbH, Fulda;
  • Herrn Martin Schäfer, Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer der Wirth Fulda GmbH, Fulda.

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

Entsprechend Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird offengelegt, dass die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Herren Geschäftsführer der Wirth Fulda GmbH (mit der ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag der Gesellschaft besteht) sind und beide wesentlich an der Obergesellschaft des Konzerns beteiligt sind, der über 95% der Aktien der Gesellschaft hält.

Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Herren nehmen jeweils folgendes Mandat in vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr:

  • Mitglied des Verwaltungsrates der FIR Fulda SpA, Italien.
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Herr Dr. Christian Schäfer erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Herr Martin Schäfer erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Die vorgeschlagenen Herren haben gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht (Grundsatz 12 des Deutschen Corporate Governance Kodex).

Entsprechend der Empfehlung C.15 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

7. Beschlussfassung über die Neufassung von § 11 der Satzung zur Einführung einer Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen

Durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt I Nr. 27 2022, S. 1166 ff.) hat die virtuelle Hauptversammlung eine dauerhafte Regelung im Aktiengesetz erfahren. Nach § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen (Alternative 1) oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen (Alternative 2), dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, d.h. ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung, abgehalten wird. Eine solche Ermächtigung des Vorstands im Sinne von § 118a Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 AktG soll beschlossen werden, wobei die Ermächtigung für den nach § 118a Abs. 5 Nr. 2 AktG höchst zulässigen Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung erteilt werden soll.

Für zukünftige Hauptversammlungen soll jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls entschieden werden, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und die Versammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden soll. Die Entscheidung wird jeweils unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre getroffen werden, wobei neben der Wahrung der Aktionärsrechte auch Aspekte des Gesundheitsschutzes der Beteiligten, Aufwand und Kosten für die Gesellschaft und die Aktionäre sowie Nachhaltigkeitserwägungen in die Abwägung eingestellt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

  • 11 der Satzung der Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft wird wie folgt geändert und neu gefasst:

"Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder durch den Aufsichtsrat nach Giengen, Hermaringen, Fulda oder nach einem vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat zu bestimmenden Ort, der Sitz einer deutschen Wertpapierbörse ist, einberufen. Erfolgt die Einberufung weder

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Vereinigte Filzfabriken AG published this content on 26 July 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 July 2023 12:47:06 UTC.