Uster Technologies AG von der Einhaltung gewisser Pflichten
zur Aufrechterhaltung der Kotierung befreit.
Die Uster Technologies AG ist längstens bis und mit 5.
November 2012 von folgenden Pflichten zur
Aufrechterhaltung der Kotierung befreit:
a. Erstellung des Halbjahresberichts 2012 (Art. 50 KR); b.
Führung eines Unternehmenskalenders (Art. 52 KR); c.
Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen (Art. 53 KR);
d. Offenlegung von Management-Transaktionen (Art. 56 KR);
e. Erfüllung bestimmter Regelmeldepflichten (Art. 52 und 55
KR i.V.m. Rundschreiben Nr.1, Meldepflichten im Rahmen der
Aufrechterhaltung der Kotierung, Anhang 1, Ziff. 1.08 [nur
bzgl. des Weblinks zum Unternehmenskalender] sowie Ziff.
2.01).
Die Befreiung von den genannten Pflichten beginnt mit
Veröffentlichung der vorliegenden Mitteilung.
CH-8610 Uster / Schweiz CH-8610 Uster / Schweiz
Telefon +41 43 366 36 00 Telefon +41 43 366 36 00
Fax +41 43 366 36 04 Fax +41 43 366 36 04
Email investorrelations@uster.com
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Die Uster-Gruppe ist ein führender Hersteller von Produkten für die Qualitätskontrolle in der Textilindustrie. Die Gruppe bietet technologisch anspruchsvolle Systeme und Dienstleistungen an, welche die Herstellung von Produkten in optimaler Qualität auf jeder Stufe der Textilverarbeitung gewährleisten; von der rohen Textilfaser wie Baumwolle, Wolle oder synthetischen Garnen bis zum fertigen Gewebe. Uster Technologies AG legt Qualitätsstandards fest, die als Grundlage für den globalen Handel mit Textilprodukten dienen. Die Gruppe hat ihren Hauptsitz in Uster, Schweiz, und ist mit ihren Technologiezentren in Uster (Schweiz), Knoxville (USA) und Suzhou (China) sowie einer ausgedehnten Vertriebs- und Serviceorganisation weltweit in den wichtigsten Textilmärkten vertreten. Im Geschäftsjahr 2011 erwirtschaftete die Uster-Gruppe mit rund 500 Mitarbeitern einen Bruttoumsatz von CHF 193 Mio. und einen Betriebsgewinn (EBITA) von CHF 57 Mio.
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