Universal Star (Holdings) Limited gab bekannt, dass die Prüfung des Jahresergebnisses 2021 zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung noch nicht abgeschlossen ist. Das Unternehmen bemüht sich nach besten Kräften, die Prüfung des Jahresergebnisses 2021 abzuschließen und die Untersuchung der Darlehen und der damit verbundenen Vereinbarungen durch Grant Thornton und die Überprüfung durch Roma zu beschleunigen. Die Gesellschaft wird weitere Bekanntmachungen veröffentlichen, um die Anteilseigner und potenziellen Anleger über (i) das Datum der Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2021 und (ii) das Datum der Versendung des Jahresberichts 2021 so bald wie möglich zu informieren.

Gemäß den Regeln 13.49(1) und 13.46(2)(a) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, spätestens am 31. März 2023 eine Bekanntmachung über die vorläufigen Ergebnisse für das am 31. Dezember 2022 abgeschlossene Geschäftsjahr (die "Jahresergebnisse 2022") zu veröffentlichen und den Jahresbericht für denselben Zeitraum (der "Jahresbericht 2022") am oder vor dem 30. April 2023 an die Aktionäre zu senden. Aufgrund der Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2021 und des Zwischenergebnisses 2022, der laufenden Untersuchung der Darlehen und der damit verbundenen Vereinbarungen sowie der Überprüfung möchte der Vorstand bekannt geben, dass das Unternehmen nicht in der Lage sein wird, sein Jahresergebnis 2022 bis Ende März 2023 zu veröffentlichen und seinen Jahresbericht 2022 bis Ende April 2023 zu versenden. Das Unternehmen wird weitere Bekanntmachungen veröffentlichen, um die Aktionäre und potenziellen Anleger über (i) das Datum der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2022 und (ii) das Datum der Versendung des Jahresberichts 2022 so bald wie möglich zu informieren.

Gemäß Regel 13.49(3) der Börsenzulassungsregeln muss ein Emittent, wenn er nicht in der Lage ist, seine vorläufigen Ergebnisse bekannt zu geben, soweit die Informationen verfügbar sind, seine Ergebnisse für das Geschäftsjahr auf der Grundlage der Finanzergebnisse bekannt geben, die noch mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt werden müssen. Nach reiflicher Überlegung ist der Vorstand der Ansicht, dass es für das Unternehmen nicht angemessen wäre, die ungeprüften Geschäftszahlen der Gruppe für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr zu diesem Zeitpunkt zu veröffentlichen, da die Ungewissheit, die sich aus den Darlehen und den damit verbundenen Vereinbarungen ergibt, dazu führen könnte, dass diese Ergebnisse die finanzielle Leistung und Position der Gruppe nicht genau widerspiegeln und irreführend sein oder Verwirrung stiften könnten. Das Unternehmen wird sich nach besten Kräften bemühen, die für die Jahresergebnisse 2021, die Zwischenergebnisse 2022 und die Jahresergebnisse 2022 erforderlichen Informationen zu vervollständigen und abzuschließen.

Das Unternehmen wird die Jahresergebnisse 2021, die Zwischenergebnisse 2022 und die Jahresergebnisse 2022 veröffentlichen und den Jahresbericht 2021, den Zwischenbericht 2022 und den Jahresbericht 2022 versenden, um die Aktionäre und die Öffentlichkeit so schnell wie möglich über die Informationen zur Beurteilung der Finanzlage der Gruppe zu informieren.