IRW-PRESS: UMT United Mobility Technology AG: Nachricht des Vorstandsvorsitzenden an die
Aktionäre der UMT AG

München (26.09.2023) 

Sehr verehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Mitte Juli diesen Jahres übernahm ich auf kurzfristige Bitte des Aufsichtsrates den
Vorstandsvorsitz der UMT United Mobility Technology AG ("UMT AG") mit sofortiger Wirkung.

Wie Sie vielleicht wissen, bin ich selbst seit 2013 ebenfalls treuer Aktionär der UMT AG und
schon von daher in hohem Maße am Wohl des Unternehmens interessiert.

Da nun einige Tage seit meiner Amtsübernahme vergangen sind, gestatten Sie mir bitte, Ihnen
ein kurzes Update zum Stand der Dinge bei der UMT AG zukommen zu lassen.

1. Jahresabschlussprüfung und Geschäftsbericht 2022

Eine der dringlichsten Aufgaben auf Seiten des Vorstandes war und ist die Fertigstellung des
Jahresabschlusses für das abgelaufende Geschäftsjahr 2022, der leider verspätet auf
den Weg gebracht wurde.

Üblicherweise wird mit den Vorbereitungen für den Jahresabschluss spätestens im
Februar des Folgejahres begonnen. Dies ist leider nicht geschehen. Mein Team und ich konnten diese
Arbeiten nach meiner Amtsübernahme nunmehr gemeinsam in wenigen Wochen weitgehend abschliessen
und auch die Werthaltigkeit unserer Beteiligungen begutachten lassen. Gemeinsam mit unserer
Buchhaltung und dem Abschlussprüfer arbeiten wir derzeit mit Hochdruck daran, die Prüfung
fertigzustellen, um den Jahresabschluss zeitnah veröffentlichen zu können.

2. Termin Hauptversammlung

Infolge der geschilderten Verzögerungen bei der Aufstellung und Prüfung des
Jahrsabschlusses 2022, war es uns bisher nicht möglich, einen Termin für die
alljährlich stattfindende Hauptversammlung festzulegen.

Bitte seien Sie versichert, dass wir unverzüglich im Anschluss an die Veröffentlichung
des Jahresabschlusses auch den Termin für die nächste Hauptversammlung, die in diesem Jahr
als Präsenzveranstaltung abgehalten wird, bekannt geben. Dort werden Sie die Möglichkeit
haben, im direktem Gespräch mit uns Ihre offenen Fragen und Themen zu adressieren.

3. Buchberger

Vor einigen Tagen erreichte Sie eine Ad-hoc-Mitteilung zum aktuellen Stand unserer Klage in
Sachen unserer Beteiligung an den beiden Buchberger-Gesellschaften. Üblicherweise wird gesagt,
man solle zu laufenden Verfahren keine Stellung nehmen. Ich halte es aber für geboten, Ihnen
zumindest in groben Zügen zu erläutern, worum es geht.

Das Landgericht Ingolstadt hat mit Urteil vom 12. September 2023 eine Klage der UMT AG
abgewiesen. Die UMT AG hatte insbesondere auf die Feststellung geklagt, dass sie
Alleingesellschafterin zweier Buchberger GmbHŽs (nachfolgend: "Buchberger-Gesellschaften") sei,
deren ursprüngliche Alleingesellschafterin die KB Holding GmbH war. Die Klage wurde
erforderlich, nachdem die KB Holding GmbH aufgrund von Streitigkeiten über die
Jahresabschlüsse eigenmächtig eine Veränderung der beim Handelsregister hinterlegten
Gesellschafterlisten zu ihren Gunsten erwirkt hatte.

Hauptstreitpunkt ist die Frage, ob die Kapitalerhöhung, die Grundlage für die
Einbringung der Geschäftsanteile der Buchberger-Gesellschaften in die UMT AG war, rechtzeitig
wirksam beim Handelsregister angemeldet wurde. Hintergrund war die Sicherstellung der
Durchführung der Kapitalerhöhung und des Entstehens der jungen Aktien, weil hieraus der
Kaufpreis für die KB Holding GmbH finanziert werden sollte. Die Kapitalerhöhung wurde
fristgerecht angemeldet, sie wurde im Handelsregister eingetragen, die Aktien sind entstanden. Die
KB Holding GmbH behauptet aber, die Anmeldung leide unter formalen Mängeln und sei deshalb
unwirksam. Die UMT AG steht auf dem Standpunkt, dass der Sicherungszweck erfüllt ist, weil die
Kapitalerhöhung eingetragen ist und die Aktien entstanden sind. Die behaupteten Mängel der
Anmeldung der Kapitalerhöhung würden, selbst wenn sie existent wären, nicht zu einer
Löschung der Kapitalerhöhung führen können. Deshalb sei sie Eigentümerin
der Beteiligungen an den Buchberger-Gesellschaften geworden und geblieben. Der Freistaat Bayern ist
dem Streit auf Seiten der UMT AG beigetreten und hat sich uneingeschränkt der Rechtsauffassung
der UMT AG angeschlossen.

Das Landgericht Ingolstadt ist der Auffassung, dass es in seiner Entscheidung durch die
Eintragung der Kapitalerhöhung und das Entstehen der Aktien nicht gebunden ist. Es meint,
offenbar unabhängig vom eingetretenen Sicherungszweck und unabhängig von der
ausschließlichen Kompetenz des Handelsregisters München, über die Wirksamkeit der
Anmeldung im Rahmen eines Amtslöschungsverfahrens zu entscheiden, urteilen zu können was
es will. Die UMT AG hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und ist zuversichtlich, dass der
Rechtsirrtum durch das Oberlandesgericht München korrigiert werden wird.

Für Sie, als Aktionäre, ergibt sich demnach Folgendes: Wir, der Vorstand der UMT AG
sowie die uns vertretenden Anwälte, gehen davon aus, in diesem Rechtsstreit letztlich zu
gewinnen und wieder als unbestrittene Eigentümer der beiden Buchberger-Gesellschaften im
Handelsregister eingetragen zu werden. Im Übrigen könnte sich im Falle der
letztinstanzlichen Klageabweisung aus der dann resultierenden fehlerhaften Registereintragung zudem
eine Schadensersatzpflicht des Freistaates Bayern gegenüber der UMT AG ergeben.

4. Strategie

Strategie der UMT AG war es seit jeher und wird es auch zukünftig sein, ein modernes,
technologieorientiertes Unternehmen mit digitalem Markenkern zu etablieren. Die wesentlichen
Geschäftsfelder sehen wir dabei hauptsächlich im Bereich B2B im Rahmen des Internet of
Things, Document Management sowie Payment / Smart Rental (unter Nutzung der UMT-eigenen Plattform,
die auch bei PAYBACK PAY im Einsatz ist und die für viele weitere Nutzungsmöglichkeiten in
Frage kommt), sowie darüber hinaus unter Einsatz von Künstliche Intelligenz als
Enabler.

Auch in diesen Bereichen sind wir in den letzten Monaten erheblich voran gekommen und befinden
uns in konkreten Gesprächen mit potenziellen Unternehmen, die das Kompetenzprofil der UMT AG
optimal ergänzen können.

5. Was Sie nun erwarten können

Die nächsten Schritte für das Team der UMT AG sind nun unmittelbar die Fertigstellung
des Jahresabschlusses sowie des Geschäftsberichtes 2022, und daran anschließend die
Einladung zur Hauptversammlung, auf der wir Ihnen sicherlich weitere interessante Neuigkeiten
vorstellen können.

Lassen Sie mich Ihnen versichern, dass es mein persönliches Anliegen ist, die UMT AG
zukünftig in ein stabiles Fahrwasser mit hochinteressanten und skalierbaren
Geschäftsfeldern zu lenken und die Kommunikation mit Ihnen, verehrte Aktionärinnen und
Aktionäre, deutlich zu intensivieren.

Bitte bleiben Sie uns gewogen,
Ihr

Erik Nagel
CEO der UMT AG

Über die UMT AG:

Die UMT United Mobility Technology AG steht als "TechnologieHaus" für die Entwicklung und
Implementierung maßgeschneiderter Lösungen für die Digitalisierung von
Geschäftsprozessen. Mit Mobile Payment, Smart Rental und MEXS verfügt UMT über
technologische Plattformen für Bezahlung, digitale Vermietung und nun auch für
Kommunikation. Das softwareorientierte Technologie-Portfolio reicht nun weit über Payment
hinaus und umfasst außerdem Commerce, IoT sowie mit MEXS auch Kommunikation und stellt die
Basis dar für zukunftsweisende, integrierte Produkte. UMT ist heute weit mehr als ein
FinTech-Unternehmen und bedient neben den Branchen Handel und Vermietung auch die Industrie.

Die über ein Jahrzehnt aufgebaute IT- und Consulting-Expertise im Bereich E-Commerce und
Payment ist die Basis für wertschaffende Investitionen in Unternehmen, die zur digitalen
Transformation des Mittestands beitragen und liefert so die Antworten auf die drängendsten
Fragen der Unternehmen. Im Fokus der Investment-Aktivitäten stehen mittelständische Firmen
mit zukunftsorientierten und stabilen Geschäftsmodellen. Ziel ist es, mit der
zukunftsorientierten "Buy-and-Build"-Strategie an der digitalen Transformation zu partizipieren und
damit im UMT Konzern deutliche Umsatz- und Ertragszuwächse, bei nachhaltiger
Profitabilität und stetigem Cashflow, zu realisieren.

Die Aktie der UMT United Mobility Technology AG (WKN: A2YN70, ISIN: DE000A2YN702) wird an der
Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt und ist im Basic Board der Deutschen Börse AG
notiert.

(Ende)

Aussender:                    UMT United Mobility Technology AG
                              Brienner Straße 7
                              80333 München
                              Deutschland
Ansprechpartner:              Investor Relations 
Tel.:                         +49 89 20 500 680 
E-Mail:                       investor.relations@umt.ag 
Website:                      www.umt.ag 
ISIN(s):                      DE000A2YN702 (Aktie) 
Börse(n):                     Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic
Board), Hamburg, München,
                               Stuttgart, Tradegate
                               
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