Strategic Elements Ltd. gab bekannt, dass Michael Counsel, ein führender Experte im Bereich Datensysteme, als Berater für die Unternehmen der Strategic Elements Ltd.-Gruppe in den Bereichen Technologie und Geschäftsentwicklung gewonnen werden konnte. Michael Counsel war 20 Jahre lang bei der Oracle Corporation (Marktkapitalisierung von 190 Mrd. USD) tätig, wo er leitende Positionen innehatte, darunter Group Vice President und Chief Technology Officer Asia Pacific und Director Enterprise Architecture. Michael leitete die Bereiche Unternehmensarchitektur und Großkunden für den asiatisch-pazifischen Raum, wo er die geografische Führung innehatte und in mehreren Ländern tätig war.

Michael und sein Team haben wiederholt Geschäfte im Wert von mehreren Millionen Dollar abgeschlossen und die Entwicklung und Einführung neuer Technologien und Branchenlösungen mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen US-Dollar für Softwarelizenzen und laufenden jährlichen Support- und Serviceleistungen in Millionenhöhe pro Kunde initiiert. Neben seinen kaufmännischen Aufgaben konzentrierte sich Michael stark auf die Technologie und die Entwicklung von High-Performance-Computing, groß angelegtem Datenmanagement und Analysealgorithmen und war häufig an der Entwicklung neuer, maßgeschneiderter Software beteiligt, um komplexe Kundenanforderungen zu erfüllen. Zuvor war er als CTO und VP Consulting, Products and Services Asia Pacific-Japan und Europe-Middle East-Africa für die Symantec Corporation tätig, wo er die Bereiche Consulting und Cyber Security Services leitete.

Michael hatte die volle P&L-Verantwortung für die Vertriebs- und Presales-Organisationen sowie für das Kerngeschäft der Bereitstellung und des Supports. Michael ist nicht mit dem Unternehmen verwandt und wird als Chief Technology Officer für die Cognition Engines Pty Ltd. tätig sein sowie Entwicklungs- und Vermarktungsdienstleistungen für andere Unternehmen der Strategic Elements Ltd.-Gruppe erbringen. Das Unternehmen hat im Rahmen des Strategic Elements Employee Performance Plan for Staff and Consultants (der "Plan") bis zu 2.000.000 Leistungsrechte für einen Leistungszeitraum von zwei Jahren zur Verfügung gestellt, die in Abhängigkeit von Leistungshürden, die die Entwicklung und den kommerziellen Verkauf von Software einschließen, ausübbar werden.

Die Funktionsweise des Plans wird in Übereinstimmung mit den unten zusammengefassten Schlüsselbedingungen verwaltet: Ein Mitarbeiter in Vollzeit oder ein Berater, der für das Unternehmen oder eine kontrollierte Einheit arbeitet, ist eine berechtigte Person und kann Teilnehmer des Plans sein. Außer im Todesfall eines Teilnehmers können die Leistungsrechte nur mit Zustimmung des Vorstands übertragen, abgetreten oder neu vergeben werden. Die Leistungsrechte verfallen in dem Maße, in dem die Leistungshürden nicht innerhalb des Leistungszeitraums erfüllt werden.

Die Leistungsrechte werden bei erfolgreichem Erreichen der Leistungshürden unverfallbar. Wenn ein Leistungsrecht unverfallbar wird, wird eine (1) Aktie für ein (1) Leistungsrecht ausgegeben, wobei die Aktien in jeder Hinsicht gleichrangig mit bestehenden Aktien sind. Verhält sich ein Teilnehmer nach Ansicht des Vorstands betrügerisch oder unehrlich oder verstößt er in erheblichem Maße gegen seine Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen oder einer verbundenen Körperschaft, kann der Vorstand nach eigenem Ermessen bestimmen, dass alle Leistungsrechte des Teilnehmers verfallen, und die Entscheidung des Vorstands ist endgültig und bindend.

Im Falle eines unkontrollierbaren Ereignisses - Tod, schwere Verletzung, Behinderung oder Krankheit -, das die berechtigte Person unfähig macht, ihr Arbeitsverhältnis oder ihre Leistungen im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Unternehmen oder einer verbundenen Körperschaft fortzusetzen, und das zur Zufriedenheit des Vorstands akzeptiert wird, werden alle nicht erdienten Leistungsrechte unverfallbar, vorausgesetzt, eine Leistungshürde wurde im Rahmen der dem Teilnehmer gewährten Einladung erreicht. Im Falle eines kontrollierbaren Ereignisses (wie z.B. Rücktritt) verfallen alle Leistungsrechte, die nicht unverfallbar sind, sofort. Teilnehmer, die ein gemäß dem Plan ausgegebenes Leistungsrecht besitzen, haben keinen Anspruch auf Dividenden und kein Stimmrecht bei Versammlungen des Unternehmens, bis das Leistungsrecht ausgeübt wird und der Teilnehmer Inhaber einer gültigen Aktie des Unternehmens ist.

Der Vorstand kann jederzeit spezialisierte Dienstleister für den Betrieb und die Verwaltung des Plans ernennen oder beauftragen. Verhält sich ein Teilnehmer nach Ansicht des Vorstands betrügerisch oder unehrlich oder verstößt er in erheblichem Maße gegen seine Verpflichtungen gegenüber einem Unternehmen der Gruppe, kann der Vorstand nach eigenem Ermessen bestimmen, dass alle Leistungsrechte des Teilnehmers verfallen, und die Entscheidung des Vorstands ist endgültig und bindend.