IRW-PRESS: St-Georges Eco-Mining Corp.: Regierung von Ontario genehmigt
Batterieverarbeitungsbetrieb

THOROLD, ON / ACCESSWIRE / 25. März 2024 / St-Georges Eco-Mining Corp.
(CSE:SX)(OTCQB:SXOOF)(FWB:85G1) gibt bekannt, dass seine zu hundert Prozent unternehmenseigene
Batterie-Recycling-Tochtergesellschaft EVSX Corp. die Umweltverträglichkeitsgenehmigung
für seine Batterieverarbeitungsanlage in Thorold in der Region Niagara in Ontario erhalten hat.
EVSX hatte die Genehmigung des Ministry of the Environment, Conservation and Parks für eine
Abfallumschlag- und Verarbeitungsstätte für den Erhalt, den Umschlag und die Verarbeitung
von alten Alkaline-Batterien beantragt.

Zurzeit hat das Unternehmen eine Industrielinie installiert, die eine anfängliche
Verarbeitung von 4.200 Tonnen Alkaline-Batterien ermöglicht, was zu einer jährlichen
Produktion von bis zu 3.500 Tonnen rohe Mangan/Zink-Schwarzmasse führen könnte.

Die an EVSX vom Ministerium erteilte Umweltverträglichkeitsgenehmigung unterliegt bestimmten
Bedingungen und Konditionen, wie unter anderem Regelungen hinsichtlich potenzieller
Eigentümerwechsel in der Zukunft, Standortbesichtigungen, Datensammlung, Protokollierung und
Berichterstattung, Beschwerdemanagement, Fortbildung, Leckagebekämpfung und entsprechende
Berichterstattung sowie die Verpflichtung, vier Monate im Voraus einen Plan für die
Standortschließung zu präsentieren, falls das Unternehmen mit seinem Standort in Zukunft
umziehen sollte.

Manche Konditionen sind strenger; diese Abschnitte der Umweltverträglichkeitsgenehmigung
lauten wie folgt:

Finanzielle Zusicherung

1. Der Eigentümer hat, wie in Abschnitt 131 des Acts erläutert, für die
finanzielle Zusicherung in Höhe von einhundertzehntausendeinhundertfünfundsiebzig Dollar
und null Cent (110.175 CAD) zu sorgen. Diese finanzielle Zusicherung muss in einer für den
Direktor annehmbaren Form vorliegen und ausreichende Mittel für die Analyse, den Transport, die
Säuberung des Standorts, die Überwachung und die Entsorgung aller zu einem bestimmten
Zeitpunkt am Standort vorhandenen Abfallmengen bereitstellen.

2. Ab dem 31. März 2029 und anschließend alle fünf (5) Jahre hat der
Eigentümer dem Direktor eine Neubewertung des Betrags zur finanziellen Zusicherung zur
Durchführung der unter Kondition 7.1 aufgeführten Tätigkeiten zu schicken. Die
Neubewertung hat eine Beurteilung zu umfassen, die auf jeglichen neuen Informationen hinsichtlich
der Umweltbedingungen am Standort basiert. Außerdem muss diese die Kosten für
zusätzliche Überwachung und/oder die Umsetzung von Notfallplänen, die vom Direktor
nach Überprüfung des Stilllegungsplans und der Jahresberichte für nötig gehalten
werden, beinhalten. Die finanzielle Zusicherung muss dem Direktor innerhalb von zehn (10) Tagen nach
schriftlicher Zustimmung der Neubewertung durch den Direktor vorliegen.

3. Die Höhe der finanziellen Zusicherung kann jederzeit vom Direktor überprüft und
in seinem/ihrem Ermessen angepasst werden. Läuft eine finanzielle Zusicherung aus oder geht
eine Mitteilung ein, aus der hervorgeht, dass die finanzielle Zusicherung nicht verlängert
wird, und wurden nicht mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der finanziellen Zusicherung
zufriedenstellende Vorkehrungen getroffen, um Ersatz für die finanzielle Zusicherung zu finden,
so wird die finanzielle Zusicherung unverzüglich durch Barmittel ersetzt.

Betriebszeiten

Der Eigentümer hat sicherzugehen, dass der Abfallerhalt am Standort von Montag bis Sonntag
auf die Zeit zwischen 8:30 und 16:30 Uhr beschränkt ist.

Genehmigte Abfallarten und Abfallsortierung.

1. Der Eigentümer darf am Standort nur Altbatterien für den Abfalltransfer und/oder die
Abfallverarbeitung annehmen.

Nicht-Alkaline-Altbatterien dürfen am Standort zwar entgegengenommen, aber nicht verarbeitet
werden, bis der Eigentümer die Genehmigung so ändert, dass eine solche Tätigkeit
erlaubt ist.

2. Der Eigentümer hat sicherzustellen, dass eingehende Abfallladungen von einer geschulten
Person inspiziert werden, um sicherzugehen, dass nur der gemäß der Genehmigung erlaubte
Abfall am Standort eingeht.

3. Sollte bekannt sein, dass eine eingehende Abfallladung ungenehmigten Abfall enthält, darf
die Ladung am Standort nicht angenommen werden; und


wenn ungenehmigter Abfall am Standort entdeckt wird, muss dieser Abfall unverzüglich in
Einklang mit der EPA und Reg. 347 entsorgt werden.

Genehmigte Abfallmengen

1. Die Abfallmenge, die am Standort angenommen werden darf, darf die im aktuellen Konzept- und
Betriebsbericht angegebenen Mengen nicht überschreiten:

Maximal 4.200 Tonnen im Jahr (ein Jahresdurchschnitt von 12 Tonnen pro Tag) sowie maximal 84
Tonnen am Tag.

Sollte Restabfall und/oder verarbeiteter Abfall nicht vom Standort abtransportiert werden
können, darf der Eigentümer keinen weiteren Abfall an seinem Standort annehmen.

Abfallverarbeitung

1. Die Verarbeitung am Standort ist auf die Sortierung und Verarbeitung von
Abfall-Alkaline-Batterien wie im Konzept- und Betriebsbericht erklärt beschränkt.

2. Die Verarbeitung darf nur durch geschultes Personal durchgeführt werden.

3. Der Eigentümer muss dafür sorgen, dass die Verarbeitungsgeräte nur so bedient
werden, dass es zu keinen nachteiligen Auswirkungen, wie unter anderem Auswirkungen durch Lärm
und Staub, kommen kann.

4. Am Standort ist keine Abfallverarbeitung mit Ausnahme der Verarbeitung von Alkaline-Batterien
genehmigt.

Jegliche Verarbeitung von anderen Abfällen (einschließlich Abfall-Lithium oder
Nicht-Alkaline-Batterien) oder die Einführung neuer Abfallverarbeitungsgeräte ist ohne
eine Änderung dieser Genehmigung nicht erlaubt.

Abfalllagerung

1. Abfall muss in Einklang mit dem aktuellen Konzept- und Betriebsbericht gelagert werden, und
der Eigentümer muss mindestens Folgendes sicherstellen:

- Alle Tätigkeiten zur Entladung und Lagerung von ankommendem Abfall, sich in Verarbeitung
befindlichem Abfall, verarbeitetem Abfall und Restabfall müssen immer im Gebäude
erfolgen;

- alle am Standort erhaltenen Altbatterien werden innerhalb von einer (1) Woche nach Erhalt
verarbeitet oder weitergeleitet; und

- verarbeiteter und/oder Restabfall (d.h. Schwarzmasse, Stahl, Messing, Plastik und Papier) darf,
sobald er entstanden ist, nicht länger als dreißig (30) Tage am Standort gelagert
werden.

2. Die maximale Abfallmenge, einschließlich unverarbeitetem Abfall, sich in Verarbeitung
befindlichem Abfall und Restabfall, die am Standort gelagert werden darf, darf zu keinem Zeitpunkt
480 Tonnen überschreiten, was Folgendes umfasst:

- 86 Tonnen unsortierte Batterien, die in Fässern gelagert werden;
- 72 Tonnen sortierte Alkaline-Batterien, die in Fässern gelagert werden;
- 18 Tonnen sortierte Nicht-Alkaline-Batterien, die in Fässern gelagert werden;
- 240 Tonnen Schwarzmasse, die in Kunststoffsäcken gelagert wird; und
- 62 Tonnen verarbeiteter Abfall mit Ausnahme von Schwarzmasse wie Stahl, Messing, Plastik und
Papier.

Der Eigentümer muss sicherstellen, dass alle Behälter und Container sowie Lagerbereiche
eindeutig gekennzeichnet sind und dass auf jedem Behälter, Container und jedem Lagerbereich ein
Hinweis angegeben ist, welche Art von Abfall dort gelagert wird.

Mit Erhalt dieser Umweltverträglichkeitsgenehmigung kann EVSX jetzt die installierte Anlage
in Betrieb nehmen und sich auf den Erhalt der ersten Container mit Batterien, die zu verarbeiten
sind, vorbereiten. Das Management geht davon aus, zu diesem Zeitpunkt seine Partner und
Interessenvertreter über die neu verfügbare Kapazität zu informieren. EVSX sollte den
Prozess zur Aufnahme des vollen industriellen Betriebs einleiten können, sobald dieser Prozess
abgeschlossen ist.

Ein umfassendes Unternehmens-Update einschließlich des Betriebs von EVSX wird in Kürze
erwartet. Dieses Update betrifft die Anlage Thorold, das geplante Joint-Venture in Italien, für
das die Standorte jetzt festgelegt wurden und der Genehmigungsprozess geklärt wurde, die
Strategie für den Betrieb in anderen Gerichtsbarkeiten sowie Informationen über die
Strategie, die derzeit geprüft werden, um die Zulassung weiterer Batteriechemien in Ontario und
anderen Gerichtsbarkeiten, die derzeit geprüft werden, einzuleiten.

() Der Erhalt der Umweltverträglichkeitsgenehmigung für unsere
Batterieverarbeitungsanlage Thorold durch die Regierung von Ontario ist ein wichtiger Meilenstein
für uns und ein Beweis für die Mühe und das Engagement unseres Teams. () Der Rahmen
für die Einhaltung der Vorschriften bietet eine überschaubare Grundlage, auf der wir uns
verbessern und einen Betrieb aufbauen können, der nicht nur den Industriestandards entspricht,
sondern auch neue Maßstäbe für die batterieverarbeitende Industrie setzen wird. ()
Auf unserem Weg vom Konzept zum Betrieb, wissen wir die Unterstützung unserer Partner und
Interessengruppen zu schätzen. Ihre Unterstützung war ein Eckpfeiler unserer Entwicklung,
und wir freuen uns darauf, diese Verbindungen zu vertiefen. (...) Unsere Strategie bringt Recycling-
und Verarbeitungsressourcen zusammen. Von der Sammlung bis zum Recycling ist die Optimierung jedes
einzelnen Schrittes von entscheidender Bedeutung. (...) Zurzeit prüfen wir Möglichkeiten,
um die Gespräche in Richtung konkreter Beziehungen voranzutreiben und ein Netzwerk von
Verbindungen zu kreieren, welches die Branche neu definieren könnte. () Wenn unser Betrieb
effizienter wird und wir uns in das Ökosystem des Markts integrieren, werden wir mit
Unternehmen zusammenarbeiten, die traditionell zwar als Konkurrenz angesehen werden könnten,
die wir selbst allerdings als Verbündete betrachten. () Die Vorteile einer komplementären
statt einer konkurrierenden Zusammenarbeit sind enorm. (...) Angesichts der Vielfalt an Batterien,
die jeweils eine auf sie zugeschnittene Strategie benötigen, ist unser Ansatz so angelegt, dass
wir die Herausforderungen der Industrie direkt angehen können. (...) Unser Ziel ist, ein
solides Basislager aufzubauen und mit dem Markt zu wachsen, indem wir Geschäftsbereiche intern
hinzufügen und gleichzeitig die finanzielle und logistische Belastung unserer Organisation
einschränken. () Unser unmittelbarer Plan ist es, Initiativen mit Gruppen und Gemeinden
anzuführen, um Batterien von Abfalldeponien in unsere Recyclinganlagen umzuleiten und so unsere
Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu demonstrieren. () Unsere heutige Errungenschaft ist nicht die
Spitze des Eisbergs, sondern die Ankündigung eines ehrgeizigen und notwendigen Aufstiegs. Wir
beteiligen uns nicht nur an der Industrie, sondern wollen ihren Gipfel neu definieren. () sagte
Enrico Di Cesare, CEO von EVSX Corp.

FÜR DAS BOARD OF DIRECTORS
Enrico Di Cesare'

ENRICO DI CESARE
CEO von EVSX Corp, Vice-President R&D & Director von St-Georges Eco-Mining Corp.

Über St-Georges Eco-Mining Corp.

St-Georges entwickelt neue Technologien, um einige der häufigsten Umweltprobleme im
Bergbausektor zu lösen, darunter die Maximierung der Metallrückgewinnung und das Recycling
von Batterien im Kreislauf. Das Unternehmen exploriert auf den Projekten Manicouagan und Julie an
der Nordküste von Quebec nach Nickel und PGEs und hat mehrere Explorationsprojekte in Island,
darunter das Goldprojekt Thor. Die Aktien von St-Georges mit Hauptsitz in Montreal sind an der CSE
unter dem Kürzel SX notiert und werden an der Frankfurter Börse unter dem Kürzel 85G1
sowie am OTCQB Venture Market für US-amerikanische und internationale im Frühstadium oder
in der Entwicklung befindliche Unternehmen unter dem Symbol SXOOF gehandelt. Die Unternehmen sind in
ihrer Berichterstattung auf dem neuesten Stand und unterziehen sich einem jährlichen
Überprüfungs- und Managementzertifizierungsprozess. Investoren finden Echtzeit-Kurse und
Marktinformationen zum Unternehmen auf www.otcmarkets.com.

Besuchen Sie die Webseite von St-Georges unter www.stgeorgesecomining.com

Für alle anderen Anfragen: public@stgeorgesecomining.com

QUELLE: St-Georges Eco-Mining Corp.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird,
ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder
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