BGH prüft: Ist Schummel-Software für Computerspiele zulässig?
Am 27. Oktober 2022 um 18:30 Uhr
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(neu: Verkündungstermin, letzter Satz)
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Frage, inwieweit Computerspiele gegen nachträgliche Manipulation geschützt sind, beschäftigt seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH). Dabei geht es um sogenannte Cheat-Programme, mit deren Hilfe die Spieler bestimmte Beschränkungen umgehen können - zum Beispiel den "Turbo" in einem Rennspiel unbegrenzt nutzen. "Cheat" ist ein englisches Verb und bedeutet schummeln oder betrügen. Der Playstation-Hersteller Sony fordert von den Entwicklern und Verkäufern einer solchen Software Schadenersatz. Rechtlich ist das von der Frage abhängig, ob das Spiel "umgearbeitet" wurde. Das wäre laut Urheberrechtsgesetz verboten.
Zuletzt hatte das Hamburger Oberlandesgericht die Klage von Sony abgewiesen, weil lediglich in den Ablauf des Spiels eingegriffen werde - die Computerbefehle selbst würden unverändert bleiben. In der Karlsruher Verhandlung zeichnete sich ab, dass der BGH diese Sichtweise möglicherweise bestätigen könnte. Da EU-Recht berührt ist, wurde aber auch erwogen, zunächst noch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einzuschalten. Die Entscheidung soll am 23. Februar verkündet werden. (Az. I ZR 157/21)/sem/DP/he
Die Sony Group Corporation (ehemals Sony Corporation) ist ein weltweit führendes Unternehmen in der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Elektronik- und Unterhaltungsprodukten. Der Nettoumsatz gliedert sich wie folgt nach Geschäftsbereichen: - Verkauf von Spielen (28,9%): Spielkonsolen, Software und Verbrauchsmaterial; - Verkauf von Multimediaprodukten (21,1%): Fernsehgeräte (37,3% des Umsatzes), mobile Telekommunikationsgeräte (18,8%), Foto- und Videokameras (17,7%), Audio- und Videogeräte (16,5%) und Sonstiges (9,7%); - Musikproduktion und -vertrieb (10,3%; Sony Music Entertainment); - Verkauf von Bildgebungs- und Sensoriklösungen (10,4%); - Filmproduktion und -vertrieb sowie TV-Ausstrahlung (8,4%): hauptsächlich im Auftrag von Sony Pictures und Columbia Pictures tätig; - Sonstiges (2,4%). Die restlichen Umsätze (18,5%) stammen aus dem Bereich Finanzdienstleistungen. Der Nettoumsatz teilt sich geographisch wie folgt auf: Japan (32,9%), China (8,5%), Asien/Pazifik (9,6%), die Vereinigten Staaten (23,9%), Europa (20,2%) und Sonstige (4,9%).