Einladung

  1. Generalversammlung
  1. Juni 2023

Einladung zur

38. ordentlichen Generalversammlung

der Sonova Holding AG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre

Wir laden Sie herzlich zur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung der Sonova Holding AG ein. Wir freuen uns ganz besonders, Sie wieder bei uns begrüssen zu dürfen, nachdem wir aufgrund der Covid-19-Pandemie drei Jahre lang keine persönliche Versammlung abhalten konnten. Die dies- jährige ordentliche Generalversammlung findet statt am:

Montag, dem 12. Juni 2023 um 15.00 Uhr (Einlass ab 14.00 Uhr) Messe Zürich Halle 7, Wallisellenstrasse 49, 8050 Zürich

Wenn Sie persönlich teilnehmen, füllen Sie bitte das Antwortformular aus, unterschreiben es und senden es in dem beiliegenden Umschlag an uns zurück. Ihre Zutrittskarte wird Ihnen dann zugestellt.

Sollten Sie nicht persönlich teilnehmen, können Sie Ihr Stimmrecht durch eine andere Person oder durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin ausüben lassen. Im letzteren Fall können Sie der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin Ihre Stimminstruktionen erteilen. Bitte schicken Sie dafür den vollständig aus- gefüllten und unterzeichneten Antwortschein im beiliegenden Umschlag zurück. Alternativ können Sie gemäss den Angaben auf dem Antwortschein unsere Onlineplattform nutzen, um der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin Ihre Stimminstruktionen zu erteilen.

Der Verwaltungsrat lädt Sie dazu ein, dass Sie ihm Ihre Fragen im Vorfeld der ordentlichen General- versammlung bis zum 1. Juni 2023 per E-Mail via agm@sonova.com zukommen lassen. Fragen, die auch für andere Aktionäre relevant sind, werden an der ordentlichen Generalversammlung beant- wortet. Weitere organisatorische Hinweise können den letzten Seiten dieser Einladung entnommen werden.

Aufgrund der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Aktienrechtsreform wird der Verwaltungsrat mehrere Änderungen der Statuten der Sonova Holding AG («Statuten») vorschlagen. Das Gesetz wurde revidiert, um Aktionärsrechte zu stärken, verschiedene Prozesse zu vereinfachen und anzu- passen sowie den technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Die beantragten Änderungen werden den Aktionären unter fünf verschiedenen Traktanden (gemäss dem Grundsatz der Einheit der Materie) zur Abstimmung vorgelegt, welche dem Dokument «Gene- ralversammlung 2023 - Änderungen der Statuten der Sonova Holding AG» («Statutenrevision 2023») entnommen werden können. Dieses Dokument ist unter www.sonova.com/de/agmabrufbar. Daher wird die diesjährige ordentliche Generalversammlung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Zusätzlich beantragt der Verwaltungsrat, mittels einer Statutenänderung auch die Wahl von mehr als drei Mitgliedern des Nominations- und Vergütungskomitees zu ermöglichen.

Anbei finden Sie die Einladung samt der Tagesordnung und den Anträgen des Verwaltungsrates, den Antwortschein sowie den Kurzbericht zum Geschäftsjahr 2022/23. Die vollständige und inter- aktive Version des Geschäftsberichtes 2022/23 können Sie unter report.sonova.com/2023abrufen.

Wir danken Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und freuen uns, Sie an der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung begrüssen zu dürfen.

Präsident des Verwaltungsrates

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Tagesordnung

1. Finanzberichterstattung; Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2022/23

  1. Genehmigung des Lageberichtes, der Konzern-Jahresrechnung und der Jahresrechnung der Sonova Holding AG für das Geschäftsjahr 2022/23
    Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Lagebericht, die Konzern-Jahresrechnung und die Jahresrechnung der Sonova Holding AG für das Geschäftsjahr 2022/23 zu genehmigen.
    Erklärung: Gemäss Artikel 698 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 des Schweizerischen Obligationen- rechts («OR») sowie den Statuten ist die Generalversammlung für die Genehmigung des Lageberichts, der Konzern-Jahresrechnung und der Jahresrechnung zuständig. Ernst & Young AG als Revisionsstelle empfiehlt in ihren Berichten an die Generalversamm- lung ohne Einschränkung, die Konzern-Jahresrechnung und die Jahresrechnung der Sonova Holding AG zu genehmigen.
  2. Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2022/23
    Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2022/23 in einer nicht- bindenden Konsultativabstimmung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
    Erklärung: In Übereinstimmung mit bewährter Praxis legt der Verwaltungsrat den Ver- gütungsbericht der ordentlichen Generalversammlung zur Konsultativabstimmung vor. Der Vergütungsbericht 2022/23 erläutert die Regeln und Grundsätze des Vergütungs- systems, einschliesslich des Zusammenhangs zwischen Vergütung und Leistung, sowie die Vergütungen, die den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für 2022/23 bezahlt oder gewährt wurden.

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2. Verwendung des Bilanzgewinnes

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Vortrag vom Vorjahr

Jahresgewinn

CHF in Millionen

682,7

270,1

Freiwillige Gewinnreserven

952,8

Vernichtung eigener Aktien 1)

(421,5)

Dividendenausschüttung 2)

(274,1)

Vortrag auf neue Rechnung

257,2

Erklärung: Gemäss Artikel 698 Abs. 2 Ziff. 4 OR sowie den Statuten ist die General­ versammlung für die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns und die Ausschüttung einer Dividende zuständig.

Sofern der Antrag des Verwaltungsrates genehmigt wird, beläuft sich die Bruttodividende für das Geschäftsjahr 2022/23 auf CHF 4.60 pro Namenaktie, was nach Abzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer von 35% einem Nettobetrag von CHF 2.99 pro Namenaktie entspricht.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt voraussichtlich ab dem 20. Juni 2023. Ab dem 14. Juni 2023 werden die Aktien ex Dividende gehandelt.

  1. Vorbehaltlich der Zustimmung zum Traktandum 7 (Kapitalherabsetzung durch Vernichtung von Aktien).
  2. Der zur Ausschüttung kommende Gesamtbetrag ergibt sich aus der Anzahl der ausgegebenen Aktien am letzten Handelstag, der zum Bezug der Dividende berechtigt, d.h. am 13. Juni 2023. Von der Sonova Holding AG und ihren Tochtergesellschaften gehaltene eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Deshalb kann sich der Auszahlungsbetrag entsprechend reduzieren.

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TAGESORDNUNG

  1. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung
    Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022/23 Entlastung zu erteilen.
    Erklärung: Gemäss Artikel 698 Abs. 2 Ziff. 7 OR sowie den Statuten ist die General­ versammlung für die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäfts- leitung zuständig.
  2. Statutenänderung (Zusammensetzung Vergütungsausschuss)
    Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, Art. 22 Abs. 1 der Statuten wie folgt zu ändern:

Aktueller Wortlaut

Beantragter Wortlaut

Art. 22: Zusammensetzung, Amtsdauer

Art. 22: Zusammensetzung, Amtsdauer

Der Vergütungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrates.

[…] (bleibt unverändert)

Der Vergütungsausschuss besteht aus min- destens drei Mitgliedern des Verwaltungs- rates.

[…] (bleibt unverändert)

Erklärung: Der Verwaltungsrat beantragt diese Statutenänderung, um auch mehr als drei Mitglieder zur Wahl in den Vergütungsausschuss vorschlagen zu können, statt auf drei Mitglieder beschränkt zu sein. Dies hilft der Nachfolgeplanung und erlaubt eine ausge- wogene Diversität im Vergütungsausschuss. Der Verwaltungsrat beabsichtigt, Julie Tay im Falle ihrer Wiederwahl als Mitglied des Verwaltungsrates zur Wahl in den Vergütungs- ausschuss vorzuschlagen. Sollte die Generalversammlung dieser Statutenänderung nicht zustimmen und sollten alle bisherigen Mitglieder des Vergütungsausschusses wieder- gewählt werden, wird Traktandum 5.3 gegenstandslos und Julie Tay stellt sich bei der Generalversammlung 2023 nicht zur Wahl als neues Mitglied des Vergütungsausschusses.

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Sonova Holding AG published this content on 11 May 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 16 May 2023 07:19:09 UTC.