Der Verwaltungsrat der Solargiga Energy Holdings Limited hat bekannt gegeben, dass Herr LIAN Tao seinen Rücktritt als unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied, Mitglied des Nominierungsausschusses und des Prüfungsausschusses sowie als Vorsitzender des Vergütungsausschusses des Unternehmens mit Wirkung zum 18. Oktober 2022 eingereicht hat, da er mehr Zeit für seine persönlichen Verpflichtungen aufwenden möchte. Der Vorstand gab bekannt, dass Frau TAN Ying mit Wirkung vom 18. Oktober 2022 zur unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktorin, zum Mitglied des Nominierungsausschusses und des Prüfungsausschusses sowie zur Vorsitzenden des Vergütungsausschusses des Unternehmens ernannt wurde. Frau TAN, 57 Jahre alt, verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der juristischen und akademischen Branche in der Volksrepublik China.

Von September 1990 bis Februar 1996 arbeitete sie als Vollzeit-Anwältin in der Anwaltskanzlei Jinzhou City Huaying und anschließend als Teilzeit-Anwältin in der Anwaltskanzlei Liaoning Qiuming. Seit März 1996 lehrt sie an der juristischen Fakultät der Bohai Universität in der VR China und ist dort derzeit Professorin. Außerdem ist sie in Teilzeit als Rechtsberaterin für bestimmte Regierungsbehörden und als Schiedsrichterin in der VR China tätig.

Frau TAN erwarb 1994 einen Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaften an der China University of Political Science and Law und 1999 einen Master-Abschluss in Wirtschaftswissenschaften an der Nankai University in der VR China. Frau TAN besitzt das Lehrerqualifikationszertifikat der VR China, das juristische Berufsqualifikationszertifikat der VR China* und das juristische Berufsqualifikationszertifikat der VR China. Vom 11. Februar 2018 bis zum 30. Oktober 2019 war Frau TAN ein unabhängiges, nicht geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats der Bank of Jinzhou Co.

Ltd, einem an der Hauptbörse notierten Unternehmen. Die vorgeschlagene Amtszeit von Frau TAN beträgt 3 Jahre, beginnend mit dem Datum der Ernennung mit Wirkung vom 18. Oktober 2022. Gemäß der Satzung des Unternehmens unterliegt ihre Ernennung dem turnusmäßigen Ausscheiden aus dem Amt und sie wird auf der nächstfolgenden Jahreshauptversammlung des Unternehmens wiedergewählt werden können.