Bieter: LAV Capital GmbH

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LAV Capital GmbH / Pinguin Haustechnik AG

UNTERSAGUNGSVERFÜGUNG der BaFin


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hat mit Bescheid vom 13.
November 2019 (i) der LAV Capital GmbH, Köln, ('Kontrollerwerberin zu 1')
und (ii) Herrn Jens Leiwald, Köln ('Kontrollerwerber zu 2'; zusammen die
'Kontrollerwerber') das Pflichtangebot zugunsten der Aktionäre der Pinguin
Haustechnik AG, Hamburg, ('Zielgesellschaft') untersagt.

Der Tenor und die wesentlichen Gründe werden nachfolgend wie folgt
wiedergegeben:



Bescheid:

Das Angebot wird gemäß § 39 WpÜG i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 3 WpÜG untersagt.

Ich weise darauf hin, dass die Untersagung eines Pflichtangebots nach § 39
WpÜG i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 3 WpÜG nicht dazu führt, dass die grundsätzlich
bestehende Verpflichtung, eine mit den gesetzlichen Vorgaben
übereinstimmende Angebotsunterlage einzureichen und ein Pflichtangebot
abzugeben, erlischt.

Gründe:

Die Kontrollerwerberin zu 1) hat am 04.10.2019 gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1
WpÜG veröffentlicht, dass sie am 27.09.2019 die Kontrolle über die
Zielgesellschaft erlangt hat. Sie hat die Veröffentlichung auch im Namen
des Kontrollerwerbers zu 2) vorgenommen. Die Kontrollerwerber hätten danach
gem. § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG bis zum 01.11.2019 eine Angebotsunterlage bei
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (folgend: 'BaFin')
einreichen müssen.

Die Kontrollerwerber sind ihrer fortbestehenden Verpflichtung gemäß § 35
Abs. 2 Satz 1 WpÜG bislang nicht nachgekommen. Dies erfüllt den Tatbestand
des § 39 WpÜG i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 3 WpÜG. Da die Vorschrift der BaFin
kein Ermessen einräumt, war das Angebot zwingend zu untersagen.

Diese Untersagung lässt die grundsätzlich bestehende Verpflichtung, eine
mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmende Angebotsunterlage
einzureichen und ein Pflichtangebot abzugeben, unberührt. Ihre Wirkung
besteht in erster Linie darin, dass der Eintritt der Zinspflicht (§ 38 Nr.
3 WpÜG) und des Rechtsverlusts (§ 59 WpÜG) außer Streit gestellt sind
(Noack/Zetzsche in: Schwark/Zimmer WpÜG § 39 Rn. 11-17, Hommelhoff/Witt im
Frankfurter Kommentar § 39 Rn. 27).

Köln, im November 2019
LAV Capital GmbH
Der Geschäftsführer

Ende der WpÜG-Meldung 

20.11.2019  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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Notiert: Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin