Sixt SE Pullach

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

HINWEIS ZUM BERICHT ÜBER DIE LAGE DES KONZERNS UND DER GESELLSCHAFT

Der Lagebericht der Sixt SE und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusam-mengefasst und im Geschäftsbericht 2023 veröffentlicht.

Der Jahresabschluss der Sixt SE und der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Jahresabschluss der Sixt SE sowie der Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2023 stehen auch im Internet unter ir.sixt.com zur Verfügung.

Sixt SE, Pullach

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31/12/2023

31/12/2022

Passiva

31/12/2023

31/12/2022

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

A. ANLAGEVERMÖGENI. Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte

II. Sachanlagen

1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

III. Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen

B. UMLAUFVERMÖGEN

I. Vorräte

Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  • 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

  • 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

20.79549.208

3.925.236 0 3.925.236

992.754.797

1.185.9942.537.683.129

  • 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

  • 4. Sonstige Vermögensgegenstände

III. Kassenbestand und Guthaben bei KreditinstitutenC. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

20.79549.208

4.496.098

1.079.930.657

992.754.7971.079.930.657

2.950.8752.046.282.387

11.63414.684.547

30.742 12.008.157

2.553.565.3042.061.272.162

19.301

9.319

3.553.135.2333.148.124.668

A. EIGENKAPITAL

I. Gezeichnetes Kapital (bedingtes Kapital: EUR 15.360.000; Vj.TEUR 15.360)

II. KapitalrücklageIII. Gewinnrücklagen

Andere Gewinnrücklagen

IV. Bilanzgewinn

- davon Gewinnvortrag EUR 103.319.795,90 (Vj.TEUR 279.796)

B. RÜCKSTELLUNGEN

1. Steuerrückstellungen

2. Sonstige Rückstellungen

C. VERBINDLICHKEITEN

1. Anleihen 550.000.000

850.000.000

1.683.078.868

1.339.731.472

8.648.316

16.057.687

228.838.271

337.669.475

32.978.803

13.006.019

  • 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

  • 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

  • 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

  • 5. Sonstige Verbindlichkeiten

120.174.996120.174.996

203.173.252203.173.252

113.538.258113.538.258

246.473.256390.475.238

683.359.763827.361.745

22.279.25224.032.833

43.951.96040.265.438

66.231.21364.298.271

2.803.544.2582.256.464.653

3.553.135.2333.148.124.668

1

Sixt SE, Pullach

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Gewinn- und Verlustrechnung

2023

Vorjahr

EUR

EUR

127.926.972

108.946.926

340.508.958

351.539.424

2.325.508

2.386.306

114.951.491

14.033.598

148.990.872

128.985.089

1.464.854

1.129.047

375.687.925

389.453.503

219.852.034

190.878.987

24.582

6.751

88.900.299

45.105.283

24.851

324.531

90.357.427

35.922.332

12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

15.207.948

27.597.198

13. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss

143.153.461

110.679.367

14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

103.319.796

279.795.871

15. Bilanzgewinn

246.473.256

390.475.238

2

EUR

  • 1. Umsatzerlöse

  • 2. Sonstige betriebliche Erträge

  • 3. Aufwendungen für Fuhrpark

  • 4. Personalaufwand

    • a) Löhne und Gehälter

    • b) Soziale Abgaben

  • 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

  • 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

  • 7. Erträge aus Beteiligungen

  • 8. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen

  • 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

  • 10. Aufwendungen aus Verlustübernahme

  • 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

133.309.09715.681.775

Anhang der Sixt SE, Pullach, für das Geschäftsjahr 2023

1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die Sixt SE mit Sitz in Pullach ist im Handelsregister B des Amtsgerichts München (HRB 206738) eingetragen.

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB auf.

Die Bilanz wurde entsprechend dem Gliederungsschema des § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Vorjahreszahlen haben wir gegenübergestellt.

Bei Davon-Angaben wurden zur Wahrung der Übersichtlichkeit die Angaben grundsätzlich im Anhang gemacht.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

2. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN SOWIE ZUR WÄHRUNGSUMRECHNUNG

2.1 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßig line-are Abschreibungen, bei Nutzungsdauern von drei bis fünf Jahren bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich Anschaffungs-preisminderungen, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bei Nutzungsdauern von drei bis elf Jahren bewertet. Vermö-gensgegenstände mit Anschaffungskosten von EUR 251 bis EUR 800 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung dem niedrigeren beizule-genden Wert angesetzt. Vom Abschreibungswahlrecht bei einer voraussichtlich nur vorübergehenden Wertminderung wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichti-gung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Forderungen weisen, ebenso wie bereits im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu maxi-mal einem Jahr auf.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag enthalten, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen. Diese werden linear nach Maßgabe der zugrunde liegenden Vertragslaufzeit aufgelöst.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei werden sofern erforderlich erwartete Kostensteigerungen sowie die Abzinsung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht erfasst.

Die Abschreibungen errechnen sich auf Grundlage der geschätzten betriebsindividuellen Nutzungsdauern der betreffenden Vermö-gensgegenstände.

Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des an-zuwendenden Zinssatzes abgegrenzt.

Erträge bzw. Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen werden mit Ablauf des Geschäftsjahres realisiert. Im Übrigen werden Beteiligungserträge mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

2.2 FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Auf fremde Währung lautende Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt ihres Zugangs mit dem Devi-senkassamittelkurs erfasst und am Bilanzstichtag unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips und des Realisationsprinzips bewertet. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet (§ 256a HGB).

3. ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DES JAHRESABSCHLUSSES

3.1 BILANZ

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Punkt 3.3) als Bestandteil des Anhangs dargestellt.

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen TEUR 237.479 (Vj. TEUR 232.663) auf Forderungen aus Liefe-rungen und Leistungen und TEUR 2.300.204 (Vj. TEUR 1.813.620) auf Forderungen aus Finanzierungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Steuerforderungen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 2.121 (Vj. TEUR 2.758) betrifft überwiegend Aufwandspositionen, die vor dem Bilanzstichtag bezahlt wurden, obwohl sie wirtschaftlich das folgende Geschäftsjahr betreffen.

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital ist gegenüber dem Vorjahr unverändert eingeteilt in:

Stückaktien

Anteil am

Grundkapital

in EUR

Stammaktien

30.367.112

77.739.807

Stimmrechtlose Vorzugsaktien

16.576.246

42.435.189

Stand 31.12.2023

46.943.358

120.174.996

Die Stammaktien lauten mit Ausnahme zweier Namensaktien auf den Inhaber, die Vorzugsaktien sind ausnahmslos Inhaberaktien. Es handelt sich bei beiden Aktiengattungen um nennwertlose Stückaktien. Das anteilige Grundkapital je Aktie beträgt 2,56 Euro. Die Vorzugsaktien berechtigen zum Erhalt einer um 0,02 Euro höheren Dividende je Aktie als die Stammaktien, mindestens jedoch zu einer Dividende von 0,05 Euro je Aktie aus dem jährlichen Bilanzgewinn. Das Grundkapital ist voll einbezahlt.

Eigene Anteile

Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) nach näherer Maßgabe der Beschlussvorlage eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Ermächtigung bzw. - sofern geringer - der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben - davon im Umfang von insgesamt bis zu 5 % des Grundkapitals auch unter Einsatz von Derivaten. Die Ermächtigung kann vollständig oder in Teilen, ein- oder mehrmalig, zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden. Der Erwerb zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ist ausgeschlossen.

Im Rahmen des für ausgewählte Mitarbeiter und Führungskräfte sowie den Vorstand aufgelegten Share-Performance-Programms hat die Gesellschaft mit Banken als Gegenpartei mit Datum zum 5. Mai 2021, zum 8. April 2022 und zum 11. Mai 2023 Kursabsicherungs-geschäfte in Form von Total Return Equity Swaps abgeschlossen. Diese Kursabsicherungsgeschäfte werden ausschließlich in bar abgewickelt. Die Absicherungsaktien wurden von der Bank dabei einzig zur Absicherung ihres eigenen Risikos erworben; die Bank ist daher gegenüber der Gesellschaft insbesondere nicht verpflichtet, diese Absicherungsaktien im Bestand zu behalten, sondern berechtigt, sie auf eigene Rechnung jederzeit zu veräußern. Aus diesem Grund werden die Absicherungsaktien durch die Bank nach Auffassung der Gesellschaft nicht für Rechnung der Gesellschaft erworben oder gehalten und es erfolgen keine Angaben über den derzeitigen Bestand bei den Banken.

Die Gesellschaft hat sich jedoch entschieden, zur Erhöhung der Transparenz, über den Erwerb und die Veräußerung der Absiche-rungsaktien durch die Bank im Rahmen des Total Return Equity Swap zu berichten und die Erwerbe der Absicherungsaktien insoweit wie einen Erwerb von Aktien durch einen Dritten für Rechnung der Gesellschaft zu behandeln. Als Absicherungsaktien wurden von den Banken im Geschäftsjahr 2021 im Monat Mai insgesamt 25.193 Stück und im Geschäftsjahr 2022 im Monat Mai 74.406 Stück erworben. Im Geschäftsjahr 2023 wurden durch die Banken im Monat Mai 90.451 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft über die Börse zu einem Erwerbspreis von EUR 10.357.544,01 erworben und ebenfalls im Mai 2023 insgesamt 12.926 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft über die Börse zu einem Veräußerungspreis von EUR 1.484.188,35 veräußert.

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist zum Stichtag nicht ausgeschöpft. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 hält die Sixt SE wie im Vorjahr keine eigenen Aktien.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch die Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 32.640.000 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis - bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze - neue Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auszugeben, die bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichste-hen.

Den Aktionären der Sixt SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen auszuschließen, die sich vollständig aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ergeben.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Ge-winnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 ist die Ermächtigung nicht in Anspruch genommen.

Bedingtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 350.000.000 Euro mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 6.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Sixt SE zu gewähren und/oder für die Gesellschaft entsprechende Wandlungsrechte vorzusehen.

Die jeweiligen Wandlungs- oder Optionsrechte können unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben den Bezug von auf den Inhaber lautenden Stammaktien und/oder auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht vorsehen. Die Wandel- und/oder Op-tionsschuldverschreibungen können auch durch ein in- oder ausländisches Unternehmen begeben werden, an dem die Sixt SEunmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Gesellschaft seitens der Sixt SE die Garantie für die Rückzahlung der Wandel- und/oder Optionsschuldverschrei-bungen und die Zahlung der hierauf zu entrichtenden Zinsen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Wandel-und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Sixt SE zu gewähren. Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen können gegen Bar- und/oder Sachleistung ausgegeben werden. Den Aktionären der Sixt SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugs-recht unter bestimmten Bedingungen auszuschließen, die sich vollständig aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ergeben.

Im Zusammenhang damit ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 um bis zu 15.360.000 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inha-ber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) ausgegeben werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Wandlungs-oder Optionsrechten aus den vorgenannten Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorgenannten Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Be-ginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wand-lungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Sie nehmen stattdessen ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 ist die Ermächtigung nicht in Anspruch genommen.

Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2026 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Gewinnschuldverschrei-bungen und/oder Genussrechte im Gesamtbetrag von bis zu 350.000.000 Euro mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit gegen Bar-und/oder Sachleistung auszugeben. Die auf Grundlage der Ermächtigung ausgegebenen Gewinnschuldverschreibungen und Ge-nussrechte dürfen keine Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft vorsehen. Die Ausgabe kann auch durch ein Unternehmen erfolgen, an dem die Sixt SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Gesellschaft seitens der Sixt SE die Garantie für die Erfüllung der daraus resultierenden Verbindlichkeiten zu übernehmen. Den Aktionären der Sixt SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen auszuschlie-ßen, die sich vollständig aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 16. Juni 2021 ergeben.

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 ist die Ermächtigung nicht in Anspruch genommen.

Gewinnrücklagen

TEUR

Stand 1.1.2023 113.538

Stand 31.12.2023 113.538

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für noch ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 11.341 (Vj. TEUR 12.888) sowie Rückstellungen des Personalbereichs in Höhe von TEUR 32.611 (Vj. TEUR 27.378).

Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist in nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel (Punkt 3.4) dargestellt.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen TEUR 40.950 (Vj. TEUR 38.936) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und TEUR 187.888 (Vj.TEUR 298.734) auf Verbindlichkeiten aus Finanzierungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen hauptsächlich Zinsabgrenzungen in Höhe von TEUR 28.991 (Vj. TEUR 7.439) und bein-halten zudem Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.551 (Vj. TEUR 2.246) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von TEUR 84 (Vj. TEUR 35).

Latente Steuern

Die Ermittlung latenter Steuern erfolgt mit einem Steuersatz von 24,93 % (d.s. 15 % KSt zzgl. 5,5 % SolZ und 9,1 % GewSt). Latente Steuern ergeben sich aus der zum Steuerrecht abweichenden handelsrechtlichen Bewertung der Finanzanlagen sowie der sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Unter Berücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge zum Jahresende 2023 ergeben sich per Saldo aktive latente Steuern. Vom An-satzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

3.2 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

In den Umsatzerlösen sind im Wesentlichen Lizenz- und Franchiseerlöse aus verbundenen Unternehmen enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge aus konzerninternen Kostenweiterbelastungen aus Umlage-verträgen für Dienstleistungen. In Höhe von TEUR 103.556 (Vj. TEUR 130.844) resultieren sie aus der Währungsumrechnung. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 427 (Vj. TEUR 4.195) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen insbesondere Werbekosten, Provisionen, Honorare, Gebühren für Rechte, Lizenzen und Konzessionen sowie Prüfungs- und Beratungskosten. Außerdem sind darin Aufwendungen aus der Währungsumrech-nung in Höhe von TEUR 116.407 (Vj. TEUR 153.574) enthalten. Periodenfremde Aufwendungen sind wie im Vorjahr nicht enthalten.

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 219.852 (Vj. TEUR 190.879) betreffen, ebenso wie im Vorjahr, in voller Höhe verbundene Unternehmen.

In der Position sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind Zinsen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 86.858 (Vj. TEUR 44.581) enthalten.

Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhaltet Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 7.534 (Vj. TEUR 8.446).

Die Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen sowie die Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen, ebenso wie im Vorjahr, jeweils in voller Höhe verbundene Unternehmen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen im Wesentlichen Körperschaftsteuer, darin enthalten sind TEUR 4.683 periodenfremder Steuerertrag (Vj. periodenfremder Steueraufwand TEUR 14.362)

In Deutschland wurden die von der OECD vorgeschlagenen Regelungen zu "Tax Challenges Arising from Digitalisation of the Eco-nomy - Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar Two)" mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in nationales Recht umgesetzt. Nach diesen Regelungen werden in Deutschland zusätzliche Steuern auf Gewinne von Tochterunternehmen erhoben, soweit diese mit einem effektiven Steuersatz von weniger als 15 % besteuert werden. Auf den Steueraufwand des Geschäftsjahres 2023 ergeben sich dadurch keine Auswirkungen, da die Regeln erst ab 2024 anzuwenden sind. Die Sixt SE prüft weiterhin die Auswirkungen dieser Gesetzgebung auf die zukünftige Ertragskraft. Nach den bereits erfolgten Ermittlungen wäre es, wenn diese Regelungen bereits im Geschäftsjahr 2023 gegolten hätten, zu einer Erhöhung des Steueraufwandes der Sixt SE von unter 0,6 % gekommen.

Außergewöhnliche Sachverhalte i.S.v. § 285 Nr. 31 HGB haben sich nicht ergeben.

3.3 ANLAGENSPIEGEL: ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS ZUM 31. DEZEMBER 2023 DER SIXT SE

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte

Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Sachanlagevermögen

III. Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen

Finanzanlagen

Summe Anlagevermögen

Anschaffungs-und Herstellungs-kosten 01/01/2023

EUR

3.777.211

10.420.825

010.420.825

1.098.585.9551.098.585.955

1.112.783.991

262.924.140262.924.140

264.958.247

1.697.624

336.4832.034.107

ZugängeEUR

0

0

350.100.000350.100.000

350.431.517

Abgänge

331.517

0331.517

EUR

0

0

UmbuchungEUR

0

0

0

00

01.011.410.09501.011.410.095

01.027.310.721

31/12/2023

EndstandAbschreibungen

Zugänge

kumuliert

EUR

EUR

EUR

28.413

0

3.756.416

28.413

0

3.756.416

1.436.441

304.713

7.627.316

0

0

0

1.436.441

304.713

7.627.316

0

0

18.655.298

0

0

18.655.298

1.464.854

304.713

30.039.030

EUR

3.777.211

3.777.211

11.786.932

336.48312.123.415

01/01/2023

18.655.29818.655.298

28.878.889

3.728.002

3.728.002

6.495.588

06.495.588

EUR

AbgängeAbschreibungen

Buchwerte

Buchwerte

kumuliert

31/12/2023

31/12/2023

31/12/2022

EUR

EUR

20.795

49.208

20.795

49.208

4.159.615

3.925.236

336.483

0

4.496.098

3.925.236

992.754.797

1.079.930.657

992.754.797

1.079.930.657

997.271.691

1.083.905.101

8

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