Sincere Watch (Hong Kong) Limited bezieht sich auf seine Ankündigung vom 29. Juni 2023 bezüglich der Aussetzung des Handels der Aktien des Unternehmens bis zur Offenlegung von Insiderinformationen über eine potenzielle wesentliche Bestimmung im Jahresabschluss des Unternehmens für das am 31. März 2023 endende Jahr. Das Unternehmen war nicht in der Lage, am 30. Juni 2023 den konsolidierten Abschluss der Gruppe für das am 31. März 2023 endende Geschäftsjahr (das ``Jahresergebnis 2023'') zu veröffentlichen, der mit den Wirtschaftsprüfern des Unternehmens vereinbart werden sollte, da das Unternehmen mit den Wirtschaftsprüfern in Bezug auf eine wesentliche Rückstellung im Abschluss des Unternehmens für das am 31. März 2023 endende Geschäftsjahr Gespräche geführt hat. Das Unternehmen hat mit den Wirtschaftsprüfern im Laufe der Prüfung vor dem 31. März 2023 kommuniziert und dabei Fragen angesprochen, die von den Wirtschaftsprüfern aufgeworfen wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf weitere Informationen und/oder Erläuterungen zur Einschätzung des Managements zu den möglichen Auswirkungen eines Schiedsverfahrens, an dem die Sincere Brand Management Limited (``SBML''), eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft des Unternehmens, beteiligt ist.

Wie in den Mitteilungen der Gesellschaft vom 7. Dezember 2022, 20. Januar 2023 und 12. Mai 2023 bekanntgegeben, hat SBML ein Schiedsverfahren beim Schweizerischen Schiedsgerichtszentrum (das ``Schiedsverfahren'') gegen Multicontinental Distribution (Asia) DMCC und GFM Watchland SA (die ``Beklagten'') im Zusammenhang mit bestimmten Streitigkeiten über die angebliche Beendigung des Exklusivvertriebs von Franck Muller Zeitmessern, Uhrenzubehör und Ersatzteilen durch SBML in der VR China eingeleitet, Hongkong, Macau und Taiwan im Rahmen einer exklusiven Vertriebsvereinbarung vom 15. Juni 2018 (die ``EDA''), die schweizerischem Recht unterliegt. SBML beantragte unter anderem die Feststellung, dass der EDA weiterhin gültig ist und nicht gekündigt wird, oder, hilfsweise, Schadensersatz wegen unrechtmäßiger Vertragsbeendigung, Schadensersatz wegen unrechtmäßiger Eingriffe in das Geschäft von SBML und Kosten. Nach Prüfung der vom Unternehmen eingeholten Schweizer Rechtsberatung ist das Unternehmen der Ansicht, dass die von den Beklagten ausgesprochenen Kündigungen falsch und rechtlich unbegründet waren.

Da das Schiedsverfahren noch läuft und unter Bezugnahme auf die von den Rechtsberatern der Gesellschaft eingeholte Rechtsberatung zum Schweizer Recht ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass SBML hinreichend gute Aussichten hat, im Schiedsverfahren erfolgreich zu sein, und hält daher eine Rückstellung zum 31. März 2023 nicht für erforderlich. Die Wirtschaftsprüfer haben die Gesellschaft nach ihrer Prüfung des Falles und Gesprächen mit der Gesellschaft seit Beginn der Prüfungsarbeiten kürzlich darüber informiert, dass sie den Ausgang und die möglichen Auswirkungen des Schiedsgerichtsverfahrens für ungewiss halten und nicht mit der Auffassung der Gesellschaft übereinstimmen, dass keine Rückstellung gebildet werden muss. In jedem Fall kann das Unternehmen zusätzliche Mittel von den Hauptaktionären des Unternehmens erhalten, um potenzielle Verbindlichkeiten abzudecken, sollte das Schiedsgerichtsverfahren zu Ungunsten der Gruppe ausgehen.

Der Vorstand ist ferner der Ansicht, dass die Rückstellung, selbst wenn sie gebildet wird, keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Finanzlage und die Geschäftstätigkeit der Gruppe haben wird. Das Unternehmen arbeitet derzeit eng mit den Wirtschaftsprüfern zusammen, um die Prüfung so schnell wie möglich auf einer einvernehmlichen Basis abzuschließen. Nach derzeitigem Stand geht das Unternehmen davon aus, die geprüften Jahresergebnisse 2023 bis zum 31. Juli 2023 bekannt zu geben.