Der Vorstand der Silver Tide Holdings Limited gibt bekannt, dass mit Wirkung zum Abschluss des Angebots am 20. Oktober 2022: (1) Herr Ip Chi Ming als Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer des Unternehmens zurückgetreten ist; und (2) Herr Wang zum Vorstandsvorsitzenden und Chief Executive Officer des Unternehmens ernannt wurde. Mit der vorgenannten Ernennung wird Herr Wang die Doppelrolle als Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer des Unternehmens übernehmen. Ungeachtet der Bestimmung C.2.1 des Corporate Governance Kodex in Anhang 14 der Börsenzulassungsregeln (der "CG-Kodex"), die vorsieht, dass die Rollen des Vorstandsvorsitzenden und des Chief Executive Officers getrennt sein und nicht von derselben Person ausgeübt werden sollten, ist der Vorstand der Ansicht, dass die Übertragung der Rollen des Vorstandsvorsitzenden und des Chief Executive Officers an Herrn Wang mit Unterstützung des Managements die Umsetzung der Geschäftsstrategien der Gruppe erleichtern und eine starke und konsistente Führung bieten kann, um die Effizienz der Entscheidungsfindung des Unternehmens zu verbessern.

Der Vorstand ist der Ansicht, dass die Ernennung von Herrn Wang zum Vorstandsvorsitzenden und Chief Executive Officer des Unternehmens das Gleichgewicht der Kräfte nicht beeinträchtigen wird, da alle wichtigen Entscheidungen in Absprache mit den Vorstandsmitgliedern getroffen werden. Darüber hinaus werden unter der Aufsicht des Verwaltungsrats, der derzeit aus einem geschäftsführenden Direktor, drei nicht geschäftsführenden Direktoren und drei unabhängigen nicht geschäftsführenden Direktoren besteht, die Interessen der Aktionäre angemessen und gerecht vertreten. Daher ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass die Abweichung von der Kodexbestimmung C.2.1 des CG-Kodex unter diesen Umständen angemessen ist.

Der Verwaltungsrat wird jedoch in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit dieser Regelung überprüfen und eine Trennung der Rollen des Verwaltungsratsvorsitzenden und des Chief Executive Officer des Unternehmens in Erwägung ziehen, wenn er dies für angemessen hält.