DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Healthineers AG / Bekanntmachung
nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2
Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052                           
Siemens Healthineers AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation        
                                                                               
23.06.2021 / 18:35                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014     
(MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052       
                                                                               
Der am 21. Juni 2021 vom Vorstand der Siemens Healthineers AG (nachfolgend auch
die "Gesellschaft") beschlossene Aktienrückkauf beginnt am 28. Juni 2021. Im   
Zeitraum bis längstens zum 28. Januar 2022 sollen eigene Aktien der            
Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 170.000.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten),  
maximal jedoch 6.000.000,00 Stückaktien, zurückgekauft werden. Die erworbenen  
Aktien werden im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise  
Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen     
Unternehmen verwendet und an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der   
Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen,   
sowie an Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen      
ausgegeben. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Aufsichtsrats   
können die erworbenen Aktien auch zur Erfüllung der Verpflichtung der          
Gesellschaft, den Mitgliedern des Vorstands Aktien im Rahmen ihrer             
langfristigen Vergütung zu übertragen, genutzt werden. Soweit die erworbenen   
Aktien für diese Zwecke nicht benötigt werden, dürfen sie für andere rechtlich 
zulässige Zwecke verwendet werden. Der Vorstand macht damit von der durch die  
ordentliche Hauptversammlung der Siemens Healthineers AG am 12. Februar 2021   
erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8       
Aktiengesetz Gebrauch.                                                         
                                                                               
Mit der Durchführung des Rückkaufs wird ein Kreditinstitut beauftragt, das     
selbstständig seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien   
unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat 
des Kreditinstituts im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben    
vorzeitig zu beenden und ein anderes Wertpapierhaus oder Kreditinstitut zu     
beauftragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu  
beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und          
gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.                                      
                                                                               
Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der   
Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen.                                  
                                                                               
Der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am  
Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Siemens          
Healthineers-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren               
Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 
% unterschreiten.                                                              
                                                                               
Darüber hinaus ist das Kreditinstitut verpflichtet, die Handelsbedingungen des 
Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch die     
"Rückkauf-VO") einzuhalten. Entsprechend der Rückkauf-VO darf u.a. kein Preis  
gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw.
über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und  
zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist
der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Rückkauf-VO dürfen an einem Tag  
zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an   
der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der         
durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.                 
                                                                               
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3          
Rückkauf-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form   
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt      
gegeben. Zudem wird die Siemens Healthineers AG die Geschäfte auf ihrer Website
unter                                                                          
https://www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations/share     
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der        
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.               
                                                                               
München, im Juni 2021                                                          
                                                                               
Siemens Healthineers AG                                                        
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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23.06.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                       

Unternehmen: Siemens Healthineers AG                       

             Henkestr. 127                                 

             91052 Erlangen                                

             Deutschland                                   

Internet:    https://www.corporate.siemens-healthineers.com







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1211349  23.06.2021