Die Shenzhou International Group Holdings Limited gab bekannt, dass der Vorstand bestimmte Änderungen an der bestehenden Satzung (die "Satzung") des Unternehmens vorschlagen möchte, um (i) das von der Stock Exchange of Hong Kong Limited (die "Börse") verkündete System der papierlosen Börsennotierung zu berücksichtigen und die Satzung mit den allgemeinen Anforderungen der Gesetze der Kaimaninseln und den Regeln für die Börsennotierung von Wertpapieren in Einklang zu bringen. Die vorgeschlagenen Änderungen bedürfen der Zustimmung der Aktionäre des Unternehmens im Rahmen eines Sonderbeschlusses auf der bevorstehenden Jahreshauptversammlung des Unternehmens.