Fast 20 Jahre lang musste der Iran mit Wirtschaftssanktionen leben. Die meisten Beschränkungen hatte die internationale Gemeinschaft wegen des iranischen Atomprogramms verhängt. Nach Ende des Konfliktes sind die Einfuhrverbote weitgehend aufgehoben. Dennoch gibt es für Warenlieferungen in den Iran einige Hürden, die Exporteure unbedingt beachten sollten. Die internationale Prüf- und Inspektionsgesellschaft SGS kann helfen.

Bei Exporten in den Iran fordern verschiedene staatliche Stellen vorgeschaltete Warenprüfungen. Je nach Produkt sind Inspektionen vor Verschiffung, Laborprüfungen oder Konformitätsbewertungen nötig.

Viele Industriewaren und Nahrungsmittel müssen die technischen Vorschriften und Normen der iranischen Normenbehörde 'Iranian National Standards Organization - INSO' (vormals ISIRI) einhalten. Die Standardisierungsbehörde aktualisiert regelmäßig eine http://www.isiri.gov.ir/portal/home/?64853/راهنمای-ارباب-رجوع mit zertifizierungspflichtigen Waren und den dazugehörenden akzeptierten Standards, denen die Güter entsprechen müssen. Die zurzeit gültige Importwarenliste umfasst 375 Warenkategorien, u.a. Kraftfahrzeuge und -teile, Landmaschinen, Elektrohaushaltsgeräte, Möbel sowie bestimmte Messgeräte.

INSO-Zertifikat

Sollte ein Produkt gemäß der INSO zertifizierungspflichtig sein, muss für die Einfuhr ein Certificate of Conformity (CoC) erstellt werden. Die SGS ist offiziell als Prüfstelle akkreditiert und kann im Exportland das vorgeschriebene Verfahren zur Konformitätsbewertung vornehmen. Bei Nichtvorlage eines Konformitätszertifikats werden grundsätzlich keine Einfuhrlizenzen vom iranischen Ministerium für Handel und Industrie erteilt.

Inspektionen gemäß CBI

Unabhängig von der INSO-Liste ist nach Anforderung der iranischen Zentralbank (Central Bank of Iran, CBI) für alle Warenlieferungen mit einem Wert von mehr als 20.000 USD ein Inspektionszertifikat ('Inspection Certificate') erforderlich. Entsprechend anerkannte Inspektionsunternehmen wie die SGS können dieses im Exportland ausstellen. Im Rahmen der Inspektion werden Qualität und Menge sowie die Verpackung geprüft.

MoH-Anforderungen

Für die Einfuhr von Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Kosmetik- sowie medizinischen Produkten und Geräten stellt das iranische Gesundheitsministerium (Ministry of Health, MoH) weitere Anforderungen an Produkte und Hersteller. So werden zum Beispiel lokale Audits der ausländischen Produktionsstätten vorgeschrieben. Diese werden häufig als GMP- Audit-Services bezeichnet und orientieren sich an internationalen Standards oder Anforderungen, wie beispielsweise HACCP, Halal, ISO 22000 oder IFS. In der Regel wird zudem auch ein so genanntes Visual Free Sale Certificate Approval (VFSC) gefordert, bei dem ebenfalls Inspektoren der SGS unterstützen können.

Pre-Shipment Inspections

Darüber hinaus werden im Warenverkehr mit dem Iran häufig auch Vorversandkontrollen (Pre-Shipment Inspection, PSI) eingefordert - entweder auf Verlangen des iranischen Importeurs oder der Zollverwaltung. Im Rahmen der Inspektionen werden vor allem die Beschaffenheit der Ware, die Packliste, die Einreihung in den Zolltarif sowie der Zollwert festgestellt. Mitunter fordert der iranische Importeur zusätzlich technische Abnahmen inklusive eines Prüflaufs. Auch hierbei unterstützen weltweit die Inspektoren der SGS.

Fünf Praxistipps für den Export in den Iran

Die Prüf- und Inspektionsgesellschaft verfügt über ein eigenes Landesbüro in Teheran und begleitet bereits seit vielen Jahren Exporteure im Warenverkehr mit dem Iran. Exportierende Unternehmen sollten folgende Tipps bei Geschäften mit iranischen Handelspartnern beachten:

  • Lassen Sie sich bei einem Akkreditivgeschäft nie auf eine 'Destination Inspection' ein.
  • Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf das Vorgehen des Importeurs. Mitunter sind diese mit den aktuellen behördlichen Vorschriften nicht vollumfänglich vertraut.
  • Lassen Sie etwaige Produkttests nur in ISO-17025-akkreditierten Laboren durchführen oder von der SGS als ISO-17020-akkreditierte Inspektionsstelle bezeugen.
  • Wählen Sie einen renommierten Partner für die Exportzertifizierung, denn Sie können bei fehlerhafter Dokumentation und Deklaration durch die Behörden im Iran belangt werden. Achten Sie darauf, dass die Inspektionsgesellschaft von allen relevanten Stellen (INSO, CBI, MoH) zugelassen ist.
  • Verpacken Sie die Ware erst, wenn der Prüfumfang klar ist beziehungsweise die Inspektion durchgeführt wurde.

Stellen Sie sicher, dass es bei Ihren Warenlieferungen in den Iran zu keinen Problemen oder Verzögerungen kommt. Nutzen Sie die Expertise der weltweit führenden Prüf- und Inspektionsgesellschaft SGS. Wir begleiten Ihre Projekte zuverlässig vom Kick-off-Meeting über die Verschiffung der Ware bis hin zu deren Eintreffen am Zielort. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.

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SGS SA veröffentlichte diesen Inhalt am 11 August 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 11 August 2017 14:51:00 UTC.

Originaldokumenthttp://www.sgsgroup.de/de-DE/Local/Germany/News-and-Press-Releases/2017/08/Iran-Inspektion-Zertifizierung-Exporte.aspx

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