RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: 33. Ordentliche Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM
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RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: 33. Ordentliche Hauptversammlung der
RHÖN-KLINIKUM AG

09.06.2021 / 15:12
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Corporate News

Bad Neustadt a. d. Saale | 9. Juni 2021

33. Ordentliche Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG

  *  Hauptversammlung beschließt die Thesaurierung des Bilanzgewinns

  *  Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats entlastet

  *  Marco Walker in den Aufsichtsrat gewählt

  *  Billigung des Vorstandsvergütungssystems

Auf der heutigen Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG folgten die
Aktionär:innen dem Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats, für das
abgelaufene Geschäftsjahr 2020 keine Dividende auszuschütten. Diese hatten
der Hauptversammlung wegen der fortdauernden Unsicherheiten hinsichtlich der
weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Ertrags- und
Liquiditätslage vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von rund 193,2 Mio.
Euro vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Die Thesaurierung des
Bilanzgewinns soll die Kapital- und Liquiditätsbasis stärken und die
Investitionsfähigkeit der RHÖN-KLINIKUM AG sicherstellen.

Auf der Tagesordnung standen neben der Beschlussfassung über die Verwendung
des Bilanzgewinns und der Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds auch die
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2020 sowie die Beschlussfassung zum neuen Vergütungssystem für
den Vorstand. Die Aktionär:innen stimmten sämtlichen Tagesordnungspunkten
zu. Vorstand und Aufsichtsrat wurden für das Geschäftsjahr 2020 mit klarer
Mehrheit entlastet.

Appell an die Politik - Sicherstellung einer sachgerechten medizinischen
Versorgung

Neben den Ausführungen über die Entwicklung des Geschäftsjahres 2020 und des
ersten Quartals 2021, über die die RHÖN-KLINIKUM AG bereits ausführlich
berichtet hat (siehe Corporate News vom 25. März 2021 und vom 6. Mai 2021),
ging der Vorstand in seinem Bericht auf die erforderlichen Reformen im
deutschen Gesundheitssystem ein.

In vielen Gesprächen mit Bundes- und Landespolitik brachte der Vorstand der
RHÖN-KLINIKUM AG mehrfach seine Forderungen zum Ausdruck. Dazu zählen die
Entbürokratisierung und Reduktion des Dokumentationsaufwandes für die
Mitarbeitenden, die angemessene Finanzierung von Investitionen, eine
verbindliche Planungssicherheit und einen vollständigen Ausgleich der
Ergebnisausfälle für das Jahr 2021 unter Berücksichtigung aller Erlös-
und
Aufwandsarten sowie die Überarbeitung der deutschen Kliniklandschaft nach
geordneten und transparenten Kriterien.

"Wir wurden gehört, nun ist die Politik gefragt, die erforderlichen Reformen
auf den Weg zu bringen. Doch leider mahlen die politischen Mühlen sehr
langsam, schließlich gilt es die Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte zu
korrigieren", sagte Dr. Christian Höftberger, Vorstandsvorsitzender der
RHÖN-KLINIKUM AG.


Marco Walker in Aufsichtsrat gewählt

Marco Walker, 45, COO der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, und
Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Management GmbH, wurde in den
Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG gewählt. Er tritt die Nachfolge von Prof.
Dr. Gerhard Ehninger an, der sein Mandat niedergelegt hat und zum 15. Januar
2021 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden ist. Walker wurde
durch Beschluss des Amtsgerichts Schweinfurt vom 3. März 2021 zum Mitglied
des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Heute wählten ihn die
Aktionär:innen als Vertreter der Anteilseigner in das Gremium.


Neues Vergütungssystem für den Vorstand

Darüber hinaus billigte die Hauptversammlung ein neues Vergütungssystem für
den Vorstand,
das der Aufsichtsrat entwickelt und im März 2021 beschlossen hat. Das
Vergütungssystem für
den Vorstand gilt ab dem 1. April 2021. Die RHÖN-KLINIKUM AG setzt damit die
geänderten regulatorischen Anforderungen zur Vorstandsvergütung nach dem
Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) um. Das
Vergütungssystem setzt einen Anreiz für
eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung. Es legt eine
Maximalvergütung fest
und beinhaltet detaillierte Bestimmungen hinsichtlich der Festvergütung und
der variablen Vergütungselemente.

Die Abstimmungsergebnisse und den Bericht des Vorstandsvorsitzenden zur
heutigen Hauptversammlung finden Sie unter: www.rhoen-klinikum-ag.com/hv.

Den Geschäftsbericht 2020 finden Sie unter:
www.rhoen-klinikum-ag.com/geschaeftsbericht

Die RHÖNKLINIKUM AG ist einer der größten Gesundheitsdienstleister in
Deutschland. Die Kliniken bieten exzellente Medizin mit direkter Anbindung
zu Universitäten und Forschungseinrichtungen. An den fünf Standorten Campus
Bad Neustadt, Klinikum Frankfurt (Oder), Universitätsklinikum Gießen und
Universitätsklinikum Marburg (UKGM) sowie der Zentralklinik Bad Berka werden
jährlich rund 809.000 Patienten behandelt. Rund 18.450 Mitarbeitende sind im
Unternehmen beschäftigt. Das innovative RHÖN-Campus-Konzept für eine
sektorenübergreifende und zukunftsweisende Gesundheitsversorgung im
ländlichen Raum, die konsequente Fortsetzung des schrittweisen digitalen
Wandels im Unternehmen sowie die strategische Partnerschaft mit Asklepios
sind wichtige Säulen der Unternehmensstrategie. Die RHÖN-KLINIKUM AG ist ein
eigenständiges Unternehmen unter dem Dach der Asklepios Kliniken GmbH & Co.
KGaA. www.rhoen-klinikum-ag.com


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