Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Readcrest Capital AG erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in jeweils gültiger Fassung im Geschäftsjahr 2020 nicht entsprochen wurde und auch zukünftig nicht entsprochen werden wird.

Als derzeit sehr kleines Unternehmen kann die Readcrest Capital AG den weitreichenden Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht in vollem Umfang entsprechen, insbesondere was die Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat sowie die Beachtung der Fristen zur Rechnungslegung und Veröffentlichung angeht.

Hamburg im März 2021

Readcrest Capital AG

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Readcrest Capital AG published this content on 30 March 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 March 2021 08:16:03 UTC.