Readcrest Capital AG

Hamburg

  • ISIN DE000A1E89S5 -
    Eindeutige Kennung: RCAGHV2022

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre werden hiermit zur Hauptversammlung der

Readcrest Capital AG

eingeladen. Die Hauptversammlung findet statt

am Dienstag, den 20. Dezember 2022, 11:00 Uhr,

im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg

Einlass ab 10:30 Uhr.

  1. Tagesordnung

1. Vorlage des mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 Aktiengesetz) ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DÜRKOP MÖLLER UND PARTNER, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Am Kaiserkai 62 - 20457 Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 und zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2023 erstellt werden und bei denen der Vorstand entscheidet, eine solche prüferische Durchsicht durchzuführen, zu wählen.

5. Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit der Aufsichtsräte Marco Gebhardt und Michael Boeckel enden mit Ablauf der Hauptversammlung. Anstelle von Herrn Gebhardt, der nicht mehr für eine weitere Amtszeit zur Verfügung steht, soll Herr Peter Ulrich Paul in den Aufsichtsrat gewählt werden. Herr Boeckel steht zur Neuwahl an.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

  1. Herrn Peter Ulrich Paul, wohnhaft in Hamburg, Rechtsanwalt, Steuerberater, Betriebswirt (FH), Partner bei P | R | P Dr. Paps Reichelt Paul Rechtsanwälte, Steuerberater PartmbB
  2. Herrn Michael Boeckel, wohnhaft in Hamburg, Geschäftsführender Gesellschafter der Boeckel & Co. (GmbH & Co.) KG, Hamburg

für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 beschließen wird, als Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG über die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten:

Nachfolgend wird angegeben, in welchen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in welchen vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten Mitglied sind (§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG):

Herr Peter Ulrich Paul:

  1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine
  2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: keine Herr Michael Boeckel:
  1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - Cobalt AG, Kükels (Vorsitzender)
  2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: keine

Erklärung zu C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Zu C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass zwischen den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und der Readcrest Capital AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der Readcrest Capital AG oder einem wesentlich an der Readcrest Capital AG beteiligten Aktionär andererseits keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen bestehen, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.]

Angaben zum Lebenslauf der Kandidaten für den Aufsichtsrat:

Peter Ulrich Paul: "Ich bin am 21.01.1977 geboren, verheiratet und Vater von zwei Söhnen. Das erste juristische Staatsexamen habe ich 2003 in Bayreuth und das zweite juristische Staatsexamen habe ich 2005 in Koblenz abgelegt. Seit dem Jahr 2007 bin ich in unterschiedlichen Kanzleien in der Steuerberatung tätig. Berufsbegleitend habe ich in den Jahren 2007 und 2008 an der Fachhochschule Schmalkalden BWL studiert und das Studium mit dem Titel "Betriebswirt Controlling und Steuern" abgeschlossen. Im Jahre 2011 habe ich bei der Steuerberaterkammer Hamburg das Steuerberaterexamen abgelegt. In meiner beruflichen Tätigkeit bin ich nahezu ausschließlich als Steuerberater tätig. Die Rechtsberatung nimmt nur einen sehr kleinen Raum ein. Ich berate neben Freiberuflern, Handwerkern auch Personen- und Kapitalgesellschaften und somit Mandanten unterschiedlichster Rechtsformen. Für die Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften erstellen wir die Jahresabschlüsse und kümmern uns um deren Offenlegung im Handelsregister."

Michael Boeckel ist bereits seit 2017 Mitglied in Aufsichtsrat der Readcrest Capital AG und den Aktionären bekannt.

6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

Nach § 162 Abs. 1 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesell- schaft jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats

von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 HGB) gewährte und geschuldete Vergütung. Die Bestimmung wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie in das Aktiengesetz eingefügt und ist gemäß § 26j Abs. 2 Satz 1 EGAktG erstmals für das nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.

Damit ist in dieser ordentlichen Hauptversammlung der Readcrest Capital AG erstmals eine Beschlussfassung über den Vergütungsbericht vorgesehen. Vorstand und Aufsichtsrat ha- ben den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 unter Berücksichtigung der Vorga- ben nach § 162 AktG erstellt und beschlossen. Der Vergütungsbericht ist vom Abschluss- prüfer geprüft worden und am 29. April 2022 mit einem Prüfvermerk gemäß § 162 Abs. 3 S. 3 AktG versehen worden. Der Vergütungsbericht ist nachstehend dargestellt und über die Internetseite

https://www.readcrest.de/pdf/Readcrest-Capital-AG-Verg-bericht-2021.pdf

verfügbar.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der nachstehend dargestellte Vergütungsbericht, über den der Vorstand am 21. April 2022 und der Aufsichtsrat am 22. April 2022 beschlossen hat, wird gebilligt.

A. Vergütungsbericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Der Bericht beschreibt die im Geschäftsjahr 2021 jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Readcrest Capital AG und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 HGB) gewährte und geschuldete Vergütung und erläutert individualisiert die Struktur und die Höhe der einzelnen Komponenten der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung.

Im Folgenden wird die konkrete Anwendung des am 29. Dezember 2021 von der Hauptversammlung der Readcrest Capital AG beschlossenen Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der Readcrest Capital AG im Geschäftsjahr 2021 beschrieben.

Dabei sind die Gesamtvergütung, die Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, alle festen und variablen Vergütungsbestandteile, deren jeweiliger relativer Anteil, eine Erläuterung, wie die Gesamtvergütung dem Vergütungssystem im Sinne der §§ 87a, 113 Abs. 3 S. 3 AktG entspricht, eine Erläuterung, wie die Gesamtvergütung die langfristige Leistung der Gesellschaft fördert sowie Angaben dazu, wie die Leistungskriterien angewendet wurden, darzustellen.

I. Gesamtvergütung

Das Vergütungssystem, das in der Hauptversammlung am 29. Dezember 2021 beschlossen wurde, enthält gemäß den gesetzlichen Vorgaben Grenzen für die maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder. Nachfolgend wird die tatsächliche Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2021 angegeben. Die Gesamtvergütung wird dabei an dieser Stelle ebenso wie im Vergütungssystem berechnet als die Vergütung, die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 gewährt wird in Abgrenzung zu der Vergütung, die dem Vorstand im Geschäftsjahr zugeflossen ist. Dieser Unterschied ist für Vergütungsbestandteile relevant, die erst in Folgejahren dem Vorstand zufließen. Die so ermittelte Gesamtvergütung betrug im Geschäftsjahr 2021

- für das Vorstandsmitglied, Gunnar Binder (GB), EUR 24.000

II. Feste und variable Vergütungsbestandteile und deren relativer Anteil

Das von der Hauptversammlung am 29. Dezember 2021 beschlossene Vergütungssystem sieht keine variablen Vergütungsbestandteile vor. Eine Pflicht variable Vergütungsbestandteile zu vereinbaren begründet § 87a AktG nicht. Eine reine Festvergütung bleibt zulässig.

Nachfolgend sind die Vergütungsbestandteile aufgeführt, die im Geschäftsjahr 2021 den Vorstandsmitgliedern zugeflossen sind einschließlich des relativen Anteils dieser Vergütungsanteile an der Gesamtvergütungssumme, der sich hieraus ergibt:

Vorstands-

Gesamt-

Festver-

Kurzfristige

Langfristige

relativer Anteil der

mitglied

vergütung

gütung

variable

variable

Vergütungsbestandteile an

(Grund-

Vergütung

Vergütung

Gesamtvergütung in %

gehalt,

Feste

Variable

Sach-

bezüge,

Bestandteile

Bestandteile

Neben-

leistungen)

GB

24.000

24.000

n/a

n/a

100

n/a

*alle Beträge in EUR

  1. Erläuterung, wie die festen und variablen Vergütungsbestanteile dem Vergütungssystem entsprechen

Im Vergütungssystem der Readcrest Capital AG ist kein relativer Anteil der festen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung festgelegt, da variable Vergütungsbestandteile nicht im Vergütungssystem vorgesehen sind. Der relative Anteil der festen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung beträgt somit 100 % und entspricht somit den Vorgaben des Vergütungssystems.

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Readcrest Capital AG published this content on 07 November 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 November 2022 08:16:03 UTC.