Kenon Holdings Ltd.?s (?Kenon?) Tochtergesellschaft OPC Energy Ltd. (?OPC?) gab bekannt, dass eine Tochtergesellschaft von OPC (die zu 80% indirekt von OPC gehalten wird, der ?Lieferant?), die in der Stromerzeugung und -versorgung in Israel tätig ist, eine Vereinbarung (die ?Vereinbarung?) mit Partner Communications Company Ltd. (?Partner?) eine Vereinbarung (die ?Vereinbarung?) über den Verkauf von Strom an die Kunden von Partner, bei denen es sich um Haushaltskunden und Kleinverbraucher (SMB) handelt. Die Vereinbarung ermöglicht OPC eine Diversifizierung seines Kundenstamms. Gemäß der Vereinbarung wird der Lieferant Strom bis zu den Höchstmengen und zu den Bedingungen der Vereinbarung an die Kunden des Partners liefern, die mit dem Lieferanten und dem Partner einen Vertrag über die Lieferung von Strom durch den Lieferanten abschließen werden.Der Partner ist verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Verkauf des Stroms gemäß dem Vertrag Schnittstellen zu den Stromverbrauchern zu unterhalten, und er hat Anspruch auf den vollen Betrag der Zahlungen, die er von den Stromverbrauchern einnimmt. Der Lieferant ist verpflichtet, den erforderlichen Strom zu liefern, und er hat Anspruch auf Zahlung durch den Partner entsprechend der Strommenge, die die Stromverbraucher gemäß dem im Vertrag festgelegten Tarif verbrauchen. Der Vertrag enthält keine Verpflichtung des Partners, eine Mindestmenge an Strom abzunehmen oder eine Mindestanzahl von Verbrauchern zu verpflichten, aber er enthält eine Verpflichtung des Partners, Stromverbraucher nicht aus einer anderen Quelle als dem Lieferanten zu verpflichten oder zu beliefern, solange eine bestimmte Anzahl von Stromverbrauchern sich nicht gemäß dem Vertrag beim Lieferanten angemeldet hat.

Die Vereinbarung legt eine Höchstzahl von Haushaltsstromverbrauchern fest, die beim Lieferanten angemeldet werden können, sowie einen maximalen Stundenverbrauch für KMU-Kunden, es sei denn, der Partner und der Lieferant haben etwas anderes vereinbart. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2030, vorbehaltlich der Umstände, unter denen die Vereinbarung vor dem Ende ihrer Laufzeit gekündigt werden kann.