Bis zum 1. Februar 2014 sollten die bisherigen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften auf europaweite Verfahren (SEPA) umgestellt werden. Wie Sie sicherlich aus den Medien erfahren haben, hat die EU die Übergangsfrist für Kunden, die ihre Umstellungsarbeiten nicht rechtzeitig abschließen konnten, nun verlängert.

Damit handelt es sich nicht um eine generelle Verschiebung des Endtermins zur SEPA-Umstellung. Vielmehr bleibt es für Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Vereine bei dem Umstellungstermin zum 1. Februar 2014. Allerdings hat die Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold eG jetzt die aufsichtsrechtliche Genehmigung, Ihre Zahlungen noch in den Altformaten entgegenzunehmen.

Wir bieten Ihnen daher an, bis maximal 1. August 2014 im nationalen Zahlungsverkehr in Euro weiterhin Überweisungen und Einzugsermächtigungslastschriften auf Basis des DTA-Formates zu den unten aufgeführten Bedingungen auszuführen. Bereits getroffene Vereinbarungen zur Weiternutzung des Elektronischen Lastschriftverfahrens bleiben hiervon unberührt. Sofern Sie Ihren Zahlungsverkehr noch nicht auf SEPA umgestellt haben, nehmen Sie dieses Angebot der Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold eG, Neuer Platz 1, 33098 Paderborn, ohne weitere Erklärung an, indem Sie die nationalen Zahlungsverfahren über den 1. Februar 2014 hinaus nutzen.

Für diesen Fall gelten die folgenden, ergänzenden Bedingungen der Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold eG, Neuer Platz 1, 33098 Paderborn:

Ergänzung der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr
Abweichend von Nummer 1.2 der Bedingungen für den Überweisungsverkehr dürfen Sie bis einschließlich 1. August 2014 als Kundenkennung des Zahlungsempfängers auch Kontonummer und Bankleitzahl und abweichend von Nummer 2.1 letzter Spiegelstrich seine Kontonummer und Bankleitzahl als erforderliche Angaben verwenden.

Ergänzung der Lastschriftinkassovereinbarung und der Sonderbedingungen für den Lastschrifteinzug
Für den Einzug von Einzugsermächtigungslastschriften gelten die mit Ihnen
vor dem 1. Februar 2014 vereinbarten Regelungen in der Vereinbarung über
den Einzug von Forderungen durch Lastschriften (Lastschriftinkasso­-
vereinbarung) bis einschließlich 1. August 2014 fort. Abbuchungsauftrags-
lastschriften werden ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr verarbeitet. Das in
der Vorbemerkung der Nummer 2 der Sonderbedingungen für den
Lastschrifteinzug vereinbarte Datum "1. Februar 2014" wird durch das
Datum "2. August 2014" ersetzt, so dass eine Einreichung von Einzugser-
mächtigungslastschriften weiterhin zulässig ist. Bereits getroffene Vereinbarungen zur Weiternutzung des Elektronischen Lastschriftverfahrens bleiben hiervon unberührt.

Ergänzung der Sonderbedingungen für Datenfernübertragung
Abweichend von Nummer 3 Absatz 1 der Sonderbedingungen für Datenfernübertragung  dürfen Sie bis einschließlich 1. August 2014 Überweisungen und Einzugsermächtigungslastschriften in dem bislang bis zum 31. Januar 2014 geltenden Verfahren einreichen. Abbuchungsauftragslastschriften werden ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr verarbeitet.

Entgeltvereinbarung
Für die Ausführung der in den Alt-Zahlverfahren eingereichten Überweisungen und/oder Einzugsermächtigungslastschriften gelten die bis zum 31. Januar 2014 mit Ihnen vereinbarten Entgelte.

Bitte beachten Sie, dass

·         Lastschriften im Abbuchungsauftragsverfahren und
·         die beleghafte Einreichung von Lastschriften

nicht Teil der Übergangslösung sind und ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr ausgeführt werden können.

Uns ist daran gelegen, Ihnen einen reibungslosen Übergang auf SEPA zu gewährleisten. Daher bitten wir Sie, soweit Sie schon auf SEPA umgestellt haben, auch weiterhin nur die neuen SEPA-Formate zu nutzen.

Sollten Sie Ihren Zahlungsverkehr noch nicht vollständig auf SEPA umgestellt haben, bitten wir Sie, dies so zeitnah wie möglich abzuschließen. Bitte nutzen Sie die maximale Übergangsfrist nicht aus, um mögliche Engpässe, z. B. wegen der Sommerferien, zu vermeiden.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

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