Neobo Fastigheter AB (publ) gab die Ernennung des Nominierungsausschusses für die Jahreshauptversammlung 2024 gemäß den Anweisungen für den Nominierungsausschuss bekannt, die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 22. Dezember 2022 angenommen wurden. Gemäß den Anweisungen für den Nominierungsausschuss besteht der Nominierungsausschuss aus Vertretern von maximal drei Großaktionären und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats. Der Nominierungsausschuss wird von den drei größten Aktionären in Bezug auf die Stimmrechte ernannt, die jeweils ein Mitglied in den Nominierungsausschuss entsenden.

Sollte einer dieser Aktionäre kein Mitglied ernennen wollen, erhalten die nächstgrößeren Aktionäre die Möglichkeit, einen Vertreter in den Nominierungsausschuss zu entsenden. Der Nominierungsausschuss für die Jahreshauptversammlung 2024 besteht aus den folgenden Mitgliedern: Goran Blomberg, ernannt von der Association of ICA Retailers, Martin Larsén, ernannt von Martin Larsén, Sven-Olof Johansson, ernannt von Compactor Fastigheter AB, Jan-Erik Hojvall, Vorsitzender des Verwaltungsrats. Der Nominierungsausschuss repräsentiert zusammen etwa 21,8% der Gesamtzahl der Aktien und Stimmen von Neobo.

Der Nominierungsausschuss wird eines seiner Mitglieder zum Vorsitzenden des Nominierungsausschusses ernennen. Der Nominierungsausschuss wird einen Vorschlag für den Vorsitzenden auf der Hauptversammlung 2024, die Wahl des Vorsitzenden und der anderen Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft, die Aufteilung der Vergütung des Verwaltungsrats auf den Vorsitzenden und die anderen Mitglieder sowie die Grundsätze für eine mögliche Vergütung der Ausschussarbeit, die Wahl und Vergütung des Abschlussprüfers und die Grundsätze für die Ernennung eines neuen Nominierungsausschusses ausarbeiten und der Hauptversammlung 2024 vorlegen.